Verfassungsbeschwerde gegen GEZ
Heise berichtet, dass die Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler gegen die Verordnung klagt, die ab dem 1.1.2007 Internet-fähige PCs zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfängern deklariert. Diese Verordnung ist vielen Freiberuflern verständlicherweise ein Dorn im Auge, nutzen diese doch in den meisten Fällen ihren PC als Arbeitsgerät und nicht als Mediacenter, welches ausgerechnet die „wahnsinnig interessanten“ Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Internet streamt.
Internet-fähig ist laut Definition jeder PC, an anderer Stelle heisst es allerdings „Internet-PC“. Also gehe ich davon aus, dass ein Internet-Zugang existieren muss, was aber sicherlich bei den meisten Freiberuflern inzwischen der Fall sein wird.
Ich finds aber Klasse, dass mal jemand diesem Selbstbedienungsladen auf die Finger klopft. Ob die Klage erfolgreich sein wird, wird sich zeigen… Daumen drücken!