Google und das LSR – die Alternative

Diese Nachricht enthält Informationen, die wir aufgrund des Leistungsschutzrechtes nicht anzeigen dürfen. Das tut uns leid.

Das wäre doch eine für alle Seiten „befriedigende“ Lösung.

Tags: , ,

Zum Schwarzfahren gezwungen

Stellt Euch mal folgende Situation vor: Ihr fahrt ohne zu zahlen mit dem Bus oder der Bahn und werdet erwischt. Kostet ordentlich Geld, 40 Euro pro Fahrt mit dem Bus, soweit ich weiß. Tut weh, keine Frage. Für die Zukunft habt Ihr nun 2 Möglichkeiten: Bus und Bahn vermeiden, weil es zu teuer ist. Oder den normalen Fahrpreis bezahlen. Diese Möglichkeiten werden Euch nun aber verwehrt, stattdessen werdet Ihr gezwungen, schwarz zu fahren, damit man Euch für jede Fahrt die 40 Euro Bußgeld abknöpfen kann.

Schwachsinn, so etwas gibt es nicht?

Geht es nach dem Willen (und der Argumentation) der Presseverlage, dann soll genau dieser Schwachsinn Wirklichkeit werden. Denn die beschweren sich gerade beim Bundeskartellamt darüber, dass Google die Leistungsschutzrecht-Bußgelder nicht bezahlen will und stattdessen die „Leistungen“ der Presseverlage nicht „in Anspruch nehmen“ will, wenn das Geld kosten soll.

Die Argumente der Verlage, die zur Umsetzung des Leistungsschutzrechtes führten, waren: „Google stielt unser geistiges Eigentum (indem es einen kurzen Anriss der Inhalte der verlinkten Seiten anzeigt) und verdient damit Geld. Das ist unrechtmäßig, das ist Diebstahl.“. Laut dem neuen Leistungsschutzrecht soll nun jeder, der Inhalte von Onlinemedien der Presseverlage anteasert, eine Gebühr entrichten. Kann man machen, oder eben auch nicht. Jeder darf im Normalfall selbst entscheiden, ob er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt oder nicht (die GEZ an dieser Stelle mal außen vor gelassen). Jeder, außer Google. Denn weil Google den Presseverlagen mitgeteilt hat, dass auch in Zukunft nur Inhalte indexiert werden, für die Google nicht zahlen muss, fühlen sich die Verlage nun erpresst. Nicht meine Formulierung, das Wort „Erpressung“ ging gestern in diesem Zusammenhang durch die Nachrichten.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Presseverlage haben über Jahre hinweg alle erdenklichen Mittel eingesetzt, um Google einen möglichst komfortablen und effektiven „Diebstahl“ ihrer Inhalte zu ermöglichen. Weil es ihnen sehr viele Vorteile brachte. Irgendwann gingen die Verlage dazu über, Googles Dienstleistung „Diebstahl“ zu nennen, ohne ihn jedoch verhindern zu wollen. Google indes bietet nun an, diesen „Diebstahl“ zukünftig zu unterlassen – und genau DAS wird nun Erpressung genannt. Und man bemüht sich ganz massiv, Google weiter zum „Diebstahl“ zu zwingen, um kassieren zu können. Zum Schwarzfahren zwingen.

„Liebe“ Presseverlage: Habt Ihr eigentlich noch alle? Ihr wollt Geld dafür kassieren, dass jemand wie Google Eure Inhalte auffindbar macht, Euch Leser heran schaufelt, denen Ihr dann mit Eurer Werbung die Browser zukleistern könnt? Und für diese Dienstleistung, die Ihr in Anspruch nehmt (und auch in Zukunft in Anspruch nehmen wollt!), wollt Ihr auch noch bezahlt werden? Und das dann auch noch mittels Bundeskartellamt durchdrücken? Ernsthaft? Geht sterben! Eure Kampagnen stinken inzwischen derart zum Himmel, jeder mit einem IQ, der nur leicht über dem einer Scheibe Schwarzbrot liegt, durchschaut Eure von purer Gier getriebenen Bemühungen, auch wenn ihr noch so tolle „Argumente“ aus dem Hut zaubert und sie noch so eloquent präsentiert. Ihr seid gierig und verlogen. Soll Google Euch aus dem Index kicken, Ihr verdient es wirklich nicht mehr besser. Und es wird nicht viele geben, die Eure als Artikel getarnten DPA-Meldungen zwischen all der Werbung vermissen werden.

(Leider überwiegt bei all dem dennoch die Befürchtung, dass die so deutlich zur Schau getragene Gier der Presseverlage am Ende tatsächlich auch noch befriedigt werden wird. Selbst wenn die Forderungen noch so unlogisch und ungerechtfertigt sind wie diese, es wird sich IMMER jemand finden der sich nicht zu blöd dafür ist, das Recht so lange zu verbiegen, bis es scheinbar passt und die Schreihälse erst einmal glücklich und zufrieden sind. Und sei es mittels eines Gesetzes, das Google und Co. zur kostenpflichtigen Anzeige der Inhalte zwingt.)

