links for 2007-09-29
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Leute die gerne Pixel schieben kennen das Problem. Es häufen sich mehr und mehr Schriften an, irgendwann geht die Systemleistung in den Keller.
Hier bringt der AMP Font Viewer Abhilfe.
Auf beetlebum wird gerade getestet, was ich hier in meinen Kommentaren in einer abgeschwächten Form in Kürze einbauen werde. Jojo hat die Links vollständig aus den Kommentaren verbannt, ganz so extrem möchte ich es nicht handhaben. Im Zuge der Anpassung meines Templates an WordPress 2.3 werde ich zumindest Name und Link trennen. In den Kommentaren wird es dann ein kleines Icon geben, über das man die URL des Kommentierenden erreichen kann.
Mit der Trennung von Name und Link möchte ich denjenigen den Wind aus den Segeln nehmen, die hier nur kommentieren, um ihre Seite mit einem bestimmten Keyword zu verlinken. Die immer wiederkehrenden Kommentatoren namens „youporn“ wären ein Beispiel, andere nennen sich „Soccer Store“ oder heißen komischerweise so wie irgendwelche Medikamente.
Ganz auf die Links verzichten möchte ich nicht, ich habe keine Probleme damit, wenn jemand beim kommentieren auch den Link auf seine Seite hinterlässt. Aber sinnlose Kommentare zur Verbesserung des Google-Rankings anderer Leute brauche ich hier nicht.
Angesichts dieses Beitrages, der mir gerade eben im Feedreader auffiel (in erster Linie aufgrund des Fotos) frage ich mich gerade, wie man überhaupt mit einem Schlafanzug schlafen kann. Ich trage maximal Shorts im Bett und selbst die sind mir manchmal schon zu viel (dass sie zudem bei gewissen Aktivitäten ohnehin im Weg sind steht außer Frage). Wenn es RICHTIG kalt ist, versuche ich es hin und wieder auch mal noch mit einem TShirt, an ruhigen Schlaf ist dann aber kaum zu denken. Ständig verdreht sich das Teil und kneift hier oder ist dort im Weg, schrecklich! Überhaupt nicht vorstellen kann ich mir, mich in so einem Schlafanzug zu verpacken und damit ins Bett zu klettern.
Wie haltet Ihr das eigentlich? Schlafanzug/Nachthemd, Shorts oder ganz ohne? Oder gibt es gar noch andere Möglichkeiten? Ja, ich will jetzt wissen, wie Blogleser ins Bett klettern, befriedigt meine Neugier. Und da ich keine Lust habe, dafür extra ein Umfrage-Plugin zu installieren, muss die Kommentarfunktion herhalten. Ich werde das dann in Kürze mal analysieren und eine repräsentative Statistik veröffentlichen: So schlafen deutsche Blogleser 😉
Abmahnungen für eBay-Händler sind inzwischen eher Alltag als Ausnahme. Nicht nur gewerbliche Powerseller sind davon betroffen, sondern auch Privatleute erwischt es immer wieder, die ihre Schränke entrümpeln und die überflüssigen Teile per eBay absetzen möchten. „Selbst schuld, wenn man da verkauft“ höre ich immer häufiger, wenn man mal auf solche Dinge zu sprechen kommt.
Wir wissen natürlich alle, was die Ursachen für diese Praxis sind: übertrieben komplizierte gesetzliche Bestimmungen, die Otto-Normal-Deutscher gerade mal ansatzweise begreift, Regelungen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind (ab 10 eingestellten Artikeln pro Monat ist man Kleingewerbetreibender) usw. usf. Und selbst wenn man glaubt, dem Recht Genüge getan zu haben und beispielsweise den Mustertext des Bundesjustizministeriums zur Widerrufsbelehrung nutzt, wird man spätestens vor Gericht erfahren, dass man nicht genug getan hat. Klare Ansage der Richter in solch einem Fall: Die Belehrung ist rechtswidrig, besser man hätte sich von einem Juristen beraten lassen.
Jetzt zeigt sich jedoch, dass auch Juristen mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so ganz zurecht kommen und das Gesetzeschaos nicht durchschauen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versuchte nämlich, durch den Verkauf von beschlagnahmten Diebesgut bei eBay den einen oder anderen Euro in die Staatskassen zu spülen. Und wurde prompt abgemahnt. Glück für die Staatsanwaltschaft, dass die Abmahnungen in erster Linie eine Protestaktion von Juristen des Verbands der Internet-Händler war, die damit überdeutlich auf die wirre Rechtslage hinweisen wollten. Statt die Unterlassungserklärung abzugeben, bettelt man um Gnade und begründet das „Versehen“ damit, erstmalig via eBay verkauft zu haben und mit den besonderen Bestimmungen nicht vertraut zu sein.
Diese Methode könnte man sich merken wenn man nicht genau wüsste, bei „richtigen“ Abmahnanwälten damit gegen die Wand zu laufen. Schade eigentlich, dass es nur ein Form von Protest war, bewirken kann man wohl nur dann etwas, wenn die richtigen Personen genau so unter ihren Gesetzestexten zu leiden hätten wie jeder andere auch… Sicherlich ist die Idee hinter diesen Gesetzen wie so oft nicht verkehrt, letztlich geht es um die Rechte der Verbraucher. Was aber am Ende dabei herausgekommen ist, kann man selbst mit extrem viel Alkohol im Kopf gutem Willen wirklich nicht als Glanzleistung bezeichnen. In Kombination mit dem deutschen Abmahnrecht sind diese Gesetze in meinen Augen enorm gefährlich.