Youtube unterliegt der Gema

Nun ist es raus: Das Landgericht Hamburg hat im heutigen Urteil im Prozess Gema vs. Youtube festgestellt, dass Youtube nicht genug tut, um unrechtmäßiges Uploaden urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu verhindern. In Zukunft sollen einerseits beanstandete Videos unmittelbar gelöscht werden, darüber hinaus soll Google durch geeignete Filter verhindern, dass sie wieder hoch geladen werden. Im Detail ging es bei dem Streit um 12 Songs, letztlich wird das Urteil wahrscheinlich auch über die 12 Stücke hinaus Wirkung zeigen.

Genau genommen waren die 12 Lieder ziemlich offensichtlich lediglich beispielhaft zu sehen, denn eigentlich ging es im Streit zwischen Gema und Youtube nur ums Geld. Dass für Werke, die zum Bestand der Gema gehören, zu zahlen ist war unumstritten. Einige Zeit gab es einen vorläufigen Vertrag, nach dessen Auslaufen im Jahre 2009 begann der Streit. Google/Youtube möchte die Vergütung pauschal vornehmen, die Gema verlangt für jedes Abspielen Geld. Und das offensichtlich weit über den Betrag hinaus, der anderswo üblich ist. Denn mit anderen Verwertungsgesellschaften konnte schon längst Einigkeit erzielt werden, lediglich die Gema legte sich (wieder einmal) quer. Die Gema beanstandete im Laufe des Streits dann 12 Lieder, die bei Youtube zu löschen wären und reichte Klage ein, nachdem die Löschung nicht schnell genug erfolgte bzw. die Lieder nach der Löschung erneut auf Youtube auftauchten.

Google/Youtube muss nun in Zukunft für jeden gemeldeten Fall umgehend dafür sorgen, dass einerseits die Videos gelöscht werden, andererseits auch verhindern, dass die Videos wieder hochgeladen werden können, unter anderem soll dafür auch ein Wortfilter installiert werden. Geschieht das nicht, kann im Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Haft verhängt werden, das Gericht sieht Google in der Störerhaftung.

Welche Folgen dieses Urteil insgesamt haben wird ist noch unklar, ich gehe genau genommen auch davon aus, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegen wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Damit wäre das Urteil nicht rechtskräftig, bis irgendwann einmal eine Instanz ein abschließendes Urteil fällt oder aber Gema und Youtube doch noch eine Einigung bezüglich der Zahlungsmodalitäten finden können. Was angesichts der Sturheit der Gema in meinen Augen nur darauf hinauslaufen kann, dass Google/Youtube irgendwann nachgibt und sich auf 0,6ct pro Stream einlässt. Was angesichts der Millionen von Aufrufen aller Musikvideos nur an einem Tag einen richtigen Batzen Geld ausmachen könnte. Die erwähnten 0,6ct pro Stream sind (für mich) allerdings derzeit noch unklar, lautete eine frühere Aussage noch 12ct pr Stream und erst in den letzten Tagen höre ich von 0,6ct.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass gerade den Künstlern ein Erfolg auf Youtube gewisse Einnahmen bescheren sollte, muss man das Thema Vergütungen meiner Meinung nach sehr differenziert betrachten. Einerseits wären da die Ausschüttungsmodalitäten der Gema, die seit Jahren in der Diskussion sind und auf die ich an dieser Stelle nicht noch einmal eingehen möchte. Andererseits ist eben nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt auf Youtube landet. Nicht wenige Musiker nutzen das Portal seit Jahren, um auf sich aufmerksam zu machen oder ein neues Album zu bewerben. Die wenigsten davon werden die Onlinenutzung ihrer Stücke aus dem Gema-Vertrag ausschließen, wie es die Ärzte getan haben. Die Bands/Musiker nutzen das Portal als Werbemedium für sich selbst, Youtube zahlt dafür an die Gema und die schüttet davon ein paar Euro an irgendjemanden aus. Ganz sicher aber nicht an die, deren Video da unter Umständen auf Youtube rauf und runter gelaufen ist…

Warten wir mal ab, wie das Ganze weiter geht, ein letztes Wort ist hier noch lange nicht gesprochen. Und in der Zwischenzeit werden sich ganz bestimmt noch eine Menge Künstler überlegen, ob sie sich so unbedingt gern weiter von der Gema vertreten lassen wollen. Wer im Netz ein wenig aufmerksam mitliest, erkennt deutliche Tendenzen. Auf Seiten der Musiker/Künstler und sogar Labels und Verlage.

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