Schadensbgrenzung
Frau Zypries, ihres Zeichens Bundesjustizministerin, kitisiert öffentlich die Abmahnpraxis „einzelner Anwälte“.
Zwar hält sie das deutsche Abmahnrecht im Großen und Ganzen für praxistauglich, aber:
„Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen“
Damit schiesst sie in Richtung der Anwälte, die selbst einfachste Urheberrechtsverletzungen mit Abmahn- und Anwaltskosten in Größenordnungen von bis zu 4stelligen Beträgen „belohnen“. Was diese während ihrer Ansprache auf dem Deutschen Anwaltstag in Köln mit vereinzelten Buh-Rufen quitierten. Der Gegenstandswert bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft präziser geregelt und vor allem gedeckelt werden.
Vielleicht werden sich nun in (hoffentlich) nicht all zu ferner Zukunft ein paar Anwälte nach neuen Einnahmequellen umsehen müssen. Hat sich im übrigen mal jemand die Namen der Buh-Rufer notiert?
Anwalt Udo Vetter gehört ganz sicher nicht zu der Buh-Fraktion. Er schreibt:
via golem