Gema erklärt Erhöhung der Gebühren für USB-Sticks und Speicherkarten

Dass nahezu für jedes Teil an einem PC (oder Smartphone etc.), welches auch nur in irgendeiner Form Speicher enthält, eine Urheberabgabe fällig ist, dürfte sich inzwischen längst herumgesprochen haben. Für jeden USB-Stick und jede Speicherkarte waren bislang bis zu 10Cent fällig. Die ZPÜ (Zentrale für private Überspielungsrechte) hat nun neue Gebühren festgelegt und dabei schwindelerregende Steigerungsraten angesetzt. Für USB-Sticks und Speicherkarten bis 4GB sind nun 91 Cent fällig, größer 4GB 1,56 Euro für USB-Sticks und sogar 1,95 Euro für Speicherkarten. Nicht schlecht…

Die Gema erläutert nun, wie es zu dieser Steigerung kommt und auch, weshalb ausgerechnet Speicherkarten mit einer höheren Abgabe belegt werden als USB-Sticks. Der Grund dafür ist: Eine Studie! Die „belegt“, dass eben Speicherkarten weitaus häufiger genutzt werden, um urheberrechtlich relevantes Material zu kopieren. 390 Musiktitel, 579 professionelle Fotografien, Bilder oder Kunstwerke, 24 Grafiken und 10 Teile aus Büchern sollen das im Schnitt pro Karte sein. Aha.

Wenn ich mir überlege, wo bei mir selbst Speicherkarten zum Einsatz kommen, dann würde ich pauschal sagen: Die Studie ist Schrott. Wenn sie denn existiert (kann man die irgendwo einsehen?) Speicherkarten habe ich für meine Kamera, im Handy und im eBook-Reader. Mit der Kamera fotografiere ich, vornehmlich Menschen. Gelegentlich rutscht da vielleicht mal irgendein Gemälde ins Bild – im Normalfall vermeide ich aus ästhetischen Gründen aber derartige Aufnahmen. Darüber hinaus fotografiere ich ganz sicher nicht die Aufnahmen anderer Fotografen ab und meine eigenen Bilder sind eher semiprofessionell. Abgaben verlange ich dafür von mir auch eher selten. Für die Cam habe ich 6 Speicherkarten ab 4GB aufwärts. Im Smartphone befindet sich eine 16GB-Karte, darauf sind ca. 40 Songs. Die ich genau für diesen Zweck (anhören auf dem Smartphone) gekauft habe. Im eBook-Reader sind nochmal 2GB extra, insgesamt hab ich darauf nun ca. 30 oder 40 Bücher, die ich ebenfalls exakt dafür gekauft habe: lesen auf dem Reader.

Mit anderen Worten: Ich kaufe Songs als MP3 und Bücher als eBooks. Für den Zweck, sie auf dem Smartphone oder auf dem eBook-Reader zu verwenden. Vom Kaufpreis erhalten die Autoren oder Interpreten ihren Anteil (zumindest gehe ich davon aus). Und ausschließlich aus dem Grund, dass ich die gekauften Werke ihrem Verwendungszweck zuführe, indem ich sie auf das Zielgerät kopiere (ich lade mit dem PC herunter), werden weitere Abgaben an die Interpreten und Autoren fällig?! Aha. (Von den Abgaben, die für den PC abgeführt wurden, da dieser ja auch jede Menge speichernde Teile enthält, schweige ich an dieser Stelle besser) Da soll mal einer sagen, Kreativität bei der Erfindung von Gebühren wäre nicht von Vorteil…

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Youtube unterliegt der Gema

Nun ist es raus: Das Landgericht Hamburg hat im heutigen Urteil im Prozess Gema vs. Youtube festgestellt, dass Youtube nicht genug tut, um unrechtmäßiges Uploaden urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu verhindern. In Zukunft sollen einerseits beanstandete Videos unmittelbar gelöscht werden, darüber hinaus soll Google durch geeignete Filter verhindern, dass sie wieder hoch geladen werden. Im Detail ging es bei dem Streit um 12 Songs, letztlich wird das Urteil wahrscheinlich auch über die 12 Stücke hinaus Wirkung zeigen.

