Google Play nun auch in Deutschland mit Filmen

Gerade eben beim Blick in Google Play begrüßte mich ein Banner mit dem Hinweis, dass ich nun Filme auf meinem Android-Device schauen könnte.

Anderswo gibt es diese Möglichkeit schon etwas länger, nun kommen wir hier in Deutschland auch endlich in den Genuss. Dafür existiert im Play-Store nun auch eine neue Kategorie Filme, in der die ausleihbaren Filme zu finden sind.

Richtig gelesen, ausleihen, ein Kauf ist derzeit nicht möglich.

Das Ausleihen funktioniert wie ein gewohnter Kauf im Play-Store. Den gewünschten Film anwählen, auf „Leihen für xxx Euro“ klicken und der Film wird anschließend auf Euer Gerät übertragen und erscheint in der neuen App Play Movies. Dort tauchen übrigens unter „Persönliche Videos“ auch die ganzen Filme auf, die bereits auf Eurem Gerät gespeichert sind.

Die Verleihdauer beträgt in der Regel 30 Tage, während dieser Zeit kann man für einen Zeitraum zwischen 24 und 48 Stunden diesen Film anschauen. Das kann allerdings auch variieren, die exakten Daten sieht man für jeden Film, nachdem man auf den Leihen-Button geklickt hat. Wie ihr sehen könnt, werden einige Filme auch in 2 verschiedenen Auflösungen angeboten. Das funktioniert übrigens auch an Eurem PC, wenn Euch das Display Eures Handys zu klein ist.

Ich persönlich finde es Klasse, dass diese Möglichkeit nun endlich auch bei uns angekommen ist. Die Auswahl ist im Moment noch nicht die größte, aber das wird sich sicher schnell ändern. Schade finde ich, dass ein Kauf noch nicht möglich ist sondern im Augenblick lediglich der Verleih unterstützt wird. Und dafür halte ich persönlich die Preise für viel zu teuer und deshalb werde ich es wahrscheinlich kaum nutzen. Was meint Ihr? Werdet Ihr es ausprobieren oder sind Euch die Preise ebenfalls zu hoch?

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Zerg Rush – ein weiteres Google Easter Egg

Wenn Google mal wieder zu langweilig wird und auch kein neues Doodle in Sicht ist, sucht doch einfach mal nach dem Suchbegriff „zerg rush“ (ha, werden da jetzt ein paar von Euch etwa hellhörig?).

Nicht soooo spektakulär, aber überaus kurzweilig und unterhaltsam.

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Youtube unterliegt der Gema

Nun ist es raus: Das Landgericht Hamburg hat im heutigen Urteil im Prozess Gema vs. Youtube festgestellt, dass Youtube nicht genug tut, um unrechtmäßiges Uploaden urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu verhindern. In Zukunft sollen einerseits beanstandete Videos unmittelbar gelöscht werden, darüber hinaus soll Google durch geeignete Filter verhindern, dass sie wieder hoch geladen werden. Im Detail ging es bei dem Streit um 12 Songs, letztlich wird das Urteil wahrscheinlich auch über die 12 Stücke hinaus Wirkung zeigen.

Genau genommen waren die 12 Lieder ziemlich offensichtlich lediglich beispielhaft zu sehen, denn eigentlich ging es im Streit zwischen Gema und Youtube nur ums Geld. Dass für Werke, die zum Bestand der Gema gehören, zu zahlen ist war unumstritten. Einige Zeit gab es einen vorläufigen Vertrag, nach dessen Auslaufen im Jahre 2009 begann der Streit. Google/Youtube möchte die Vergütung pauschal vornehmen, die Gema verlangt für jedes Abspielen Geld. Und das offensichtlich weit über den Betrag hinaus, der anderswo üblich ist. Denn mit anderen Verwertungsgesellschaften konnte schon längst Einigkeit erzielt werden, lediglich die Gema legte sich (wieder einmal) quer. Die Gema beanstandete im Laufe des Streits dann 12 Lieder, die bei Youtube zu löschen wären und reichte Klage ein, nachdem die Löschung nicht schnell genug erfolgte bzw. die Lieder nach der Löschung erneut auf Youtube auftauchten.

Google/Youtube muss nun in Zukunft für jeden gemeldeten Fall umgehend dafür sorgen, dass einerseits die Videos gelöscht werden, andererseits auch verhindern, dass die Videos wieder hochgeladen werden können, unter anderem soll dafür auch ein Wortfilter installiert werden. Geschieht das nicht, kann im Einzelfall ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Haft verhängt werden, das Gericht sieht Google in der Störerhaftung.

