Felix Baumgartner springt erfolgreich aus 39km Höhe

Felix Baumgartner hat seinen Sprung aus 127,900 Fuß = 38 983 Meter hinter sich und ist offensichtlich wohlbehalten wieder auf der Erde gelandet. Oder wie ich es vorhin in irgendeinem Live-Ticker gelesen habe „punktgenau auf der Erde gelandet“. Nun, auch aus 39km Höhe kann man die Erde kaum verfehlen 😉

Egal, Hammer-Sprung auf jeden Fall und um den Blick von da oben beneide ich ihn auf alle Fälle. Ansonsten um nix, aber der Blick

Ob er nun mit Überschallgeschwindigkeit gefallen ist oder nicht ist noch offen, zumindest habe ich bisher keine Information dazu gefunden. Den Stream konnte ich leider nicht mitverfolgen und Youtube hat sich zwischenzeitlich auch das eine oder andere Mal verabschiedet, ich glaube, dort wurden heute dank Felix Baumgartner ebenfalls Rekorde gebrochen. Sei es drum, Gratulation an Felix und Hut ab. Ich hatte mit dem Schlimmsten gerechnet.

Die ersten Videos sind inzwischen auch bei Youtube zu finden.

http://www.youtube.com/watch?v=exa7zGGPznM#!

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Abmahnungen für Bilder von Lego-Art

Wieder einmal rollt eine Abmahnwelle durch deutsche Blogs, wieder einmal betrifft es Fotos. In diesem Fall keine Bilder von Brötchen sondern von Werken Nathan Sawayas, der aus Lego Kunstwerke bastelt. Gelesen hab ich davon zunächst bei Nerdcore, wo das Thema aufgegriffen wurde.

Betroffen von den Abmahnungen sind unter anderen We like that, die ausführlich darüber berichten. In ihrem Fall soll die Verwendung eines Bildes gut 3000 Euro kosten. Aber auch andere wurden abgemahnt. Autodino beispielsweise sollte zunächst für die Verwundung von 3 Bilder 19.000 Euro auf den Tisch legen. Hier wurde die Abmahnung allerdings zurück gezogen weil man sich plötzlich nicht mehr sicher war, die alleinigen Nutzungsrechte an den Bildern zu besitzen. Details dazu findet Ihr hier.

Abgemahnt wird von der Kanzlei activeLaw im Auftrag der Bildagentur hgm-press Michel OHG. Letztere haben wohl die Nutzungsrechte an diesen Bildern erworben und lassen nun Blogbetreiber abmahnen, die die Bilder in Artikeln über Nathan Sawaya verwendet haben. Nathan selbst hat sich in den Kommentaren diverser Blogs, die über den Fall berichten, in den Kommentaren zu Wort gemeldet. Er schreibt dort:

„This is Nathan Sawaya. I have been notified that my art is the subject of this matter. To be clear, I am not represented by this law firm. I am not represented by this photo agency. If you have any questions, you may email at info@brickartist.com.“

Ein wenig verwirrend erscheint, wann die Agentur die Rechte an den Bildern erworben hat und von wem. Laut Augsburger Allgemeine erwarb hgm-press Michel OHG die Nutzungsrechte der abgemahnten Bilder für den deutschsprachigen Raum von der Firma Black Sheep Press aus Deventer Niederlande, die diese wiederum von der Firma Nathan Sawaya Inc. erworben haben soll. Nathan selbst schreibt in einer eMail jedoch:

„My fiance took the photo. My company owns it. We have not sold the rights to it. My lawyer is reviewing this matter. I am not represented by the German law firm who sent the letter. I am not represented by this photo agency. Please spread the word.“

Nach und nach melden sich weitere Blogbetreiber, die ebenfalls Post inkl. Rechnung von der Kanzlei erhalten haben. In jedem Fall werden recht hohe Lizenznachzahlungen zuzüglich Anwaltsgebühren gefordert. Unbelievable Pain bekam eine Rechnung über knapp 8000 Euro für die Verwendung eines Bildes zuzüglich Anwaltskosten. Bei Facebook findet sich ein kurzer Bericht über die Abmahnung von Haascore.de, auch hier werden ca. 8000 Euro für ein Bild gefordert. MC Winkel soll 7500 für das gleiche Bild zahlen.

Aber nicht allein die Verwendung der Bilder von Nathan Sawaya wird abgemahnt, auch andere Bilder werden abgemahnt. Amy&Pink erhielt ebenfalls Post von activeLaw und auch Wannafuckahipster (derzeit offline). Ebenso scheinen auch The Invader und Wenkewho betroffen. Beide sind zur Zeit ebenfalls offline.

