Antrag auf einstweilige Anordnung

Normalerweise schreibe ich ja hier nahezu nichts über private Dinge, Stammlesern ist das sicher bereits aufgefallen, vielleicht kommen sie ja auch genau deshalb regelmäßig, wer weiß. Der Grund, weshalb ich es jetzt doch tue ist relativ leicht zu erklären: Ich bin sauer, stinksauer! Und das muss grad raus…

Ein klein wenig muss ich nun ausholen, um den Hintergrund etwas zu beleuchten:
Ich lebe seit einigen Jahren getrennt von meiner Frau. Die Gründe will ich jetzt hier nicht wiedergeben, sie waren für mich allerdings mehr als ausreichend, den Schritt zu tun, auch wenn es mir in erster Linie für meinen Sohn leid tat und immer noch tut. Nachdem die räumliche Trennung vollzogen war, gingen wir irgendwann daran, Regelungen auch in anderen Bereichen zu treffen, ganz speziell auch im finanziellen Bereich. Da wir zu diesem Zeitpunkt mit einem geringen Betrag auf unserem gemeinsamen Konto im Minus waren beschlossen wir, das Konto bis zum Ausgleich dieses Betrages gemeinsam zu führen und dann zu trennen. Offiziell „zahlte“ ich monatlich einen fixen Betrag an sie, in der Realität blieb alles wie gehabt. Mein größter Fehler…


Im Laufe der Zeit schaffte meine Frau es doch tatsächlich, das Konto immer weiter in die rote Richtung zu verschieben. Mit anderen Worten: Sie hat ohne Rücksicht auf Verluste das Geld ausgegeben, egal ob es da war oder auch nicht. Sprach ich das Thema an, eskalierte die Situation sofort und ich machte ich schleunigst aus dem Staub, damit mein Sohn nicht schon wieder einen Streit miterleben musste. Das war die Standardsituation: Streitigkeiten mussten PRINZIPIELL vor dem Kind ausgetragen werden, wie sehr ich das verabscheue… Und das Geld verschwand weiter, Urlaube wurden von ihr angetreten, hohe Beträge vom Konto abgebucht und ich stand mehr als einmal dumm vor dem Automaten und merkte, dass ich wieder einmal in den Allerwertesten gekniffen war.

Ende letzten Jahres nun eskalierte die Situation erneut. Grund: die Bank hatte geschrieben, dass an der aktuellen Situation auf dem Konto doch nun einmal etwas geändert werden müsse. Ich sprach das Thema erneut an und bat sie zum wasweissichwievielten Male darum, sich doch endlich ein eigenes Konto zuzulegen. Das Geschrei, welches ich als Antwort darauf erntete, klingelt mir jetzt noch in den Ohren… Was als nächstes kam, führte dann im Schluß dazu, dass ich heute SO RICHTIG sauer bin.

Kurz vor Weihnachten erhielt ich nämlich einen Brief von einem Anwalt der im Auftrag meiner Frau meine Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate einforderte. Grund: Meine Frau verlangt Trennungsunterhalt für sich und Unterhalt für meinen Sohn. Wie weiter oben bereits erwähnt: zu dieser Zeit „zahlte“ ich ihr bereits einen nicht geringen fiktiven Betrag, effektiv hat sie zum Teil weit mehr als das doppelte davon verbraten. Ich kam natürlich nicht darum herum, die Einkommensnachweise vorzulegen, demzufolge kam ich der Aufforderung nach, nachdem ich mit einer Anwältin gesprochen hatte. Nun ist nebenbei zu erwähnen, dass ich neben meinem recht normalen Gehalt auch Provision erhalte, wenn ich bei Kunden im Einsatz bin und eine gewisse Kostenschwelle ausgeglichen habe. Dadurch, dass ich nahezu das gesamte letzte Jahr bei einem Kunden im Einsatz war, hatte ich (relativ) gut verdient. Theoretisch zumindest, in der Praxis hatte ich von dem Geld nichts, siehe oben.

Meine zweite Amtshandlung war dann im Dezember (nachdem mir die Anwältin gehörig den Kopf gewaschen hatte), ein neues Konto zu eröffnen. Ich klärte mit der Bank, dass ich die Hälfte der Schulden auf dem gemeinsamen Konto übernehme, darüber hinaus jedoch für nichts aufkommen werde und mit dem Konto nichts mehr zu tun habe. Glücklicherweise war der Mensch bei der Bank verdammt verständnisvoll…er kannte die Situation aus eigenem Erleben. Zudem richtete ich, korrekt bin ich ja, einen Dauerauftrag über den vereinbarten Unterhaltsbetrag ein, der ab Anfang Januar dann auf das alte Konto gebucht wurde.