Tags: , ,

GPS Probleme beim Nexus 5 (und wie man sie beseitigen kann)

Beim Nexus 5 habe ich zum ersten Mal überhaupt Hardware gekauft, ohne einen Testbericht abzuwarten. Direkt in der ersten Stunde, in der es verfügbar war, habe ich zugeschlagen und bin nach wie vor sehr zufrieden mit meinem Kauf. Wären da nicht die GPS-Probleme, die mich plagen und doch schon gelegentlich für etwas Frust sorgten.

Die Probleme waren nicht von Anfang an so massiv vorhanden sondern scheinen schleichend immer schlimmer geworden zu sein. Zunächst gelegentlich, in letzter Zeit jedoch nahezu immer, ließ der GPS-Lock sehr lange auf sich warten. Zum Teil dauerte es bis zu 15 Minuten, bevor meine Position korrekt angezeigt wurde und nach wenigen Minuten war es dann auch schon wieder vorbei. Sehr stark schwankende Genauigkeit, teilweise blieb meine Position einfach hängen und erst nach einigen Minuten war die Anzeige wieder halbwegs korrekt. Teilweise wurde mein Standort über 500m weiter weg angezeigt, als es tatsächlich der Fall war, die Anzeige hing dann beim Fahren hinterher und ich habe deshalb auch schon mal Straßen verpasst, wenn ich mich auf die Navigation verlassen habe. Sehr nervig, wenn man wie ich doch öfter mal in unbekannten Städten unterwegs ist. Extrem auffällig war das Problem in Ingress, wo ich in letzter Zeit eigentlich nahezu immer weit ab von der Position angezeigt wurde, in Maps oder Waze funktionierte es etwas besser, aber dennoch war ich immer und immer wieder ohne GPS-Empfang.

Wer hier gelegentlich mal mit liest wird jetzt sicher ein Déjà-vu haben, denn ähnliches erlebte ich auch schon mit meinem letzten Smartphone, dem Galaxy S2. Da ich es dort recht einfach mit Hilfe einer App lösen konnte (und demzufolge ganz offensichtlich ein Software-Problem vorlag), hoffte ich auf eine ähnliche Lösung beim Nexus 5 und habe mal ein wenig recherchiert. Und bin zunächst mal im Google Product Forum gelandet und hab mich dort durch den langen Thread gekämpft. Mit dem Problem stehe ich offensichtlich nicht allein da und offenbar bringen auch Austauschgeräte nicht immer eine Verbesserung, selbst Geräte der neuesten Revision. Neukalibrierung hilft nicht oder nur temporär, also doch ein größeres Software-Problem?

Um es kurz zu machen: Ich denke nicht, dass es sich um einen Softwarefehler handelt, im Gegenteil deutet inzwischen sehr vieles darauf hin, dass hier ein Produktions-/Konstruktionsfehler vorliegt und dieser auch bei der aktuellen Hardware-Revision noch auftritt. Darauf deuten verschiedene Umstände hin und auch die Art, wie ich das Problem beseitigen konnte, ist ein mehr als deutliches Zeichen und im Grunde auch der Beweis für diese Theorie. Zum Einen verschlimmern sich Softwarefehler in der Regel nicht schleichend. Gegen Softwarefehler spricht ein wenig auch die Tatsache, dass manche diese Probleme haben, andere nicht. Klarer wurde es, als ich diesen Thread im XDA-Forum entdeckte. Unter anderem beschrieb jemand, dass Druck auf eine Ecke der Gehäuserückseite den GPS-Empfang massiv verbesserte. Und es wurde ein Video verlinkt, in dem ein Hardware-Hack gezeigt wird, der das Problem beseitigt.

Bevor ich das Video jetzt hier poste noch ein paar Worte zu dieser Bastelei: Wer sich an diese Reparatur heranwagt sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit seine Garantie aufs Spiel setzt. Zudem sollten Grobmotoriker besser die Finger davon lassen, da man bei dieser Prozedur unter Umständen schnell mehr zerstören als reparieren kann. Und als letzter Warnhinweis: Wenn Ihr dabei etwas kaputt machen solltet, dann ist liegt es an Euch selbst, nicht an mir 😉

Kurz ein paar Worte zur Beschreibung des Hacks:

Die GPS-Antenne des Nexus 5 ist von innen auf den hinteren Gehäusedeckel aufgeklebt. Sehr gut zu erkennen ist sie in der linken oberen Ecke auf diesem Foto (Aufdruck HH_GPS 0814) von iFixit. Auf dem Foto sieht man auch sehr deutlich die beiden Kontakte, die das Problem zu verursachen scheinen. Entweder aufgrund der Tatsache, dass das verwendete Material schnell verschmutzt oder korrodiert (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, wofür aber die schleichende Verschlechterung sprechen würde), oder weil sie nicht weit genug vom Gehäuse abstehen und somit keinen ordentlichen Kontakt herstellen können.