Die Abmahnungen schlagen natürlich wieder hohe Wellen in der deutschen Blogosphäre, einerseits aufgrund der Höhe der Lizenzforderungen, andererseits weil der Künstler selbst sich zu Wort meldet und einen Verkauf der Nutzungsrechte (an hgm-press Michel OHG) verneint. Letzteres ist allerdings noch nicht vollkommen geklärt, denkbar wäre durchaus, dass Nutzungsrechte an die niederländische Agentur verkauft wurden, die diese wiederum nach Deutschland weiter verkauft hat. Hier würde sich dann der Kreis schließen, was allerdings meiner Meinung nach dennoch nicht die extrem hohen Forderungen rechtfertigt. Auch wenn hgm-press Michel OHG in ihren Nutzungsbedingungen Preise in Höhe von 150-200 Euro pro Monat Standzeit (!!!) veranschlagt und darüber hinaus mindestens das 5fache ansetzt, wenn die Bilder ohne Genehmigung genutzt wurden, so werden meines Wissens in solchen Fällen dennoch branchenübliche Preise angesetzt, die weit unter den angegebenen liegen. Auch scheint noch nicht klar, wann die Nutzungsrechte tatsächlich erworben wurden und ob die niederländische Agentur diese so weiterverkaufen konnte, darüber hinaus frage ich mich natürlich auch, ob eine Verwendung der Bilder, die damals (2009) durch die Firma des Künstlers geduldet wurde, rückwirkend abgemahnt werden kann. Zumal der Künstler selbst sich offen für die Verbreitung seiner Arbeiten ausspricht und auch eine entsprechende Erklärung veröffentlicht hat.

„I create art for the sole intent of sharing it with the world, sparking creativity and making people smile. It is upsetting to hear that bloggers and press who are trying to report on and share images of my artwork with others are being targeted by these agencies that do not represent me.

I retain the ownership and copyright of this photo and the artwork – and will grant the use of my art images to legitimate news outlets and bloggers for editorial use. If you are interested in using photos of my artwork, please contact me.“

Aber ich bin kein Anwalt und gesunder Menschenverstand ist nicht immer ausschlaggebend in solchen Fällen, daher wird wahrscheinlich auch hier wieder einmal ein Gericht eine Entscheidung fällen müssen.

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Mal wieder ohne Internet

Spaß mit der Telekom…

Gestern Abend saß ich gerade an einem Beitrag, in dem ich meine Freude darüber zum Ausdruck bringen wollte, dass ich nach knapp 2 Wochen endlich wieder stabiles DSL zur Verfügung hätte. Und während ich diesen Beitrag schrieb, verabschiedete sich wieder einmal meine DSL-Verbindung und das war es dann… Seitdem keine Änderung.

Nicht dass die Telekom nicht schon einiges versucht hätte (laut deren Aussagen), geholfen hat es bislang nicht. Vor inzwischen 2 Wochen verabschiedete sich mein DSL komplett, nachdem ich ca. 2 Wochen lang bereits sporadische Aussetzer hatte. Das wäre nun das 2. Mal in diesem Jahr. Anfang des Jahres hatte ich schon einmal einen Totalausfall über einen Zeitraum von 4 Wochen, mehrere Techniker-Besuche mit Leitungsmesungen, Umschaltungen auf andere Leitungswege und Austausch diverser Komponenten, nach den 4 Wochen lief dann wieder alles. Und nun identische Symptome, überwiegend kein Synch, hin und wieder im Laufe des Tages klappt es dann mal mit der Synchronisation, nach maximal 20 Sekunden ist wieder Feierabend. Die Logs im Router sind voll mit Verbindungsversuchen.

