Ein Ende?
Nein…ich werde mich nicht zu Sätzen wie „Hoffen wir, dass nun endlich alles ein Ende hat…“ hinreissen lassen. Aber ich möchte den interessierten Lesern zumindest diesen Kommentar aus dem Blog des Fellow Passenger nicht vorenthalten.
Zitat:
Dem Widerspruch gegen das Versäumnisurteil wurde nicht stattgegeben! Das Versäumnisurteil bleibt weiterhin aufrecht erhalten, eine Einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen (darum ging es ja in dem Verfahren).
Desweiteren wurde dem Kläger (Herrn R.) aufgetragen, die Inhalte seiner Seiten www.agbloggershausen.de und www.agblockershausen.de zu entfernen (was C.J. ja bereits richtig publiziert hatte …) und die Domainnamen an die DeNIC zurückzugeben. 😮
Der Kläger, der beim Verkündungstermin anwesend war, muss nach Verkündung des Urteils wohl sehr ungehalten gewesen sein. Daraufhin hat ihm der zuständige Richter geraten, sich beim Medizinisch-Psychologischen Dienst der Stadt Berlin auf seine Prozess- und Geschäftsfähigkeit untersuchen zu lassen …
Ob sich das auf Carsten (siehe hier und da) und auf mich auswirken wird…wir werden sehen.
Nachtrag: Das Urteil liegt nun auch schriftlich vor.