Mir ist schlecht!

Das hier hab ich eben beim neugierigen Herumstöbern auf den Seiten der GEZ gefunden (vollständig hier zu finden):

Verteilung der Gebührenerträge 2005 auf die Rundfunkanstalten

Rundfunkanstalt

Gesamterträge *) in EUR

Bayerischer Rundfunk

843.991.492,48

Hessischer Rundfunk

396.902.452,02

Mitteldeutscher Rundfunk

563.302.551,04

Norddeutscher Rundfunk

921.270.030,99

Radio Bremen

42.278.984,50

Rundfunk Berlin-Brandenburg

347.487.093,78

Saarländischer Rundfunk

65.856.886,61

Südwestrundfunk

960.707.274,15

Westdeutscher Rundfunk

1.106.115.693,87

ARD (insgesamt)

5.247.912.459,44

Zweites Deutsches Fernsehen

1.690.520.399,59

Deutschlandradio

184.536.657,14

Gesamt

7.122.969.516,17

Da wurden im vergangenen Jahr also 7,1 Mrd. Euro allein aus GEZ-Gebühren an die Rundfunkanstalten verteilt (die Werbeeinahmen sind sicherlich auch nicht gerade gering) und dann wird gejammert, man könne den Informationsauftrag nicht befriedigen, wenn keine zusätzlichen Gebühren für internetfähige „Empfangsgeräte“ erhoben werden. Ja träum ich denn? Allein der WDR, ein Regionalsender(!!!), bekam über 1,1Mrd. Euro. Kein Wunder, dass die Beamten in den Landesrundfunkanstalten die Mehreinnahmenbelastung als „geringfügig“ bezeichnen. Die geschätzten 185 Mio. Euro, die zusätzlich in die Kassen gespült werden sollen, fallen angesichts dieser Beträge selbstverständlich kaum ins Gewicht. Bei den Empfängern zumindest.

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Rundfunkgebühren und Internet-PCs

Im Teff-Blog hat man den Gedanken „Rundfunkgebühren für internetfähige PCs“ zu Ende gedacht und folgende Frage gestellt:

„Wird es ab 01.01.2007 möglich sein, Ihre kompletten Programme auf der Webseite abzurufen?“

Diese Frage wurde konkret dem ARD und dem ZDF gestellt. Den kompletten Werdegang und die (bisherigen) Antworten kann man hier verfolgen:

Ich finde die Antworten sehr interessant. Und sie sind ganz sicher nicht geignet, eine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs zu rechtfertigen. Fast schon zynisch, wie man sich für die Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedankt.

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Verfassungsbeschwerde gegen GEZ

Heise berichtet, dass die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler gegen die Verordnung klagt, die ab dem 1.1.2007 Internet-fähige PCs zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfängern deklariert. Diese Verordnung ist vielen Freiberuflern verständlicherweise ein Dorn im Auge, nutzen diese doch in den meisten Fällen ihren PC als Arbeitsgerät und nicht als Mediacenter, welches ausgerechnet die „wahnsinnig interessanten“ Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Internet streamt.

Internet-fähig ist laut Definition jeder PC, an anderer Stelle heisst es allerdings „Internet-PC“. Also gehe ich davon aus, dass ein Internet-Zugang existieren muss, was aber sicherlich bei den meisten Freiberuflern inzwischen der Fall sein wird.
Ich finds aber Klasse, dass mal jemand diesem Selbstbedienungsladen auf die Finger klopft. Ob die Klage erfolgreich sein wird, wird sich zeigen… Daumen drücken!

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