Irgendwann Anfang Februar erhielt ich dann wieder Post von dem Anwalt meiner Frau. In freundlichem Ton machte er mir klar, dass meine Frau mir ab sofort nur noch einen Betrag zum Leben übrig lassen wird, der unterhalb der Grenze des Existenzminimums liegt.Wie das geht? Ach…das ist recht einfach wie mir scheint: Meine Frau gibt vor, nur 400 Euro Einkommen monatlich zu haben. Glatte Lüge. Offiziell arbeitet sie natürlich seit Jahren auf 400 Euro-Basis (oder weniger, die Grenze lag mal woanders) in einer Firma. Real sieht die Sache allerdings ganz anders aus: Für 10 Euro pro Stunde geht sie monatlich zwischen 50 und 70 Stunden dort arbeiten. 400 Euro werden offiziell per Scheck gezahlt, der Rest kommt auf die Hand. So werden alle Mitarbeiterinnen in dieser Firma bezahlt. Weiterhin hat meine Frau seit letztem Jahr nebenbei ein paar Stunden zu Hause für eine andere Firma Rechnungen geschrieben, was ihr auch noch monatlich 350-400 Euro einbrachte. Wohngeld und Kindergeld dazu kommt sie so auf durchschnittlich 1300 Euro im Monat, zuzüglich der Betrag, den ich ihr jeden Monat überweise. Ich muss sagen: Kein schlechtes Einkommen für eine alleinstehende Frau mit Kind…

Dumm an der ganzen Sache ist nur: Auch wenn ich weiß dass es so ist – ich kann es nicht beweisen. Oh…ich könnte zumindest das Einkommen in der ersten Firma ganz klar beweisen, stecke da aber in einer ziemlichen Zwickmühle. Diese Firma ist Kunde der Firma, in der ich arbeite. Wir betreuen die Server dort und ich weiß beispielsweise, dass die monatlichen Abrechnungen der Frauen per Mail an die Cheffin gehen und alle schön auf dem Server lagern. Aber: Ich würde mch einerseits strafbar machen, wenn ich die Daten dort ziehe, zudem würde ich meine Firma in ein verdammt schlechtes Licht rücken. Zudem ist davon auszugehen, dass der Laden binnen weniger Tage dicht wäre, das Finanzamt würde dort mit dem Einsatzkommando anrollen und den Laden schließen. Folge – meine Frau hätte noch weniger Geld und ich müsste noch mehr zahlen.

Aber wie kommt es nun, dass der durch den Anwalt berechnete Betrag mich an den Rand des Ruins bringt? Wie ich oben bereits beschrieb, erhalte ich unter gewissen Voraussetzungen eine Provision. Das ist gelegentlich ein netter Bonus, als mehr hab ich das nie gesehen. Letztes Jahr lief es dann mal etwas anders, dieses Jahr gab es dafür bislang noch garnix und wenn ich mir anschaue wie ich aufgestellt bin, bleibt es auch dabei. Ich verdiene dieses Jahr also ein gutes Stück weniger als im vergangenen Jahr. Das ist meiner Frau bekannt, ebenso ihrem Anwalt, die Einkommensnachweise liegen alle vor. Zudem kennen Anwälte recht hilfreiche Rechenmethoden, um ein Gehalt in eine Richtung zu rechnen, die gerade angenehm ist. Dabei kommen ihnen diverse Gesetzeentgegen. Beispielsweise fahre ich einen Dienstwagen, den ich auch privat nutzen darf. Dafür muss ich jeden Monat 1% des Brutto-Neupreises versteuern. Das geschieht wie folgt (ich verwende hier fiktive Zahlen, anhand derer es sich leicht nachvollziehen lässt): 1% des Brutto-Neupreises ist beispielsweise 200Euro. Diese werden auf das Bruttogehalt aufgeschlagen, dann werden sämtliche Abzüge errechnet und am Ende bleiben nun z.B. 2000 Euro netto übrig. Davon wird nun der zuvor aufgeschlagene Betrag wieder abgezogen. Übrig bleiben – richtig: 1800 Euro. Zumindest in der Realität.