Im Video wird gezeigt, wie der Fehler beseitigt wird: Es wird schlicht und ergreifend ein klein wenig dünne Pappe unter diese Kontakte geschoben und damit üben sie geringfügig mehr Druck aus. Achtet darauf, dass ihr wirklich dünne Pappe benutzt, dünner Bastelkarton war bei mir schon zu dick und das Gehäuse ließ sich nicht mehr ganz schließen sondern blieb einen dünnen Spalt weit offen. Da müsstet Ihr dann mal vorsichtig probieren. Entscheidend ist jedoch, dass schlagartig nach diesem Hack meine GPS-Probleme aus der Welt waren. Ich hab heute mehrere Stunden mit Ingress getestet (was für eine Wohltat mit funktionierendem GPS) und hatte nicht ein einziges Mal Schwierigkeiten mit der Positionsbestimmung oder auch keinen GPS-Empfang. Für mich ist das ein sehr deutliches Zeichen dafür, dass hier seitens LG offenbar etwas ungenau gearbeitet wurde. Ich denke nicht, dass hier mit Software nachgebessert werden kann. Wer sich diese Reparatur nicht zutraut oder keinesfalls die Garantie aufs Spiel setzten möchte, sollte bei GPS-Problemen also einen Umtausch anstreben. Was ich wahrscheinlich auch gemacht hätte, müsste ich dann nicht für längere Zeit auf Erreichbarkeit verzichten.

Hier nun aber das erwähnte Video:

Ich wünsche viel Erfolg beim Basteln und werde mal weiter beobachten, was in nächster Zeit zu diesem Problem noch bekannt wird und ob es Lösungen von Google/LG geben wird.

Tags: , , ,

Schwachsinn Leistungsschutzrecht

Die Bundesregierung hat gestern den dritten Entwurf für ein neu einzuführendes Leistungsschutzrecht beschlossen. Damit ist die Lex Google noch nicht Gesetz, aber ein erster Schritt wurde getan. Stefan Niggemeier zerpflückt in seinem Blogeintrag noch einmal sehr ausführlich die Scheinargumente für ein Leistungsschutzrecht.

Der neue Entwurf soll nun ganz speziell auf Suchmaschinen zielen, ein Passus lautet nun:

„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“

Damit will man nun uns Blogger beruhigen, denn der erste Entwurf enthielt noch den Wortlaut:

„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nichtgewerbliche Zwecke.“

und sorgte unter anderem auch deshalb dafür, dass der Entwurf öffentlich zerpflückt wurde.

Besser macht es die geänderte Passage nun aber auch nicht. Vielmehr ist man nun bemüht, diejenigen aus der Schusslinie zu bringen, die den Entwurf am stärksten kritisiert haben. Und versucht zu verdrängen, dass das gar nicht der einzige und allein entscheidende Grund dafür war, dass der Entwurf so viel Kritik geerntet hat und schlicht als Unsinn eingestuft wurde.

Was ist denn das Ziel dieses Gesetzes? Die Verlage möchten ein ordentliches Stück von dem Kuchen abbekommen, den bspw. (oder besser: vor allem) Google an Werbeeinnahmen erwirtschaftet, die unter andere durch die Einblendung von Werbung bei der Google-Suche in die Kassen fließen. Wo unter anderem auch Links zu Inhalten der Verlage erscheinen.

Es wird argumentiert: Googles Geschäftsmodell basiert allein darauf, die Arbeit anderer kostenlos zu nutzen, um selbst Geld zu verdienen. Und davon soll Google nun ordentlich etwas abgeben, schließlich profitiere Google ja davon, indem es die Inhalte der Verlage kostenlos anbietet.

Das ist natürlich in vielerlei Hinsicht Schwachsinn, um es einmal ganz sanft zu formulieren. Google bietet keine Inhalte an, weder in der Suche noch in den News. Google blendet kurze Snippets ein, die einen Überblick über den Inhalt geben sollen und so dem Nutzer ermöglichen zu erkennen, ob ein Suchergebnis möglicherweise den gewünschten Inhalt liefern könnte. Dieses Snippet ist aber der Stein des Anstoßes und wird nun von den Verlagen als „Unerlaubte Verwendung der Inhalte“ interpretiert.