Genau genommen waren die 12 Lieder ziemlich offensichtlich lediglich beispielhaft zu sehen, denn eigentlich ging es im Streit zwischen Gema und Youtube nur ums Geld. Dass für Werke, die zum Bestand der Gema gehören, zu zahlen ist war unumstritten. Einige Zeit gab es einen vorläufigen Vertrag, nach dessen Auslaufen im Jahre 2009 begann der Streit. Google/Youtube möchte die Vergütung pauschal vornehmen, die Gema verlangt für jedes Abspielen Geld. Und das offensichtlich weit über den Betrag hinaus, der anderswo üblich ist. Denn mit anderen Verwertungsgesellschaften konnte schon längst Einigkeit erzielt werden, lediglich die Gema legte sich (wieder einmal) quer. Die Gema beanstandete im Laufe des Streits dann 12 Lieder, die bei Youtube zu löschen wären und reichte Klage ein, nachdem die Löschung nicht schnell genug erfolgte bzw. die Lieder nach der Löschung erneut auf Youtube auftauchten.

Google/Youtube muss nun in Zukunft für jeden gemeldeten Fall umgehend dafür sorgen, dass einerseits die Videos gelöscht werden, andererseits auch verhindern, dass die Videos wieder hochgeladen werden können, unter anderem soll dafür auch ein Wortfilter installiert werden. Geschieht das nicht, kann im Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Haft verhängt werden, das Gericht sieht Google in der Störerhaftung.

Welche Folgen dieses Urteil insgesamt haben wird ist noch unklar, ich gehe genau genommen auch davon aus, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegen wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Damit wäre das Urteil nicht rechtskräftig, bis irgendwann einmal eine Instanz ein abschließendes Urteil fällt oder aber Gema und Youtube doch noch eine Einigung bezüglich der Zahlungsmodalitäten finden können. Was angesichts der Sturheit der Gema in meinen Augen nur darauf hinauslaufen kann, dass Google/Youtube irgendwann nachgibt und sich auf 0,6ct pro Stream einlässt. Was angesichts der Millionen von Aufrufen aller Musikvideos nur an einem Tag einen richtigen Batzen Geld ausmachen könnte. Die erwähnten 0,6ct pro Stream sind (für mich) allerdings derzeit noch unklar, lautete eine frühere Aussage noch 12ct pr Stream und erst in den letzten Tagen höre ich von 0,6ct.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass gerade den Künstlern ein Erfolg auf Youtube gewisse Einnahmen bescheren sollte, muss man das Thema Vergütungen meiner Meinung nach sehr differenziert betrachten. Einerseits wären da die Ausschüttungsmodalitäten der Gema, die seit Jahren in der Diskussion sind und auf die ich an dieser Stelle nicht noch einmal eingehen möchte. Andererseits ist eben nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt auf Youtube landet. Nicht wenige Musiker nutzen das Portal seit Jahren, um auf sich aufmerksam zu machen oder ein neues Album zu bewerben. Die wenigsten davon werden die Onlinenutzung ihrer Stücke aus dem Gema-Vertrag ausschließen, wie es die Ärzte getan haben. Die Bands/Musiker nutzen das Portal als Werbemedium für sich selbst, Youtube zahlt dafür an die Gema und die schüttet davon ein paar Euro an irgendjemanden aus. Ganz sicher aber nicht an die, deren Video da unter Umständen auf Youtube rauf und runter gelaufen ist…

Warten wir mal ab, wie das Ganze weiter geht, ein letztes Wort ist hier noch lange nicht gesprochen. Und in der Zwischenzeit werden sich ganz bestimmt noch eine Menge Künstler überlegen, ob sie sich so unbedingt gern weiter von der Gema vertreten lassen wollen. Wer im Netz ein wenig aufmerksam mitliest, erkennt deutliche Tendenzen. Auf Seiten der Musiker/Künstler und sogar Labels und Verlage.

