Verdächtig des Besitzes von Kinderpornografie (Upd.)

Ich stehe also unter Verdacht. Unter dem Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie. Oder der Verbreitung, so sicher bin ich mir da nicht. Aber verdächtig muss ich sein, anders kann ich mir zumindest nicht erklären, dass der Zahlungsverkehr meiner Kreditkarte überprüft wurde, wie für ca. 22 Millionen andere Kreditkartenbesitzer ebenfalls.

Zumindest stehe/stand ich nicht allein unter Verdacht, das beruhigt mich ein wenig. Und die Tatsache, dass ich über diese Maßnahme durch den Newsticker und nicht durch eine Handvoll Beamte vor meiner Wohnungstür erfahren habe zeigt mir: ich brauche mir auch weiterhin keiner Schuld bewusst sein und wurde offenbar wieder von der Liste der Verdächtigen gestrichen. Auf die ich auch niemals tatsächlich gehörte.

Auch SPON berichtet darüber und weiß wohl, wie es zu dieser Aktion kam: Weil Kriminalbeamte aus Sachsen-Anhalt einer Strafanzeige gegen Unbekannt nachgingen und außer einer WebSite, die diesen abartig ekelhaften Müll verbreitet hat nichts vorzuweisen hatte. Also wurden flugs sämtliche deutschen Kreditkarteninhaber unter Generalverdacht gestellt und der Zahlungsverkehr ihrer Kreditkarten für einen bestimmten Zeitraum auf verdächtige Zahlungen hin überprüft. Was zur Ermittlung von 322 Tatverdächtigen führte. Das rechtfertigt natürlich die Überprüfung eines guten Viertels der deutschen Bevölkerung.

Angesichts solcher Maßnahmen fühle ich mich nun gleich viel sicherer, vielen Dank liebe deutsche Justiz, vielen Dank liebe Freunde und Helfer der Polizei. Darf ich nun in Zukunft davon ausgehen, das pauschal sämtlicher Zahlungsverkehr aller Konten überprüft wird um festzustellen, ob irgend jemand Zahlungen auf Konten irgendwelcher Chemiekonzerne angewiesen hat? Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass dieser Jemand vielleicht eine Bombe basteln möchte. Denn wie wir alle wissen ist die Terrorgefahr neben Kinderpornografie und Musikpiraterie ein weiterer wichtiger Grund, unsere Grundgesetze mit Füßen zu treten.

Update: Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf ein paar weiterer Beiträge im Web verweisen, die das Thema vielleicht auch aus einer etwas anderen Blickrichtung beleuchten. Und nicht ganz so polemisch reagieren, wie ich in diesem Fall…

Aus dem zuletzt verlinkten Beitrag von Udo Vetter möchte ich einen Abschnitt noch ergänzend besonders hervorheben, weshalb ich ihn hier nun zitieren werde:

„Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.“

Tags: , , ,