eBay und die Banken

Am Freitag schrieb ich in meinem Beitrag „eBay und die Anwälte“ über eine Frau, die aufgrund einer größeren Anzahl von eBay-Auktionen einem Anwalt aufgefallen war und von diesem abgemahnt wurde. Grund: Sie galt aufgrund der Anzahl der angebotenen Artikel als Kleingewerbetreibende und hätte so auf das Widerrufsrecht hinweisen müssen.

Ich würde all das jetzt nicht wiederholen, wenn zu diesem Blogeintrag nicht ein sehr interessanter (und wichtiger) Hinweis in den Kommentaren aufgetaucht wäre. Peter schreibt da:

„…wir haben dann diese sachen bei ebay eingestellt. es waren so um die 30 teile. als wir dann die sachen versteigert hatten und das geld kam aufs konto, erhielten wir ein schreiben von unserer hausbank, wir möchten uns einmal bei dieser melden. wir hatten dann beim termin mit unserem sachbearbeiter ein interessantes gespräch: die banken werden dazu verdonnert- konten zu prüfen wo ebay aktivitäten überhand nehmen…“

Ich finde, diese Information sollte nicht in den Kommentaren verkümmern, sondern verdient einen eigenen Beitrag. Ich denke, die wenigsten wissen über derartige Aktivitäten Bescheid bzw. kennen sämtliche rechtlichen Bestimmungen. Denn schnell, viel zu schnell wird aus ein paar Privatverkäufen ein gewerblicher Handel…

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