easyLink mit easyJet

Dass die Sache mit den Links im Internet nicht ganz so einfach ist, kennen wir ja bereits aus der Vergangenheit. Dieser Link-Terror auf den vielen unkontrollierbaren Seiten ist ja kaum auszuhalten, deshalb müssen Regeln her, klar doch! Woher soll der gemeine Homepage-Betreiber sonst auch wissen, was zu beachten ist?

easyJet hilft hier weiter und erklärt nun endlich auch dem letzten Volldeppen, wie sie das Internet gern haben möchten das Internet funktioniert. Unter der Überschrift „Verweisen auf unserer Website“ erklärt easyJet für jeden klar und deutlich: So und nicht anders wollen wir es haben, wenn ihr einen Link auf unsere WebSite setzen möchtet. Böse Zungen könnten jetzt natürlich auch sagen: easyJet erklärt auf dieser Seite, dass sie das Internet noch nicht verstanden haben. Ist ja auch alles gar nicht so einfach. Aber solch eine Unterstellung käme uns natürlich nie in den Sinn, schließlich muss die Vereinbarung niet- und nagelfest sein, unterliegt sie doch „der nicht exklusiven Gerichtsbarkeit der Gerichtshöfe von England und Wales„.

Ich möchte Euch im übrigen noch darauf hinweisen, dass ihr den obigen Link nicht anklicken dürft, sollte Euer Rechner mit einem Virus infiziert sein oder sich auf Eurer Festplatte gar pornografisches Material ansammeln. Denn durch meinen Link musste ich auch den folgenden Teil der Vereinbarung anerkennen:

4.12 Sie haben sämtliche angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um das unautorisierte Einschleusen eines Virus, eines Deaktivierungsmechanismus, pornografischen Materials oder sonstiger Dinge auf die easyJet Website zu verhindern, die zu einer Verschlechterung der Leistung oder Benutzererfahrung der easyJet Website führen könnten. Falls ein solcher/s unautorisierter/s Virus, Mechanismus oder Material eingeschleust und von Ihnen gefunden wird bzw. Sie darauf aufmerksam gemacht werden, haben Sie easyJet hiervon umgehend zu benachrichtigen und sämtliche angemessenen Schritte zu unternehmen, um einen solchen Virus, Mechanismus, solches Material oder leistungsbeeinträchtigendes Element so bald wie möglich zu entfernen.

Also – ich habe Euch gewarnt…

Mehr dazu gibt es übrigens bei Blogging Tom, der diese tolle Hilfe entdeckt hat…

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Verlinkungsregeln?

Nachdem ich heute die beiden Beiträge über die Verlinkungsregeln des ADAC und des Bundesministeriums für Gesundheit verfasst habe, hat mich (wieder einmal) die Neugier gepackt und ich habe meine Lieblings-Suchmaschine gequält. Allerdings…so wirklich quälen musste ich sie nicht, denn innerhalb der letzten halben Stunde konnte ich genügend Beispiele für ähnlich (bzw. identisch) unsinnige Verlinkungsregeln auf diversen WebSites ausfindig machen. Und irgendwie „ähneln“ sich diese Regeln verdächtig:

„Verlinkungsregeln
Wir freuen uns, wenn Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:
Der Hyperlink kann auf die Startseite xyz.de oder auf eine einzelne Webseite des/der xyz gesetzt werden. Die verlinkte Seite muss jeweils vollständig neu geladen werden und die Zielseite darf nicht in einen Rahmen gesetzt werden.
Bitte teilen Sie dem/der xyz innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse blah@xyz.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.
Die Nutzung des Logos des/der xyz bedarf einer gesonderten Genehmigung.“

Es gibt kaum Unterschiede in den Formulierungen der diversen Seiten, allenfalls muss hier die zu verlinkende Seite im Vorfeld benannt werden oder es werden dort nur Links auf die Startseite des jeweiligen Anbieters gestattet. Alle haben jedoch eins gemeinsam: Die Anbieter wollen die vollkommene Kontrolle über Links auf ihr Internetangebot be-/erhalten. Und offensichtlich wurde zu irgendeinem Zeitpunkt diese Formulierung irgendwo als Mustertext veröffentlicht, denn die Ähnlichkeit ist sicher nicht zufällig (ich möchte ja niemandem ein „Abschreiben“ unterstellen 😉 ).

