Saublöde Brötchen

Ich wollte ja eigentlich nicht schon wieder über Abmahnungen und Maulkörbe schreiben; es macht einfach keinen Spaß, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen. Aber andererseits nerven mich genau diese Dinge so sehr, dass ich dann am Ende doch nicht meine Klappe halten kann. Und aktuell sind es wieder mal 2 Fälle, die mir ziemlich auf die Nerven gehen.

Da hätten wir zum ersten das Brötchenfoto.
Ein (nun Ex-)Blogger suchte ein Foto eines Brötchens für sein Blog, wurde via Bildersuche fündig und stellte das Foto in einem seiner Beiträge online. Das Foto wurde von dem Fotografen, der es angefertigt hatte, dort entdeckt und dieser mahnt nun den Blogger aufgrund widerrechtlicher Nutzung ab. Streitwert: 6000 Euro!

Nun, die eine Sache ist die Verwendung des Fotos durch den Blogger. Das war, mal krass gesagt, dumm. Hätte er besser wissen sollen, keine Frage. Die Rechte liegen beim Fotografen und insofern ist es auch für mich nachvollziehbar, dass der ein wenig angepisst ist.
ABER: Ein Streitwert von 6000 Euro für ein Allerweltsfoto ist nicht nur übertrieben, das ist gierig! Auf wessen Veranlassung hin dieser Streitwert festgelegt wurde, keine Ahnung. Aber er ist nicht mal im Ansatz angemessen, nicht für ein solches Foto. Wie schreibt es Thomas Klotz in seinem Kommentar so treffend?

„Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch kann maximal so hoch sein wie die Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten ausgeht, soll heißen: Maximal so hoch wie der Honoraranspruch.“

Ich bin wirklich neugierig, wie man mit einem Foto eines Brötchens einen Honoraranspruch von 6000 Euro begründen will. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht bringt da ja der Beitrag von Marius ein wenig Licht in die trübe Suppe.

Die 2. derzeit aktuelle Geschichte ist der erneute Versuch, einem Blogger einen Maulkorb umzuschnallen, da seine Satire manchem zu bissig erscheint. Oder einfach nur saublöd.

Die Rede ist von 2 Abmahnungen zweier Mediamärkte gegen media-bloed.de und fettisch.de. Der Betreiber beider Seiten nimmt dort die aktuelle saublöde Kampagne aufs Korn, indem er sie in abgewandelter Form überspitzt nachstellt. Wie das eben so funktioniert in der Satire. Den Mediamärkten war dies jedoch ein Dorn im Auge, sie sehen eine Verletzung ihrer Markenrechte und zudem wettbewerbsrechtliche Probleme. Und ließen aus diesen Gründen den Blogger durch ihren „Ich bin doch nicht blöd“-Anwalt abmahnen.

Im Law-Blog wird der ganze Sachverhalt mal fein säuberlich aufgedröselt und am Ende bleibt von den Vorwürfen eigentlich nichts mehr übrig, was eine Abmahnung rechtfertigen könnte. Aber wie das eben so ist bei Abmahnungen: die Rechtmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit wird erst vor Gericht festgestellt. Und das kostet Geld. Und darauf bauen eben diese „Goliath gegen David“-Abmahnungen auf: eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen die meisten aufgrund der hohen Kosten und des Risikos und lassen sich so den Mund verbieten.

Und das Fazit aus beiden Geschichten ist wieder einmal: Solange Abmahnungen nicht abgeschafft oder für den ersten Fall der Kostennote beraubt werden, werde ich hier sicher noch viele weitere derartige Vorfälle zur Sprache bringen müssen. Leider.

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