Animöse – schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung oder brillante Wortschöpfung?

Wie ich bei Stefan lese, haben offenbar diverse in die Kamera plappernde Mitarbeiterinnen verschiedener TV-„Quiz“-Sendungen den Betreiber des Forums Call in TV abmahnen lassen. Grund: Sie empfinden die Bezeichnung „Animöse“, unter der sie im Forum in verschiedenen Beiträgen geführt wurden, als „schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung“. Der Anwalt des Forenbetreibers hingegen sah in diesem Begriff eine „intellektuell brillante Wortschöpfung“ und kommentierte dies auch entsprechend in seinem Antwortschreiben an den abmahnenden Anwalt.

Zudem riet der Anwalt dem Forenbetreiber Marc Doehler auch, eine schleunigst eingerichtete Wortsperre für den Begriff „Animöse“ im Forum wieder zu deaktivieren. Offenbar ging dies jedoch vorerst für Marc nach hinten los: Gegen ihn wurden beim Landgericht Hamburg (wo auch sonst) einstweilige Verfügungen erwirkt.

Im übrigen neige ich persönlich dazu, der Argumentation von Marcs Anwalt beizupflichten: Ich empfinde das Wort „Animöse“ ebenfalls als brillante Wortschöpfung. Beleidigen könnte man mich damit nicht…

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