Forenbetreiber sind für Beiträge haftbar

Geht es nach dem Willen des Hamburger Landgerichts, dann müssen Forenbetreiber in Zukunft jeden Beitrag vor der Veröffentlichung auf rechtliche Zulässigkeit prüfen. Ist dies mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen nicht zu schaffen, dann müssen diese entweder erweitert, oder aber der Forenbetrieb muss eingeschränkt (oder eingestellt) werden, da es sich bei Webforen um eine „besonders gefährliche Einrichtung“ handelt.

So zumindest geht es aus der Urteilsbegründung zum Urteil zur Forenhaftung heror, wie Heise berichtet.

Bereits vor der Veröffentlichung dieser Urteilsbegründung gab es diverse Anwälte, die dieses Urteil nutzten, um unliebsame Beiträge aus Foren entfernen zu lassen. Bislang ging man jedoch von der Annahme aus, dass der Heise-Verlag gesondert zu betrachten sei, da das Forum in einer presseähnlichen Form die Beiträge veröffentlichen würde. Diese Differnezierung findet sich jedoch nicht in der Urteilsbegründung wieder, was die bisherige Trennung aufhebt. Mit anderen Worten: Jeder Forenbetreiber haftet persönlich für sämtliche Beiträge in seinem Forum. Und dies nicht erst nach Inkenntnissetzung, sondern unmittelbar bei Veröffentlichung.

Die Hamburger Richter haben wieder einmal gezeigt, wie man mit wenigen Worten den Standort Deutschland schädigen kann. Statt Rechtssicherheit wurde in Sachen Internet ein weiteres Loch geöffnet, um welches viele in Zukunft einen großen Bogen machen werden. Viele Foren, die von Enthusiasten in ihrer Freizeit betrieben werden, könnten angesichts einer solchen persönlichen Bedrohung für den Forenbetreiber über kurz oder lang ihre Pforten schließen. Zu all den bereits existierenden rechtlichen Unsicherheiten gesellt sich nun eine neue, die vielen verständlicherweise schlicht und ergreifend zu riskant ist. Danke Landgericht Hamburg! Dank Euch muss sich in Zukunft niemand mehr vor den gefährlichen Forenterroristen fürchten. Worte sind schliesslich Sprengstoff…

Der Verlag will gegen dieses Urteil selbstverständlich Rechtsmittel einlegen.

Nachtrag: Weitere Details zum Urteil und zur Urteilsbegründung habe ich inzwischen im ElbeBlawg gefunden.

Tags: , ,