Letzte Woche lief es mal wieder ganz kurz, einen halben Tag ca. klappte es. Danach war wieder ein Techniker im Einsatz, laut seiner Aussage extrem viele Störungen auf der Leitung, definitiv ein Leitungsproblem, Freitag sollten andere Techniker dann die Fehlerquelle einmessen und beseitigen. Auf einen anderen Leitungsweg könne man mich diesmal nicht wieder schalten, es wäre nun keiner mehr da. Letzten Freitag Abend dann ein Rückruf von der Telekom, sollte wieder alles klappen, dem war aber nicht so. Samstag ein erneuter Anruf, es müsse ein erneuter Termin vor Ort vereinbart werden, der war für gestern angesetzt. Zwischen 8 und 11 Uhr. Gemeldet hat sich niemand, irgendwann hatte ich plötzlich wieder eine Verbindung. Die hielt nun bis gestern Abend kurz nach 9. Danach Abbruch und kein Synch bis heute Morgen. Der Telekom-Mensch am anderen Ende der Leitung berichtete mir gestern Abend, es wären Techniker vor Ort gewesen, die gemessen, aber keine Störung gefunden hätten. Passt zeitlich ungefähr auf den Zeitpunkt, an dem DSL plötzlich wieder funktionierte. Aber eben nicht dauerhaft. Ein neuer Termin wurde angekündigt, heute Morgen habe ich versucht, da noch mal ein wenig auf die Tube zu drücken, aber bislang keine Rückmeldung der Technik. Und damit ist zu befürchten, dass ich auch dieses Wochenende wieder ohne Internet bin.

Bisher war ich eigentlich immer recht zufrieden mit dem Service und der Verfügbarkeit. Seit vielen Jahren. Selbst WENN mal ein Problem auftauchte, war es in der Regel sehr schnell behoben. Dieses Jahr allerdings hat die für mich gute Bilanz komplett zunichte gemacht. Bisher 6 Wochen Totalausfall in diesem Jahr, mehrere „Scheinbar“-Reparaturen, die am Ende doch keine dauerhafte Lösung brachten. Und noch ist nicht absehbar, wann ich diesmal wieder online bin. Ziemlich ätzend.

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Schwachsinn Leistungsschutzrecht

Die Bundesregierung hat gestern den dritten Entwurf für ein neu einzuführendes Leistungsschutzrecht beschlossen. Damit ist die Lex Google noch nicht Gesetz, aber ein erster Schritt wurde getan. Stefan Niggemeier zerpflückt in seinem Blogeintrag noch einmal sehr ausführlich die Scheinargumente für ein Leistungsschutzrecht.

Der neue Entwurf soll nun ganz speziell auf Suchmaschinen zielen, ein Passus lautet nun:

„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“

Damit will man nun uns Blogger beruhigen, denn der erste Entwurf enthielt noch den Wortlaut:

„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen für nichtgewerbliche Zwecke.“

und sorgte unter anderem auch deshalb dafür, dass der Entwurf öffentlich zerpflückt wurde.

Besser macht es die geänderte Passage nun aber auch nicht. Vielmehr ist man nun bemüht, diejenigen aus der Schusslinie zu bringen, die den Entwurf am stärksten kritisiert haben. Und versucht zu verdrängen, dass das gar nicht der einzige und allein entscheidende Grund dafür war, dass der Entwurf so viel Kritik geerntet hat und schlicht als Unsinn eingestuft wurde.

Was ist denn das Ziel dieses Gesetzes? Die Verlage möchten ein ordentliches Stück von dem Kuchen abbekommen, den bspw. (oder besser: vor allem) Google an Werbeeinnahmen erwirtschaftet, die unter andere durch die Einblendung von Werbung bei der Google-Suche in die Kassen fließen. Wo unter anderem auch Links zu Inhalten der Verlage erscheinen.

Es wird argumentiert: Googles Geschäftsmodell basiert allein darauf, die Arbeit anderer kostenlos zu nutzen, um selbst Geld zu verdienen. Und davon soll Google nun ordentlich etwas abgeben, schließlich profitiere Google ja davon, indem es die Inhalte der Verlage kostenlos anbietet.

Das ist natürlich in vielerlei Hinsicht Schwachsinn, um es einmal ganz sanft zu formulieren. Google bietet keine Inhalte an, weder in der Suche noch in den News. Google blendet kurze Snippets ein, die einen Überblick über den Inhalt geben sollen und so dem Nutzer ermöglichen zu erkennen, ob ein Suchergebnis möglicherweise den gewünschten Inhalt liefern könnte. Dieses Snippet ist aber der Stein des Anstoßes und wird nun von den Verlagen als „Unerlaubte Verwendung der Inhalte“ interpretiert.

Interessant dabei ist aber, dass die Verlage nun auf ihren Seiten bewusst dafür sorgen, dass die Snippets mit Inhalten gefüllt werden. Man betreibt also einen gewissen Aufwand, um genau das mit mehr oder wenigen sinnvollen Inhalten zu befüllen, was einem ein Dorn im Auge ist. Google nutzt für die Darstellung der Snippets bevorzugt Inhalte der Meta-Description. Existiert diese nicht, wird ein Ausschnitt aus dem eigentlichen Inhalt eingeblendet. Wenn man es wünscht.