Welche Folgen dieses Urteil insgesamt haben wird ist noch unklar, ich gehe genau genommen auch davon aus, dass Google Berufung gegen das Urteil einlegen wird, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Damit wäre das Urteil nicht rechtskräftig, bis irgendwann einmal eine Instanz ein abschließendes Urteil fällt oder aber Gema und Youtube doch noch eine Einigung bezüglich der Zahlungsmodalitäten finden können. Was angesichts der Sturheit der Gema in meinen Augen nur darauf hinauslaufen kann, dass Google/Youtube irgendwann nachgibt und sich auf 0,6ct pro Stream einlässt. Was angesichts der Millionen von Aufrufen aller Musikvideos nur an einem Tag einen richtigen Batzen Geld ausmachen könnte. Die erwähnten 0,6ct pro Stream sind (für mich) allerdings derzeit noch unklar, lautete eine frühere Aussage noch 12ct pr Stream und erst in den letzten Tagen höre ich von 0,6ct.

Auch wenn ich der Meinung bin, dass gerade den Künstlern ein Erfolg auf Youtube gewisse Einnahmen bescheren sollte, muss man das Thema Vergütungen meiner Meinung nach sehr differenziert betrachten. Einerseits wären da die Ausschüttungsmodalitäten der Gema, die seit Jahren in der Diskussion sind und auf die ich an dieser Stelle nicht noch einmal eingehen möchte. Andererseits ist eben nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubt auf Youtube landet. Nicht wenige Musiker nutzen das Portal seit Jahren, um auf sich aufmerksam zu machen oder ein neues Album zu bewerben. Die wenigsten davon werden die Onlinenutzung ihrer Stücke aus dem Gema-Vertrag ausschließen, wie es die Ärzte getan haben. Die Bands/Musiker nutzen das Portal als Werbemedium für sich selbst, Youtube zahlt dafür an die Gema und die schüttet davon ein paar Euro an irgendjemanden aus. Ganz sicher aber nicht an die, deren Video da unter Umständen auf Youtube rauf und runter gelaufen ist…

Warten wir mal ab, wie das Ganze weiter geht, ein letztes Wort ist hier noch lange nicht gesprochen. Und in der Zwischenzeit werden sich ganz bestimmt noch eine Menge Künstler überlegen, ob sie sich so unbedingt gern weiter von der Gema vertreten lassen wollen. Wer im Netz ein wenig aufmerksam mitliest, erkennt deutliche Tendenzen. Auf Seiten der Musiker/Künstler und sogar Labels und Verlage.

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Heute Urteilsverkündung im Prozess Gema vs. Youtube

Heute Morgen kurz beim Zappen durch die Programme hörte ich davon, Golem schrieb gestern bereits etwas dazu: Heute wird in Hamburg das Urteil im Prozess Gema vs. Youtube erwartet.

Ich erwarte ebenfalls, dass das Urteil heute zugunsten der Gema ausfallen wird. Welche Folgen das insgesamt für uns deutsche Youtube-Nutzer haben wird, ist bislang unklar. Ich gehe davon aus, dass wir in Zukunft weiterhin weniger Musik in Youtube finden bzw. mit dem bekannten Hinweis blockiert werden.

Was mich persönlich fast am meisten wurmt ist die Art und Weise, in der über diesen Fall berichtet wird. Wie eingangs bereits beschrieben hatte ich heute Morgen ganz kurz davon gehört, Tenor des Berichts war: Immer mehr urheberrechtlich geschütztes Material wird unerlaubt auf Youtube hochgeladen und dagegen hat die Gema geklagt. Weil Youtube sich diese Inhalte zueigen macht und nicht dafür bezahlt. Das war die Kernaussage. Klar, Youtube ist ein Arschloch, die Gema MUSSTE ja etwas dagegen tun.

Wer sich mit der Thematik ein wenig befasst hat, wird das differenzierter sehen (können). Es geht schon mal gar nicht (nur) um unberechtigt veröffentlichtes Material, (erinnert sich noch jemand an die Fanta 4-Geschichte?). Zur Klage kam es, weil Youtube und Gema sich nicht über die Höhe der Vergütung einig werden konnten. Die Gema fordert einen Pauschalbetrag (10,25Prozent der Werbeeinnahmen) PLUS eine Vergütung pro View in Höhe von 0,6ct. Youtube aka Google hingegen ist lediglich bereit, den Pauschalbetrag abzuführen. Was in gewisser Weise aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar erscheint.

Das Urteil wird heute sicher zeigen, in welche Richtung die Entwicklung geht. Ich gehe wie geschrieben davon aus, dass wir hierzulande in Zukunft noch häufiger „Das tut uns leid“ lesen werden. Mit tut es leid, dass ich in Zukunft dann häufiger ProxTube benötigen werde.

Update: Das Urteil wurde inzwischen verkündet.

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