Muster-Widerrufsbelehrung bei eBay

In den Kommentaren zu meinem letzten Artikel über eBay hatte ich noch gefragt, weshalb eBay Widerrufsbelehrungen und all die Informationen, die laut Gesetz in Deutschland von jedem Händler veröffentlicht werden müssen, nicht einfach automatisch an jede Auktion anhängt. Auch wenn manche von der Politik zusammengesponnenen Anforderungen in meinen Augen überflüssig oder gar lächerlich sind, die Missachtung kann teuer werden, und wenn „nur“ ein Mitbewerber abmahnt.

Inzwischen hat eBay nun eine „Muster-Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren über den eBay-Marktplatz“ ausarbeiten lassen und stellt sie zur Nutzung zur Verfügung. Ein erster Schritt, um der Kritik ein wenig aus dem Weg zu gehen, aber sicherlich für viele nützlich und sinnvoll. Wer kann schon direkt einen Anwalt beauftragen, um solch ein Pamphlet auszuarbeiten.

Nach wie vor unverständlich ist mir jedoch, weshalb es keine offizielle deutsche Widerrufsbelehrung gibt. Eine, die wirklich wasserfest ist und auf die man sich bei Einhaltung der Bedingungen auch als Händler immer berufen kann. Dann würde eBay auch der explizite Haftungsausschluss bei Verwendung dieser Vorlage erspart bleiben.

via law blog

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