Verlinkungsregeln?

Nachdem ich heute die beiden Beiträge über die Verlinkungsregeln des ADAC und des Bundesministeriums für Gesundheit verfasst habe, hat mich (wieder einmal) die Neugier gepackt und ich habe meine Lieblings-Suchmaschine gequält. Allerdings…so wirklich quälen musste ich sie nicht, denn innerhalb der letzten halben Stunde konnte ich genügend Beispiele für ähnlich (bzw. identisch) unsinnige Verlinkungsregeln auf diversen WebSites ausfindig machen. Und irgendwie „ähneln“ sich diese Regeln verdächtig:

„Verlinkungsregeln
Wir freuen uns, wenn Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:
Der Hyperlink kann auf die Startseite xyz.de oder auf eine einzelne Webseite des/der xyz gesetzt werden. Die verlinkte Seite muss jeweils vollständig neu geladen werden und die Zielseite darf nicht in einen Rahmen gesetzt werden.
Bitte teilen Sie dem/der xyz innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse blah@xyz.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.
Die Nutzung des Logos des/der xyz bedarf einer gesonderten Genehmigung.“

Es gibt kaum Unterschiede in den Formulierungen der diversen Seiten, allenfalls muss hier die zu verlinkende Seite im Vorfeld benannt werden oder es werden dort nur Links auf die Startseite des jeweiligen Anbieters gestattet. Alle haben jedoch eins gemeinsam: Die Anbieter wollen die vollkommene Kontrolle über Links auf ihr Internetangebot be-/erhalten. Und offensichtlich wurde zu irgendeinem Zeitpunkt diese Formulierung irgendwo als Mustertext veröffentlicht, denn die Ähnlichkeit ist sicher nicht zufällig (ich möchte ja niemandem ein „Abschreiben“ unterstellen 😉 ).

Ebenfalls auffällig war, dass Google diverse Seiten noch mit diesen Verlinkungsregeln im Cache führte, die echten Seiten jedoch inzwischen bereits korrigiert waren. Es ist also offensichtlich, dass manche Anbieter durchaus auch lernfähig sind. Es besteht also durchaus noch Hoffnung…

Zu den scheinbar weniger lernfähigen Anbietern zählen die folgenden, die ich als prominente Beispiele von vielen ausgewählt habe. Doch wie eben geschrieben: es besteht Hoffnung. Hoffnung darauf, dass dem einen oder anderen Anbieter angesichts dieses Artikels doch auffällt, dass er da doch noch irgendetwas an seiner WebSite ändern wollte. Ich kenn das ja, bin manchmal selbst ein wenig vergesslich… 😉

Hier meine kleine, aber durchaus repräsentative Auswahl:

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