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Heute Urteilsverkündung im Prozess Gema vs. Youtube

Heute Morgen kurz beim Zappen durch die Programme hörte ich davon, Golem schrieb gestern bereits etwas dazu: Heute wird in Hamburg das Urteil im Prozess Gema vs. Youtube erwartet.

Ich erwarte ebenfalls, dass das Urteil heute zugunsten der Gema ausfallen wird. Welche Folgen das insgesamt für uns deutsche Youtube-Nutzer haben wird, ist bislang unklar. Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft weiterhin weniger Musik in Youtube finden bzw. mit dem bekannten Hinweis blockiert werden.

Was mich persönlich fast am meisten wurmt ist die Art und Weise, in der über diesen Fall berichtet wird. Wie eingangs bereits beschrieben hatte ich heute Morgen ganz kurz davon gehört, Tenor des Berichts war: Immer mehr urheberrechtlich geschütztes Material wird unerlaubt auf Youtube hochgeladen und dagegen hat die Gema geklagt. Weil Youtube sich diese Inhalte zueigen macht und nicht dafür bezahlt. Das war die Kernaussage. Klar, Youtube ist ein Arschloch, die Gema MUSSTE ja etwas dagegen tun.

Wer sich mit der Thematik ein wenig befasst hat, wird das differenzierter sehen (können). Es geht schon mal gar nicht (nur) um unberechtigt veröffentlichtes Material, (erinnert sich noch jemand an die Fanta 4-Geschichte?). Zur Klage kam es, weil Youtube und Gema sich nicht über die Höhe der Vergütung einig werden konnten. Die Gema fordert einen Pauschalbetrag (10,25Prozent der Werbeeinnahmen) PLUS eine Vergütung pro View in Höhe von 0,6ct. Youtube aka Google hingegen ist lediglich bereit, den Pauschalbetrag abzuführen. Was in gewisser Weise aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar erscheint.

Das Urteil wird heute sicher zeigen, in welche Richtung die Entwicklung geht. Ich gehe wie geschrieben davon aus, dass wir hierzulande in Zukunft noch häufiger „Das tut uns leid“ lesen werden. Mit tut es leid, dass ich in Zukunft dann häufiger ProxTube benötigen werde.

Update: Das Urteil wurde inzwischen verkündet.

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Danke Gema!

Die überzogenen Forderungen der Gema sorgen nun dafür, dass Musikvideos auf Youtube nun für deutsche Nutzer zunächst (auf herkömmlichem Weg) nicht mehr erreichbar sind. Wie Golem berichtet, betragen die Forderungen ca. das 50fache von dem, was beispielsweise von der britischen Verwertungsgesellschaft gefordert wird.

Dass selbstverständlich Google ein verstärktes Interesse daran hat, Zahlungen so niedrig wie möglich zu halten und sich daher auch etwas sperrt ist natürlich klar. Aber angesichts solcher Forderungen ist nachvollziehbar, wenn Google Maßnahmen ergreift. Natürlich sollen Künstler einen Anteil daran haben, wenn andere (in diesem Fall indirekt) mit ihrer Arbeit Geld verdienen. Aber ich bezweifle, dass Verwertungsgesellschaften nach dem Modell der Gema der richtige Weg sind. Ich wage sogar zu behaupten, dass sie der denkbar schlechteste Weg für viele Künstler sind.

Aktuell sehe ich noch nichts von den Sperrungen, anderen sind sie bereits bei ganz aktuellen Musikvideos aufgefallen. Wir werden sehen, wie sich das in den nächsten Tagen entwickeln wird.

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