Bundesverfassungsgericht kippt (vorerst) Vorratsdatenspeicherung
Das Schallen der Ohrfeige konnte man heute von Karlsruhe aus bis zu mir ins Büro hören: Das Bundesverfassungsgericht kippte heute in seiner Urteilsverkündung die Vorratsdatenspeicherung, zumindest vorerst. Gleichzeitig ordneten die Karlsruher Richter an, alle bislang im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Glaubt man der Vielzahl von Tweets, dann haben diverse Admins bei den Providern unmittelbar nachdem sie im Stream das Urteil vernommen haben, direkt mit der Löschung begonnen.
Auf Youtube gibt es übrigens bereits ein Video der Urteilsverkündung:
Die Stimmen zum Urteil sind allerdings nicht ganz so freudig, wie man zunächst vielleicht vermuten würde. Die Richter haben sich nicht vollends gegen die Vorratsdatenspeicherung gestellt, sondern lediglich die derzeitige Praxis abgewatscht. Diese ist nach dem Urteil nun hinfällig, gleichzeitig gaben die Richter allerdings einen Rahmen vor, in dem sich zukünftige Gesetze zu bewegen haben. Alles andere hätte eine eindeutige Stellungnahme Richtung Europäische Union voraus gesetzt, da die Gesetze der europäischen Richtlinie folgten (diese dabei allerdings auch ausweiteten).
Verständlich, dass nun aktuell nur von einem Etappensieg gesprochen werden kann. Ein guter, aber noch lange kein ausreichender Sieg für uns Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Es muss also weiterhin gegen eine derart umfassende verdachtsunabhängige Speicherung unserer Daten aus dem alltäglichen Handeln mobilisiert werden und der Druck auf die Regierung weiterhin aufrecht erhalten werden. Das heutige Urteil ist sicherlich Motivation und Ansporn.
Nachtrag: Bei Netzpolitik gibt es eine umfangreiche Sammlung von Stimmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Lesenswert. Und hier ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.