Bundestrojaner ist illegal, vorerst

Der BGH hat es heute deutlich zum Ausdruck gebracht: die heimliche Durchsuchung von Computern durch die Polizei ist nicht zulässig. Die Strafprozessordnung gibt es nicht her, die Untersuchung des Computers eines Verdächtigen ohne sein Wissen vorzunehmen. Noch…

Denn wie eigentlich von Anfang an zu erwarten war, ist dieses für Schäuble zunächst niederschmetternde Urteil letzten Endes doch eher eine Herausforderung. Passen die Gesetze nicht, dann werden sie halt passend gemacht. Und wenn wir gerade so schön dabei sind, dann fegen wir doch am besten gleich noch diese unnötigen Behinderungen durch Datenschutzbestimmungen beiseite, wie es die Gewerkschaft der Polizei verlangt. Im Namen der heiligen Terrorbekämpfung ist alles erlaubt und nichts unmöglich. Ein Bankgeheimnis gibt es schon lange nicht mehr, das Recht zur freien Meinungsäußerung wird derzeit gerade zurechtgestutzt, Verbraucherrechte werden mehr und mehr beschnitten und die Privatsphäre kippt dann wohl demnächst auch gänzlich. Unsere Daten werden in irgendwelchen Datenbanken durchleuchtet und verknüpft dass es eine wahre Freude ist. Nicht nur für deutsche Ermittler, auch im Ausland sind die Daten sehr gefragt. Und das gemeine Vieh zahlt demütig den Transport der eigenen Rechte zum Schlachthof.

Es ist kein weiter Weg mehr bis zu dem Punkt, an dem uns einzig die hierzulande fehlende Todesstrafe von China unterscheiden wird…

Zitat Schäuble:

Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Ahja!
Herr Schäuble, wer zahlt eigentlich Ihr Gehalt?

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