Und noch einmal: Verlinkung

Nach einem Hinweis wurde ich eben darauf aufmerksam, dass andere ähnlich eigentümliche Vorstellungen zum Thema Verlinkungen im Internet haben. Da es sich aber um ein relativ altes Thema handelt, wollte ich zunächst nicht über den ADAC berichten, das hatten 2005 schon andere vor mir getan. Daher ging ich davon aus, dieses Thema wär dort schon längst vom Tisch. Aber denkste, nichts ist passiert! Nach wie vor steht im Impressum des ADAC (Stand Mai 2006):

„Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www.adac.de oder http://pda.adac.de) gesetzt wird.
Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden. Der ADAC behält sich vor, die Seiten, auf denen der Link gesetzt werden soll, zu prüfen. Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden. Der Link muss zu einem vollständig neuen Laden der Seite, auf die verwiesen wird, führen.“

Ich frage mich gerade: Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich auf die WebSite des ADAC verlinken darf? Lieber ADAC, könntet Ihr da vielleicht ein klein wenig detaillierter auf die Vorraussetzungen eingehen? Reicht es aus, dass ich eine eigene WebSite betreibe? Oder muss diese Seite auch TÜV-geprüft sein?

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Wieder einmal: Verlinkung

Schon wieder jemand, der den Sinn des Internets nicht ganz verstanden hat: das Bundesministerium für Gesundheit. Dort ist man der Meinung, jederzeit vollste Kontrolle über Verlinkungen auf die eigenen Inhalte haben zu müssen/können und stellt spezielle Verlinkungsregeln auf. Setzt man einen Link auf Inhalte der WebSite des Ministeriums, wird man damit zum „Vertragspartner“ und bekommt unsininnige Verpflichtungen aufgebürdet: der Verlinker hat dem Ministerium die Verlinkung binnen 24h mitzuteilen und liefert sich der Gnade des Rechtsreferats aus, diesen Link auch beibehalten zu dürfen. In den Verlinkungsregeln liest sich das wie folgt:

„Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:

Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseitedes BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.

Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.“

Man sollte eigentlich meinen, das gerade ein Bundesministerium die gesetzlichen Grundlagen kennt bzw. sich ausgiebig informiert. Ein Irrtum, wie inzwischen auch der Bundesverband der Grünen Jugend festgestellt hat. Auch die Verwendung des Logos des Bundesministeriums für Gesundheit innerhalb eines redaktionellen Beitrages soll ihnen verwehrt werden.

Liebes Rechtsreferat des Bundeministeriums für Gesundheit. Ich verlinke auf Ihre Webseiten. Und da ich überzeugt bin, dass sie diese Links binnen 24h von allein finden werden, verzichte ich auch darauf, Ihnen die Links durch eine Mail an die oben angegebene Adresse mitzuteilen. Und sollten sie diesbezüglich auf Ihrer unsinnigen Meinung beharren und mir die Verlinkung untersagen wollen, entziehe ich Ihnen rückwirkend die Erlaubnis, mein Blog zu lesen. Sie wissen schon: „Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar…“

Nachtrag: Sehr schön ist auch, was in den Kommentaren im Fuckup Weblog geposted wurde: Das Impressum des BMG scheint nicht einmal ansatzweise die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Siehe folgender Screenshot:

BMG_Impressum.gif

Nachtrag 2: Habe soeben festgestellt, dass das Impressum wie oben angegeben zwar online abrufbar ist, konnte aber nicht feststellen, wo es so verlinkt wurde. Das „richtige“ Impressum ist mit korrekter Anschrift. Muss mich diesbezüglich also korrigieren.

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Heisse grüne Hölle

Den Grossteil des gestrigen Tages hab ich mit Freunden am Nürburgring verbracht. Soviel vorab: Es war verdammt heiss! Aber auch recht interessant, es war das erste Mal für mich (würde mich nicht wirklich als Motorsportfan bezeichnen). Aber da Freunde gefahren sind, musste ich mir die Sache doch einmal ansehen.

Die Freunde haben ein kleines Rennteam gegründet, die Ruhrpropeller. Gefahren wird auf einem 90er BMW 3/1 E30 325i, „Propeller“ genannt, den die Jungs selbst zurechtgeschraubt haben. Und gefahren wird in erster Linie auf der Nordschleife. Gestern stand nun eine GLP-Gleichmäßigkeitsprüfung an, die 2 von ihnen absolviert haben. Der Rest des Teams inklusive Frauen, Verwandschaft, „Fanclub“ und meiner Wenigkeit und meiner Freundin stand am Brünnchen und hatte somit einen recht guten Blick auf einen kleinen Teil der Strecke.

Für einen der beiden Fahrer war es das allererste Rennen, die Propeller sind aber recht gut durchgekommen und am Ende auf Platz 82 der Gesamtwertung gelandet. Wenn ich richtig informiert bin, sind sie zum ersten Mal überhaupt in die Wertung gefahren, Gratulation also!

Alles in allem war es ein durchaus interessantes Erlebnis gestern, werde bei Gelegenheit sicherlich noch das eine oder andere Mal zum anfeuern und fotografieren mit an den Nürburgring fahren. Und vielleicht werde ich irgendwann die Gelegenheit einmal nutzen und mich von meinem Chef durch die Nordschleife chauvieren lassen, er fährt dort ebenfalls, allerdings in einem Porsche bei der VLN.

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„Das war eine große Demütigung“

Udo Vetter (lawblog) hatte die Gelegenheit mit der 16-jährigen Corinna zu sprechen, die sich bei einem Auswärtsspiel ihres Heimatvereins Dynamo Dresden vor der Polizei entkleiden musste. Sie beschreibt ihre Erlebnisse und Gefühle während dieser Polizeikontrolle und macht deutlich, dass sie dieses Urteil keinesfalls akzeptieren wird. Sie hat meine vollste (moralische) Unterstützung, so ein Urteil ist nicht hinnehmbar und ganz sicher nicht im Namen des Volkes entschieden! Viel Glück Corinna!

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