Das ist das entscheidende: Man kann mit minimalem Aufwand dafür sorgen, dass in den Suchergebnissen keine Snippets aus der eigenen Seite angezeigt werden. Um das beispielsweise in den Google News zu unterdrücken, muss lediglich ein kurzer Eintrag im Header der Seite auftauchen:

<meta name="googlebot-news" content="nosnippet">

Schon wird für diese Seite lediglich die Überschrift in den Suchergebnissen angezeigt. Ganz abschalten ließe sich die Indexierung ohnehin, zum Beispiel mittels robots.txt oder ebenfalls durch entsprechende Meta-Tags. Und hier wird nun von verschiedenen Befürwortern des Leistungsschutzrechts argumentiert: Es kann nicht sein, dass man Maßnahmen ergreifen muss um Google daran zu hindern, sich unrechtmäßig an den Inhalten der Verlage zu bereichern.

Dieses Argument ist aber keins. Einerseits, weil dieser Aufwand vollkommen zu vernachlässigen wäre und von jedem Anfänger binnen Sekunden erledigt und auch nur ein einziges Mal zu erbringen wäre. Andererseits, weil im Gegenteil von den Verlagen bewusst ein weitaus höherer Aufwand betrieben wird, um besser positioniert und mit optimalen Snippets in den Suchergebnissen aufzutauchen.

Als Beispiel dafür habe ich mir mal eine x-beliebige Seite aus der Online-Ausgabe der Bild heraus gegriffen und in den Quellcode geschaut. Und finde hier neben diversen weiteren Einträgen die oben angesprochene Meta-Description:

<meta name="description" content="Zerrissener Anorak,ungewaschene Haare: Wer spielt den Penner, der für „Notruf Hafenkante“ vor der Kamera steht? Es ist Deutschlands berühmtester Auswanderer. " />

Hier wurde also dafür gesorgt, dass in den Suchergebnissen ein ganz bestimmter Inhalt angezeigt wird. Und so sieht das dann aus, wenn man die Seite in den Suchergebnissen findet:

Bild liefert als ganz bewusst bestimmte Inhalte an Google in einer bestimmten Form und möchte dann genau dafür von Google bezahlt werden, weil Google diese Inhalte unrechtmäßig nutzt. Eine wahnsinnig spannende Argumentationskette wie ich finde. Vergleichbar wäre das für mich beispielsweise damit, dass ein Hotel in einer Stadt einem Taxifahrer auf die Seite nimmt und sagt: Pass mal auf, wenn Du jemanden am Bahnhof aufsammelst und derjenige ein Hotel sucht, dann erkläre ihm, dass wir die günstigsten der Stadt sind und zudem noch die besten Betten, das beste Frühstück und den besten Service haben. Mit exakt diesen Worten. Und wenn Du diese Person dann in unser Hotel bringst, gibst Du uns 10% Deiner Einnahmen ab.

Irrsinnige Vorstellung? Stimmt. Aber exakt das ist die Logik hinter dem Leistungsschutzrecht.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass niemand Google dazu zwingen kann, Seiten in den Index aufzunehmen (oder sie dort zu belassen), für deren Verbleib Google dann zahlen müsste, ist die komplette Argumentation für das Leistungsschutzrecht auf den ersten Blick sofort als Unsinn erkennbar. Es geht nicht darum, Leistungen zu schützen, es geht nicht darum, Gesetzeslücken zu stopfen. Es geht den Verlagen allein darum, mit minimalem Aufwand mehr Geld abzuschöpfen. Und wenn es eben dafür keine gesetzliche Grundlage gibt, dann muss eine geschaffen werden. Mit Rechtmäßigkeit hatte das niemals etwas zu tun, es werden auch keine Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft, sondern überhaupt erst erschaffen.

Die Verlage haben in der Vergangenheit rege Gebrauch von der Möglichkeit einer recht komfortablen kostenlosen Werbung für ihre Erzeugnisse gemacht und davon profitiert. Denn nichts anderes ist eine ordentliche Positionierung in den Suchergebnissen von Google: kostenlose Werbung, die unter Umständen sehr viele Kunden/Besucher auf die eigenen Seiten spült. Mit dem Leistungsschutzrecht wird man sich dieser Möglichkeit wahrscheinlich berauben. Denn ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Google Seiten listen wird, für deren Listung sie zu zahlen haben. Somit scheint für mich der Verlierer dieses Gesetzes schon jetzt fest zu stehen. Und ich würde es auch nicht bedauern. Unter anderem auch deshalb.

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