Weiter im Abmahnwahn
Angesichts solcher Berichte fragt man sich inzwischen tatsächlich, ob sich derzeit nicht ein neues Geschäftsmodell für Patent- und Rechtsanwälte entwickelt.
Kaum noch ein Beitrag, den man ruhigen Gewissens postet. Sei es, weil sich irgend jemand angep**st fühlen könnte, sei es, weil man vielleicht versehentlich den einen oder anderen Markennamen verwendet. In Kombination mit einer Adsense-Einblendung im Blog kann dies ganz fix mal als geschäftsmäßige Verwendung einer geschützten Marke deklariert werden.
Für Anwälte könnte dies nun ein netter Nebenverdienst werden: Blogger und Autoren lassen ihre Beiträge von einem Anwalt vor der Veröffentlichung gegenlesen und abnicken, selbstverständlich kostenpflichtig. Für die Markenrecherche würde sich ein Plugin bspw. für WordPress anbieten: Bevor der Beitrag veröffentlicht wird, prüft das Plugin gegen sämtliche öffentlich verfügbaren Datenbanken, ob im Text ein markenrechtlich geschütztes Wort auftaucht. Dieses könnte dann ja zum Beispiel automatisch durch eine unverfängliche Umschreibung ersetzt werden. Aus „Photoshop“ würde dann beispielsweise „das bekannte Programm zum Bearbeiten von Bildern“, die Marke „Dada“ aus dem verlinkten Beispiel liesse sich vielleicht umschreiben mit „2/3 eines bekannten Songtitels aus der Neue-Deutsche-Welle-Zeit“…
Nein, ich meine diese Vorschläge nicht ernst! Das ist Zynismus.