Interessant dabei ist aber, dass die Verlage nun auf ihren Seiten bewusst dafür sorgen, dass die Snippets mit Inhalten gefüllt werden. Man betreibt also einen gewissen Aufwand, um genau das mit mehr oder wenigen sinnvollen Inhalten zu befüllen, was einem ein Dorn im Auge ist. Google nutzt für die Darstellung der Snippets bevorzugt Inhalte der Meta-Description. Existiert diese nicht, wird ein Ausschnitt aus dem eigentlichen Inhalt eingeblendet. Wenn man es wünscht.

Das ist das entscheidende: Man kann mit minimalem Aufwand dafür sorgen, dass in den Suchergebnissen keine Snippets aus der eigenen Seite angezeigt werden. Um das beispielsweise in den Google News zu unterdrücken, muss lediglich ein kurzer Eintrag im Header der Seite auftauchen:

<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">

Schon wird für diese Seite lediglich die Überschrift in den Suchergebnissen angezeigt. Ganz abschalten ließe sich die Indexierung ohnehin, zum Beispiel mittels robots.txt oder ebenfalls durch entsprechende Meta-Tags. Und hier wird nun von verschiedenen Befürwortern des Leistungsschutzrechts argumentiert: Es kann nicht sein, dass man Maßnahmen ergreifen muss um Google daran zu hindern, sich unrechtmäßig an den Inhalten der Verlage zu bereichern.

Dieses Argument ist aber keins. Einerseits, weil dieser Aufwand vollkommen zu vernachlässigen wäre und von jedem Anfänger binnen Sekunden erledigt und auch nur ein einziges Mal zu erbringen wäre. Andererseits, weil im Gegenteil von den Verlagen bewusst ein weitaus höherer Aufwand betrieben wird, um besser positioniert und mit optimalen Snippets in den Suchergebnissen aufzutauchen.

Als Beispiel dafür habe ich mir mal eine x-beliebige Seite aus der Online-Ausgabe der Bild heraus gegriffen und in den Quellcode geschaut. Und finde hier neben diversen weiteren Einträgen die oben angesprochene Meta-Description:

<meta name="description" content="Zerrissener Anorak,ungewaschene Haare: Wer spielt den Penner, der für „Notruf Hafenkante“ vor der Kamera steht? Es ist Deutschlands berühmtester Auswanderer. " />

Hier wurde also dafür gesorgt, dass in den Suchergebnissen ein ganz bestimmter Inhalt angezeigt wird. Und so sieht das dann aus, wenn man die Seite in den Suchergebnissen findet:

Bild liefert als ganz bewusst bestimmte Inhalte an Google in einer bestimmten Form und möchte dann genau dafür von Google bezahlt werden, weil Google diese Inhalte unrechtmäßig nutzt. Eine wahnsinnig spannende Argumentationskette wie ich finde. Vergleichbar wäre das für mich beispielsweise damit, dass ein Hotel in einer Stadt einem Taxifahrer auf die Seite nimmt und sagt: Pass mal auf, wenn Du jemanden am Bahnhof aufsammelst und derjenige ein Hotel sucht, dann erkläre ihm, dass wir die günstigsten der Stadt sind und zudem noch die besten Betten, das beste Frühstück und den besten Service haben. Mit exakt diesen Worten. Und wenn Du diese Person dann in unser Hotel bringst, gibst Du uns 10% Deiner Einnahmen ab.

Irrsinnige Vorstellung? Stimmt. Aber exakt das ist die Logik hinter dem Leistungsschutzrecht.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass niemand Google dazu zwingen kann, Seiten in den Index aufzunehmen (oder sie dort zu belassen), für deren Verbleib Google dann zahlen müsste, ist die komplette Argumentation für das Leistungsschutzrecht auf den ersten Blick sofort als Unsinn erkennbar. Es geht nicht darum, Leistungen zu schützen, es geht nicht darum, Gesetzeslücken zu stopfen. Es geht den Verlagen allein darum, mit minimalem Aufwand mehr Geld abzuschöpfen. Und wenn es eben dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, dann muss eine geschaffen werden. Mit Rechtmäßigkeit hatte das niemals etwas zu tun, es werden auch keine Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft, sondern überhaupt erst erschaffen.

Die Verlage haben in der Vergangenheit rege Gebrauch von der Möglichkeit einer recht komfortablen kostenlosen Werbung für ihre Erzeugnisse gemacht und davon profitiert. Denn nichts anderes ist eine ordentliche Positionierung in den Suchergebnissen von Google: kostenlose Werbung, die unter Umständen sehr viele Kunden/Besucher auf die eigenen Seiten spült. Mit dem Leistungsschutzrecht wird man sich dieser Möglichkeit wahrscheinlich berauben. Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Google Seiten listen wird, für deren Listung sie zu zahlen haben. Somit scheint für mich der Verlierer dieses Gesetzes schon jetzt fest zu stehen. Und ich würde es auch nicht bedauern. Unter anderem auch deshalb.

Tags: , , ,