Aber wie rechnet in so einem Fall ein Anwalt? Er nimmt den errechneten Netto-Betrag von 2000 Euro und schlägt 1% des Brutto-Neupreises auf. Denn der Dienstwagenvorteil gegenüber meiner Frau muss ja schließlich ausgeglichen werden. Macht 2200 Euro Nettogehalt. Aber halt – reicht nicht. Da gibt es ja noch den Realsplittingvorteil (leider keinen vernünftigen Link gefunden)! Den schätzt man dann mal einfach so und – schwupps- beträgt das Nettoeinkommen plötzlich 2400 Euro. Wir erinnern uns: Effektiv waren 1800 Euro vorhanden, macht eine Differenz von 600 Euro. Nehmen wir nun diesen fiktiven Betrag, dann kommt man auf (rund) 280 Euro Unterhalt für das Kind. Es vebleiben laut anwaltlicher Rechnung also 2120 Euro, die für die Berechnung des Trennungsunterhaltes relevant sind. Meine Frau gibt vor, nur 400 Euro monatlich zu verdienen, macht eine Differenz von 1720 Euro. Von diesem Betrag stehen der Frau dann 3/7 als Trennungsunterhalt zu. So will es das Gesetz. Das wären somit: 737 Euro in diesem fiktiven Zahlenspiel. Zu zahlen hat der Mann in diesem Fall insgesamt also 1017 Euro. Und jetzt schauen wir uns einmal gepflegt das in diesem Beispiel errechnete REALE Nettoeinkommen des Mannes an und stellen fest: dem Mann verbleiben 783 Euro zum Leben. Dass selbst das schon unterhalb des Selbstbehaltes ist, ist offensichtlich.

Wie bereits irgendwann weiter oben erwähnt: Diese Berechnung erfolgt aufgrund der Zahlen aus dem vergangenen Jahr. In diesem Jahr ist das Einkommen ein Stück niedriger. Auf unser eben ausgeführtes Beispiel bezogen schlage ich jetzt mal einen ebenso fiktiven Betrag von 200 Euro netto weniger vor. Was passiert? Das was dem Mann verbleibt, ist noch weiter unterhalb des Selbstbehaltes.

Auch wenn diese Zahlen oben nur für die einfachere Berechnung erfunden wurden, das Ergebnis bewegt sich für mich in etwa in dem Rahmen, der am Ende des Beispiels verblieben ist. Nun sagt doch der gesunde Menschenverstand: Hey, das geht nicht, da muss ganz sicher etwas getan werden. Sagt meine Anwältin ja auch und schrieb dies auch dem Anwalt meiner Frau. Neben dem Hinweis, dass es mit dem behaupteten Dahinvegitieren meiner Frau am Rande der Existenz nicht wirklich weit her sein kann, wenn sich meine Frau doch gerade frisch einen nagelneuen BMW leisten konnte und auch sonst immer alles vom neuesten hat… Die Verweise auf die veränderte Einkommenssituation wurden ignoriert, ebenso die Hinweise darauf, dass das Einkommen meiner Frau falsch angegeben wurde. Was macht ein Anwalt in solch einer ausweglosen Situation?

Er stellt einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Sprich: Der Anwalt meiner Frau will nun möglichst ohne mündliche Verhandlung eine Anordnung des Gerichts für die Zahlung des durch ihn errechneten Unterhaltes erwirken. Das bedeutet: Ich wäre verpflichtet, diesen widersinnig hohen Betrag zu bezahlen, bewege mich dann TATSÄCHLICH am Rande der Existenz und müsste nun von mir aus diese Anordnung anfechten. Morgen werde ich das Schreiben meiner Anwältin vorlegen, heute bin ich aber zunächst erst einmal verdammt sauer!

Besonders übel ist für mich im Augenblick die Tatsache, dass mein Sohn am Freitag Geburtstag hat. Ich wollte zu ihm fahren und ein klein wenig mit ihm feiern. Im Augenblick sehe ich mich dazu allerdings nicht in der Lage denn die Gefahr wäre sehr groß, dass ich angesichts meiner Frau meine Beherrschung verlieren könnte. Ich hoffe, bis Freitag habe ich mich wieder im Griff. Sonst müsste, wie immer wieder, letztlich wieder mein Sohn darunter leiden, dass meine Frau so ein abgrundtief schlechter Mensch ist. Wie konnte ich so etwas mal geliebt haben?! Irgendwie kann ich mir das gar nicht mehr vorstellen…

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