Ebenfalls auffällig war, dass Google diverse Seiten noch mit diesen Verlinkungsregeln im Cache führte, die echten Seiten jedoch inzwischen bereits korrigiert waren. Es ist also offensichtlich, dass manche Anbieter durchaus auch lernfähig sind. Es besteht also durchaus noch Hoffnung…

Zu den scheinbar weniger lernfähigen Anbietern zählen die folgenden, die ich als prominente Beispiele von vielen ausgewählt habe. Doch wie eben geschrieben: es besteht Hoffnung. Hoffnung darauf, dass dem einen oder anderen Anbieter angesichts dieses Artikels doch auffällt, dass er da doch noch irgendetwas an seiner WebSite ändern wollte. Ich kenn das ja, bin manchmal selbst ein wenig vergesslich… 😉

Hier meine kleine, aber durchaus repräsentative Auswahl:

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Und noch einmal: Verlinkung

Nach einem Hinweis wurde ich eben darauf aufmerksam, dass andere ähnlich eigentümliche Vorstellungen zum Thema Verlinkungen im Internet haben. Da es sich aber um ein relativ altes Thema handelt, wollte ich zunächst nicht über den ADAC berichten, das hatten 2005 schon andere vor mir getan. Daher ging ich davon aus, dieses Thema wär dort schon längst vom Tisch. Aber denkste, nichts ist passiert! Nach wie vor steht im Impressum des ADAC (Stand Mai 2006):

„Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www.adac.de oder http://pda.adac.de) gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden. Der ADAC behält sich vor, die Seiten, auf denen der Link gesetzt werden soll, zu prüfen. Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. Der Link muss zu einem vollständig neuen Laden der Seite, auf die verwiesen wird, führen.“

Ich frage mich gerade: Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich auf die WebSite des ADAC verlinken darf? Lieber ADAC, könntet Ihr da vielleicht ein klein wenig detaillierter auf die Vorraussetzungen eingehen? Reicht es aus, dass ich eine eigene WebSite betreibe? Oder muss diese Seite auch TÜV-geprüft sein?

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Wieder einmal: Verlinkung

Schon wieder jemand, der den Sinn des Internets nicht ganz verstanden hat: das Bundesministerium für Gesundheit. Dort ist man der Meinung, jederzeit vollste Kontrolle über Verlinkungen auf die eigenen Inhalte haben zu müssen/können und stellt spezielle Verlinkungsregeln auf. Setzt man einen Link auf Inhalte der WebSite des Ministeriums, wird man damit zum „Vertragspartner“ und bekommt unsininnige Verpflichtungen aufgebürdet: der Verlinker hat dem Ministerium die Verlinkung binnen 24h mitzuteilen und liefert sich der Gnade des Rechtsreferats aus, diesen Link auch beibehalten zu dürfen. In den Verlinkungsregeln liest sich das wie folgt:

„Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:

Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseitedes BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.

Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.“

Man sollte eigentlich meinen, das gerade ein Bundesministerium die gesetzlichen Grundlagen kennt bzw. sich ausgiebig informiert. Ein Irrtum, wie inzwischen auch der Bundesverband der Grünen Jugend festgestellt hat. Auch die Verwendung des Logos des Bundesministeriums für Gesundheit innerhalb eines redaktionellen Beitrages soll ihnen verwehrt werden.

Liebes Rechtsreferat des Bundeministeriums für Gesundheit. Ich verlinke auf Ihre Webseiten. Und da ich überzeugt bin, dass sie diese Links binnen 24h von allein finden werden, verzichte ich auch darauf, Ihnen die Links durch eine Mail an die oben angegebene Adresse mitzuteilen. Und sollten sie diesbezüglich auf Ihrer unsinnigen Meinung beharren und mir die Verlinkung untersagen wollen, entziehe ich Ihnen rückwirkend die Erlaubnis, mein Blog zu lesen. Sie wissen schon: „Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar…“

Nachtrag: Sehr schön ist auch, was in den Kommentaren im Fuckup Weblog geposted wurde: Das Impressum des BMG scheint nicht einmal ansatzweise die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Siehe folgender Screenshot:

BMG_Impressum.gif

Nachtrag 2: Habe soeben festgestellt, dass das Impressum wie oben angegeben zwar online abrufbar ist, konnte aber nicht feststellen, wo es so verlinkt wurde. Das „richtige“ Impressum ist mit korrekter Anschrift. Muss mich diesbezüglich also korrigieren.

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