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Der Hessi entwirft Drucksachen und möchte diese gern zu Papier bringen lassen. Also beauftragt er ein Unternehmen, dies für ihn zu tun. Denn die können das, steht groß und breit auf ihrer WebSite. Der Hessi überweist Geld, denn dann geht es schneller. Steht auch auf der WebSite. Aber die Drucksachen kommen nicht, und niemand geht ans Telefon, wenn der Hessi fragen will, wo die (bereits bezahlten) Drucksachen bleiben.

Der Hessi ärgert sich und schreibt das in sein Blog (Eintrag leider gelöscht). Andere lesen das und kennen das Problem, schreiben ihre Erfahrungen als Kommentar zu seinem Beitrag. Und der Hessi stellt fest: Er steht mit seinem Problem nicht allein da, denn auch da und da und da berichten andere von ähnlich schlechten Erfahrungen.
Google liebt Blogs. Und Google liebt Seiten, auf die von vielen anderen Seiten aus verlinkt wird. Denn das sind interessante Seiten. Deshalb landen sie bei Google ganz weit oben in den Suchergebnissen. Und weil Hessis Kritik (Eintrag leider gelöscht) von sehr vielen verlinkt wurde und Google Blogs liebt, landete sein (leider gelöschter) Beitrag auf Platz 2 der Suchergebnisse, wenn man nach diesem Unternehmen sucht.

Doch all das gefällt dem kritisierten Unternehmen nicht. Denn so werden viele potentielle Opfer Kunden abgeschreckt und schicken vielleicht kein Geld per Vorkasse. Und dann kann man sich die schöne bunte WebSite vielleicht irgendwann nicht mehr leisten. Deshalb beauftragt das Unternehmen einen Anwalt, um dem bösen Hessi mal zu sagen, dass er das nicht darf. Weil es nicht schön ist, wenn man einfach seine schlechten Erfahrungen aller Welt mitteilt. Denn so etwas sollte man für sich behalten. Man teilt seine schlechten Erfahrungen nicht mit anderen, das ist unanständig. Sagt der Anwalt. Denn das ist sein Job. Genau so wie es eigentlich der Job des Unternehmens gewesen wäre, dem Hessi seine Drucksachen zu schicken, die er schon bezahlt hatte. Aber das spielt jetzt keine Rolle mehr.

Der Anwalt weiss aber leider nicht sehr viel vom Internet, dem Recht der freien Meinungsäußerung und von vielen anderen Dingen. Denn er soll ja nur seinen Job machen: Dem bösen Hessi den Mund verbieten und verhindern, dass andere potentielle Opfer Kunden das Unternehmen in Zukunft meiden. Denn sonst verliert er ja einen Kunden, wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt. Aus die Maus.

Nachtrag: Der gelöschte Beitrag vom ach so bösen Hessi ist natürlich dank Google immer noch verfügbar. Der werbeblogger hat drauf hingewiesen, ich hab in meinem Schreibwahn überhaupt nicht an den Link gedacht 😉

Nachtrag 2: Inzwischen scheint man sich doch zu besinnen, wie man im FNP-Weblog nachlesen kann. Interessant ist für mich jedoch die Aussage, dass es nie um den Beitrag an sich, sondern um einen der Kommentare zum Beitrag ging. Auch die Platzierung bei Google wäre nie ein Problem gewesen. Aber genau diese Dinge wurden im Schreiben des Anwalts bemängelt und abgemahnt. Also scheint mir die aktuelle Aussage doch nur einen beschwichtigenden Hintergrund zu haben. Die beste Lösung für alle Seiten wäre nun: Den Anwalt zurückpfeiffen und in Zukunft die Kommunikation verbessern. Die Botschaft entsteht bekanntlich beim Empfänger…

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