Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten fuer gewerbliche Zwecke
Die folgende eMail habe ich soeben in meinem Postfach gefunden:
Unverlangte Werbe-E-Mails an meine Adresse info@xxxxxxx.be
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.4.2007, 17:47 Uhr erhielt ich unverlangte Werbe-E-Mails Ihrer Webseite www.xsized.de auf meinen beruflich genutzten E-Mail-Account.
Ich habe bislang keinerlei Kontakt zu Ihrem Unternehmen gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert.
Insbesondere habe ich mich nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen um derartige Informationen zu erhalten. Die Beweislast fuer eine solche Eintragung liegt nach der Rechtsprechung ohnehin auf Ihren Seiten.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, stellt die Werbung mittels E-Mail eine unzulaessige und unterlassungsfaehige Belaestigung im Sinne von Paragraph 823, 1004 BGB dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen ueber Gebuehren hinaus in Anspruch nimmt und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereichs fuehrt. Bei dem Versand auf beruflich genutzten Mail-Accounts liegt zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeuebten Gewerbebetrieb gemaess Paragraph 823 Abs. 1 BGB vor.
Dies ergibt sich bereits aus der bislang bestehenden Rechtsprechung und ist seit der juengsten Aenderung der TKV und der EU-Richtlinie ueber die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphaere in der elektronischen Kommunikation auch geltendes Recht in Deutschland. Selbst wenn Sie die fraglichen Werbe-E-Mails nicht selbst geschrieben haben, so haften Sie als Verantwortlicher fuer die geworbene Seite in jedem Fall als mittelbarer Stoerer.Ich fordere Sie daher auf, bis 22.4.2007, 12.00 Uhr hier eingehend,
eine Unterlassungserklaerung dergestalt abzugeben, es bei Meidung einer Vertragsstrafe von Euro 5.100,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, an meine o.g. E-Mail-Adresse Werbenachrichten per E-Mail zu versenden, es sei denn, der Unterzeichner hat zuvor dem Versand ausdruecklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschaeftsbeziehung bestanden.
Zudem werden Sie aufgefordert, gemaess Paragraph 34 BDSG Auskunft darueber zu erteilen:
1. Welche Daten ueber mich bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie diese Daten gewonnen haben.
2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.
3. An welche Personen oder Stellen diese Daten uebermittelt wurden.
Die Abgabe dieser Erklaerung erwarte ich ebenfalls innerhalb der Ihnen gesetzten Frist bis zum 22.4.2007.
Sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht die Unterlassungs- und Datenschutzerklaerung abgegeben haben, so werde ich unverzueglich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten.
Eine Kopie sende ich an meinen Rechtsanwalt: kanzlei@xxxxxxx.be
Dieser wird den Landesdatenschutzbeauftragten informieren. Ausserdem geht eine Meldung an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz.
Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige behalte ich mir vor, da Sie nicht im Betreff Ihrer Mail zu erkennen gegeben haben, dass es sich um Werbung handelt.Mit freundlichen Gruessen
Chlothilde xxxxxxxxx
Starker Tobak!
Bei der durch mich ausgexten Domain der eMail-Adresse handelt es sich um eine kleine Gemeinde in Belgien. Ich gehe davon aus, dass diese Mail, abgesendet von rechtsabteilungmitte@speedy.com.ar, absoluter Humbug ist und in irgendeiner Form mit den in den letzten Tagen Tagen massiv aufgelaufenen „Mahnungen“ und weis-der-Geier-was-noch-alles zusammenhängt. Meine Annahme beruht auf verschiedenen Indizien:
- So etwas kommt nicht per Mail.
- die Mail-Adresse des Versenders erweckt nicht gerade einen seriösen Eindruck und lässt keinerlei Zusammenhang mit der Adresse, an die angeblich Werbung durch mich verschickt worden sein soll, erkennen. Welche (scheinbar) belgische Gemeinde schickt solch eine Mail aus Argentinien?
- die (angeblich) betroffene Domain, an die der Spam versendet worden sein soll, ist lustigerweise die gleiche wie die des Anwaltes (kanzlei@sowieso)
- es wurde keine Adresse angegeben, an die die angeforderten Erklärungen gesendet werden sollen. Gibt es neuerdings die Möglichkeit, Unterlassungserklärungen per Mail abzugeben?
- die Mail wurde an eine Adresse gesendet, die nirgends angegeben ist und auch gar nicht existiert. Angekommen ist sie nur, weil Catch-all auch solche Dinge einsammelt.
- auch wenn ich mit den oben aufgeführten Paragraphen nun nicht so sehr auskenne, die Behauptung, als mittelbarer Störer für derartige Mails haften zu müssen, selbst wenn diese nicht durch mich versendet wurden, ist in meinen Augen hahnebüchener Unsinn. Es ist für jeden halbwegs bewanderten Internetnutzer ohne weiteres möglich, eine Mail von scheinbar jeder beliebigen Adresse aus zu versenden. Das ist wirklich keine Mühe. Wäre die Rechtslage so wie angegeben, könnte ich binnen weniger Stunden eine ganze Menge Personen oder Firmen in den Ruin treiben.
Ich gehe also davon aus, dass auch das wieder ziemlicher Blödsinn ist, auch wenn mir der Sinn dieser Mails nach wie vor verborgen bleibt. Ich habe keinen blassen Schimmer, was damit erreicht werden soll. Möglich wäre natürlich, dass mir da jemand einen Streich spielen will, derjenige hätte aber sicherlich meine veröffentlichte Mail-Adresse verwendet und nicht irgendeine eventuell mögliche geraten. Also bliebe noch die Möglichkeit, dass jemand dieser Gemeinde einen Schaden zufügen will, keine Ahnung. Vielleicht wartet man aber auch auf eine Rückantwort und prüft auf diese Weise, ob Mail-Adressen existieren. Was auch immer, für mich ist diese Mail definitiv Müll. Ich heb sie mir allerdings auf, vielleicht kann man den Text irgendwann mal verwenden… :naughty: