Gema erklärt Erhöhung der Gebühren für USB-Sticks und Speicherkarten
Dass nahezu für jedes Teil an einem PC (oder Smartphone etc.), welches auch nur in irgendeiner Form Speicher enthält, eine Urheberabgabe fällig ist, dürfte sich inzwischen längst herumgesprochen haben. Für jeden USB-Stick und jede Speicherkarte waren bislang bis zu 10Cent fällig. Die ZPÜ (Zentrale für private Überspielungsrechte) hat nun neue Gebühren festgelegt und dabei schwindelerregende Steigerungsraten angesetzt. Für USB-Sticks und Speicherkarten bis 4GB sind nun 91 Cent fällig, größer 4GB 1,56 Euro für USB-Sticks und sogar 1,95 Euro für Speicherkarten. Nicht schlecht…
Die Gema erläutert nun, wie es zu dieser Steigerung kommt und auch, weshalb ausgerechnet Speicherkarten mit einer höheren Abgabe belegt werden als USB-Sticks. Der Grund dafür ist: Eine Studie! Die „belegt“, dass eben Speicherkarten weitaus häufiger genutzt werden, um urheberrechtlich relevantes Material zu kopieren. 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern sollen das im Schnitt pro Karte sein. Aha.
Wenn ich mir überlege, wo bei mir selbst Speicherkarten zum Einsatz kommen, dann würde ich pauschal sagen: Die Studie ist Schrott. Wenn sie denn existiert (kann man die irgendwo einsehen?) Speicherkarten habe ich für meine Kamera, im Handy und im eBook-Reader. Mit der Kamera fotografiere ich, vornehmlich Menschen. Gelegentlich rutscht da vielleicht mal irgendein Gemälde ins Bild – im Normalfall vermeide ich aus ästhetischen Gründen aber derartige Aufnahmen. Darüber hinaus fotografiere ich ganz sicher nicht die Aufnahmen anderer Fotografen ab und meine eigenen Bilder sind eher semiprofessionell. Abgaben verlange ich dafür von mir auch eher selten. Für die Cam habe ich 6 Speicherkarten ab 4GB aufwärts. Im Smartphone befindet sich eine 16GB-Karte, darauf sind ca. 40 Songs. Die ich genau für diesen Zweck (anhören auf dem Smartphone) gekauft habe. Im eBook-Reader sind nochmal 2GB extra, insgesamt hab ich darauf nun ca. 30 oder 40 Bücher, die ich ebenfalls exakt dafür gekauft habe: lesen auf dem Reader.
Mit anderen Worten: Ich kaufe Songs als MP3 und Bücher als eBooks. Für den Zweck, sie auf dem Smartphone oder auf dem eBook-Reader zu verwenden. Vom Kaufpreis erhalten die Autoren oder Interpreten ihren Anteil (zumindest gehe ich davon aus). Und ausschließlich aus dem Grund, dass ich die gekauften Werke ihrem Verwendungszweck zuführe, indem ich sie auf das Zielgerät kopiere (ich lade mit dem PC herunter), werden weitere Abgaben an die Interpreten und Autoren fällig?! Aha. (Von den Abgaben, die für den PC abgeführt wurden, da dieser ja auch jede Menge speichernde Teile enthält, schweige ich an dieser Stelle besser) Da soll mal einer sagen, Kreativität bei der Erfindung von Gebühren wäre nicht von Vorteil…