Bundesverfassungsgericht kippt (vorerst) Vorratsdatenspeicherung

Das Schallen der Ohrfeige konnte man heute von Karlsruhe aus bis zu mir ins Büro hören: Das Bundesverfassungsgericht kippte heute in seiner Urteilsverkündung die Vorratsdatenspeicherung, zumindest vorerst. Gleichzeitig ordneten die Karlsruher Richter an, alle bislang im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Glaubt man der Vielzahl von Tweets, dann haben diverse Admins bei den Providern unmittelbar nachdem sie im Stream das Urteil vernommen haben, direkt mit der Löschung begonnen.

Auf Youtube gibt es übrigens bereits ein Video der Urteilsverkündung:

Die Stimmen zum Urteil sind allerdings nicht ganz so freudig, wie man zunächst vielleicht vermuten würde. Die Richter haben sich nicht vollends gegen die Vorratsdatenspeicherung gestellt, sondern lediglich die derzeitige Praxis abgewatscht. Diese ist nach dem Urteil nun hinfällig, gleichzeitig gaben die Richter allerdings einen Rahmen vor, in dem sich zukünftige Gesetze zu bewegen haben. Alles andere hätte eine eindeutige Stellungnahme Richtung Europäische Union voraus gesetzt, da die Gesetze der europäischen Richtlinie folgten (diese dabei allerdings auch ausweiteten).

Verständlich, dass nun aktuell nur von einem Etappensieg gesprochen werden kann. Ein guter, aber noch lange kein ausreichender Sieg für uns Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Es muss also weiterhin gegen eine derart umfassende verdachtsunabhängige Speicherung unserer Daten aus dem alltäglichen Handeln mobilisiert werden und der Druck auf die Regierung weiterhin aufrecht erhalten werden. Das heutige Urteil ist sicherlich Motivation und Ansporn.

Nachtrag: Bei Netzpolitik gibt es eine umfangreiche Sammlung von Stimmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Lesenswert. Und hier ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

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Kopfschütteln

Glücklicherweise scheine ich nicht ganz allein mit meiner Meinung zu sein, nachdem ich den Kommentar eines Anwaltes zu einem Urteil des LG Berlin gelesen habe.

Kurz zusammengefasst hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine Körperverletzung vorliegt, wenn eine Lehrerin einen 11jährigen Schüler nach dessen Weigerung, den Unterricht zu verlassen, am Oberarm aus dem Klassenzimmer führt. Dabei hatte die Lehrerin offensichtlich etwas fester zugreifen müssen, was dem Schüler einen blauen Fleck einbrachte. Das Gericht entschied, dass es sich hierbei ganz sicher nicht um Körperverletzung und auch gewiss nicht um eine (zu Recht) verbotene Züchtigung des Schülers handelte.

Der Anwalt hingegen sieht den Sachverhalt vollkommen anders. Ich lese aus dem Kommentar ein „Das arme Kind musste unerträglich leiden und dafür gehört die Lehrerin bestraft“ heraus und sitze kopfschüttelnd vor dem Monitor. Auch wenn ich mich ganz gewiss nicht zu den Menschen zähle, die der Meinung sind, zur Kindererziehung gehöre auch mal eine Ohrfeige oder dergleichen (ich habe meinen Sohn in all den Jahren weder geschlagen, noch irgendwann mit Schlägen gedroht), so finde ich die Meinung des Anwaltes mehr als befremdlich.

Stellen wir uns doch den Sachverhalt einfach mal vor:

Der Schüler stört massiv den Unterricht und wird irgendwann von der Lehrerin dazu aufgefordert, das Zimmer zu verlassen und den Unsinn vor der Tür zu veranstalten. Dies wird verweigert, die Störung wird fortgesetzt. Was nun? Soll die Lehrerin so tun, als wäre nichts und irgendwie versuchen, den Unterricht fort zu führen? Soll die Lehrerin sich auf eine endlose Diskussion mit dem Schüler einlassen, die wenig erfolgversprechend erscheint? Oder soll die Lehrerin gar direkt die Polizei rufen, um diese mit der Durchsetzung der Zwangsmaßnahme zu beauftragen?

Ich bin der Auffassung, die Lehrerin hat vollkommen korrekt gehandelt. Ich persönlich würde einem Lehrer meines Sohnes zu der Entscheidung gratulieren, wenn er ihn (berechtigt) auf diese Weise aus dem Zimmer entfernen würde, weil Sohnemann meinte, den coolen Macker spielen zu müssen. Wenn Sohnemann glauben würde, so etwas bliebe ohne Konsequenzen, dann müsste er halt notfalls auf diese Weise lernen, dass dem nicht so ist. Ich selbst wurde während meiner Schulzeit durchaus auch mal am Ohr aus dem Zimmer geführt (was ich in diesem Moment ebenfalls ganz sicher nicht als toll empfand), geschadet hat es mir in keinster Weise, eher im Gegenteil. Und ich wäre im Leben nicht auf die Idee gekommen, das meinen Eltern zu berichten – eine „Ergänzungsstrafe“ wäre die Antwort gewesen.

Sicherlich sähe meine Meinung in diesem Fall ganz anders aus, wären Schläge im Spiel oder echte körperliche Misshandlungen. Ich heiße Gewalt ganz sicher nicht gut sondern sehe sie als Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit. Das Gericht hat allerdings meiner Meinung nach Augenmaß bewiesen und die Maßnahme als das erkannt, was sie war. Dem kommentierenden Anwalt würde ich persönlich in diesem Fall das Augenmaß eher absprechen wollen. Es gibt eben nicht nur schwarz und weiß.

Wie eingangs schon geschrieben, stehe ich mit meiner Meinung hier glücklicherweise nicht ganz allein da, wie ein Teil der Kommentare bei Udo Vetter zeigt. Das beruhigt etwas.

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