Tolles Star Wars-Easter Egg bei Google

Auch wenn wir uns bis zur neuesten Episode von Star Wars noch ein wenig gedulden müssen, so kommt doch so langsam die passende Stimmung auf. Google trägt natürlich mit dazu bei, unter anderem auch mit diesem tollen Easter Egg: Gebt in der Google Suche einfach einmal „a long time ago in a galaxy far far away“ (ohne die Anführungszeichen) ein. Alternativ könnt Ihr allerdings auch auf diesen Link hier klicken.

Google-Star-Wars

Google präsentiert nun die Ergebnisse zur Suche als Scrolltext, wie wir ihn aus dem Intro der Star Wars-Filme kennen. Wieder mal genau meinen Nerd-Nerv getroffen…

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Der neue Trailer: Star Wars Episode 7: The Force Awakens – Das Erwachen der Macht

Am 17. Dezember ist es endlich soweit. Nur: Wo zur Hölle steckt Luke? Ich hab ja so einen bestimmten Verdacht…

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Google Hangouts mit neuer Weboberfläche

Ich nutze Hangouts ja seit langem auf dem Desktop ausschließlich mit der offiziellen Chrome Extension. Ungemein praktisch und ich muss nicht immer GMail geöffnet haben. Wer allerdings andere Browser als Google Chrome verwendet hat nicht diese Möglichkeit und musste bislang den Umweg über GMail nehmen.

Google hat hier nun eine Alternative geschaffen, die nicht nur praktisch, sondern auch ausgesprochen ansehnlich ist.

2015-08-18 06_12_34-Google Hangouts

Die angezeigten Hintergrundbilder wechseln regelmäßig, der Anblick wird also nicht so schnell langweilig. Und erreichen könnt Ihr diese neue Oberfläche unter hangouts.google.com.

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Die Polizei bittet um Mithilfe

Gerade eben erreichte mich eine interessante Mail (durch mich anonymisiert):

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier wird unter Az. xxxxxx-xxxxxx-15/2 wegen Betruges u.a. gegen unbekannt ermittelt.

Offenbar wurde unter Nutzung der Daten des hiesigen Geschädigten über Sie ein Vertrag mit der Fa. Sky geschlossen.

Kundennummer:       x.xxx.xxx.xxx
Auftragsnummer       X-XX-XXXXX-X.xxxxxxxxxxxx26
Vorname Nachname, 12345 Ort, Straße 5

Auf der Grundlage von §§ 161, 163 StPO und ggfs. §113 TKG i.V.m § 100j StPO, ggf. §12 ff. TMG bitte ich Sie dazu als Zeugen um folgende Angaben:

– Welche Waren/Leistungen wurde wann/wie bestellt und an wen erbracht/geliefert?
– Welche Bestell-, Kunden-, Vertrags- und Lieferdaten liegen Ihnen dazu vor?
– Insbesondere relevant: Lieferanschriften, genutzte Rufnummern, Mail- und IP-Adressen mit Timecode, IMEI-Nummern von Handys
– bei Postzustellungen: Bitte Sendungsnachweise besorgen und beifügen
– Etwaige schriftliche Bestell- oder Vertragsunterlagen bitte beifügen
– Können Sie sonstige sachdienliche Angaben dazu machen?
– Welcher Schaden ist Ihnen entstanden? Stellen Sie Strafantrag?
– Sofern bereits Anzeige erstattet wurde: Dienststelle, Aktenzeichen?

Wenn Sie sonstige Hinweise geben können, so teilen Sie mir dies bitte zusätzlich mit.

Ich bitte Sie um zeitnahe Antwort.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Vorname Nachname
– Kriminaloberkommissar –

Kreispolizeibehörde Düren
KK2

Könnte echt sein, wenn ich mal so kurz in die Metadaten schaue, die ich sehen kann. Aber auch ein gut gemachter Fake ist möglich, zumal mich wirklich verwundert, dass in so einem Fall Name und komplette Anschrift des Geschädigten per Mail durch die Welt geschickt werden soll. So etwas halte ich für unwahrscheinlich.

Darüber hinaus ging die Mail an die Adresse, die ich hier im Impressum verwende. Und wie eigentlich jedem auf den ersten Blick klar sein sollte, kann man hier keine Verträge mit Sky abschließen. Insofern verbuche ich es für mich als Fake, will es aber dennoch mal kurz dokumentieren.

Reagieren würde ich ohnehin in keinem Fall auf so eine Mail. Unter anderem auch, weil man als Zeuge nicht zur Aussage verpflichtet ist. Neben vielen weiteren Gründen.

Update:

Hach…die Neugier 😀
Mal ein wenig recherchiert und inzwischen gehe ich von einer Echtheit der Mail aus. Macht das Ganze nicht weniger dubios, denn wie oben schon geschrieben: Die komplette Anschrift eines Geschädigten/Anzeigenerstatters per Mail in die Welt hinaus schicken finde ich schon sehr grenzwertig. Zumal, wie in diesem Fall, an irgendeinen x-beliebigen Blogger, der hier ein privates Vergnügen veranstaltet (wie man meiner Meinung nach sehr schnell spätestens im Impressum erkennen kann).

Wie auch immer, ich bin raus 😉

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