google.de – das Objekt der Begierde (Upd.)

Eine Domain wie google.de zu besitzen – und sei es auch nur für kurze Zeit – das scheint für einige der absolute Wunschtraum zu sein. Ein Traum, für den man alles tun würde, um ihn zu realisieren.

Anders kann ich mir zumindest nicht erklären, dass die Domin google.de gestern 2 mal den Besitzer gewechselt hat und nun einer Firma namens favo aus Wiesbaden gehört. Die, nach eigenem Bekunden auf der Webseite, gerade eben frei gewordene Domains auf ihren Wert hin beurteilt und Interessenten per Mail informiert. Zwischenzeitlich gehörte die Domain noch einer Privatperson aus Frankfurt, wie blogaholic detailliert dokumentiert hat. Andere haben auch diverse Screenshots angefertigt.

Nun wäre es natürlich eine ziemliche Peinlichkeit, sollte Google hier versäumt haben, die eigene Domain rechtzeitig zu verlängern. Andererseits sind allerdings auch Fehler beim Denic denkbar. Was genau zu diesem Vorgang geführt hat ist derzeit noch unklar. Bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form diese Vorgänge ein Nachspiel haben werden.

Update: Laut Spiegel ist es wohl mit einem simplen KK-Antrag gelungen, die Domain google.de zu kapern. Genau genommen offenbar mit zwei Anträgen… Inzwischen sollte jedoch alles wieder beim alten sein, ein wenig Zeit dürfte der eine oder andere DNS-Server allerdings unter Umständen noch benötigen.

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.eu-Domaingrabbing

Heute bin ich auf einen interessanten Fall von scheinbarem (für mich persönlich eigentlich schon mehr als offensichtlichem) Domaingrabbing aufmerksam geworden. Hintergrund: Einer unserer Kunden fragte nach der Möglichkeit, seinen Domainnamen auch unter der TLD .eu zu registrieren. Der Domainname ist der Name der Firma und zudem auch eine eingetragene Marke. Bei der Überprüfung stellten wir fest: Die Domain ist bereits registriert – über den chinesischen Registrar Buycool Ltd. mit Sitz in Shenzhen. Über den Registrant selbst ist nicht herauszufinden außer einer kryptischen Mailadresse bei gmail.com. Na Klasse…

Ein wenig Recherche diesbezüglich führte uns auf das Blog von Dariusz Czuchaj, dem dieses Unternehmen bereits unangenehm aufgefallen ist. Laut seinen Informationen wurden knapp 3000 .eu-Domains über Buycool registriert! Und nicht nur das ist aufgefallen – durchsucht man bei EURid einmal die Liste der Registrare, dann findet man dort folgende 4 chinesischen Registrare:

Das ist bis hierhin noch nichts besonderes. Interessanter ist hingegen schon eher die Tatsache, dass alle 4 Registrare ihren Sitz in Shenzhen haben. Und nicht nur das – alle 4 Registrare haben die Anschrift 1607,East Building,Jinghuayuan Xiangmei North Rd,Futian in 518034 Shenzhen. Und: Alle 4 Registrare haben die gleiche Telefonnummer!

Nun, diese Umstände zusammen genommen lassen eigentlich nur einen Schluß zu: Über diese 4 Registrare wurden ganz offensichtlich im großen Stil .eu-Domains registriert in der Hoffnung, diese später den rechtmäßigen Eigentümern verkaufen zu können. Im oben genannten Blog wird von einem Angebot zum Kauf der Domain für 30.000 EUR berichtet.

Für mich stellt sich im Augenblick die Frage: Wie konnte die Domain unseres Kunden (sowie die vielen vielen weiteren Domains) so ohne weiteres über diese chinesischen Registrare registriert werden? Denn wie steht es in den EURid-FAQs:

Wer kann einen .eu Domänennamen beantragen?

Kurz gesagt, jede natürliche Person oder jede Organisation, die in der Europäischen Union ansässig ist.

Die so genannten „Registrierungsvoraussetzungen“, die bestimmen, wer einen .eu Domänennamen beantragen kann, werden in Artikel 4 der EG Verordnung 733/2002 definiert und legen folgendes fest:

„Die folgenden Unternehmen, Firmen oder natürliche Personen können einen .eu Domänennamen beantragen:

· Ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Gesellschaft hat oder;

· Eine in der Gemeinschaft niedergelassene Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;

· Eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft.

Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 können Sie hier nachlesen.

Nun, eine klare Aussage. Es ist jedoch weder eine natürliche Person noch ein Unternehmen oder eine Organisation mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft erkennbar! Registrant für alle betroffenen Domains ist in jedem Fall – eine GMail-Adresse. Mehr nicht! In vielen Fällen lautet diese auch nur Domain@gmail.com. Somit gehe ich im Augenblick davon aus, dass die Registrierung der betroffenen Domains schlicht und ergreifend zum Zwecke des Verkaufs erfolgte. Sollte dies nicht eigentlich verhindert werden?

Wir haben unserem Kunden nun empfohlen, diese Situation mit der Vergabestelle für .eu-Domains zu besprechen. Ob es die Möglichkeit gibt, Beschwerde einzulegen oder der Vergabe zu widersprechen weiß ich im Augenblick nicht. Sicher ist nur: Wenn EURid da nicht reagiert und einschreitet, wird es entweder teuer für unseren Kunden, wenn er sich die Domain „zurück“kauft oder es wird nur der Weg durch die Gerichte bleiben. Was letztlich sicher auch nicht ganz billig werden könnte…

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