Der 9. November

Der 9. November ist ein Tag, der in der Vergangenheit einige historische Ereignisse erlebt hat. Ganz üble, wie beispielsweise die Reichsprogromnacht im Jahr 1938, aber auch Ereignisse, an die man sich gern erinnert, ganz vorn dabei der Fall der Berliner Mauer 1989.

Der 9. November 2007 ist für die meisten Deutschen ein Datum, an welches man sich in Zukunft nicht gern zurück erinnern wird. Denn am 9.11.2007 wurde die Privatsphäre der Deutschen gekippt und der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vom deutschen Bundestag abgesegnet. 366 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 156 dagegen und 2 enthielten sich der Stimme.

Auch wenn ich nicht nachvollziehen kann, wie man als Abgeordneter hierzu keine Meinung haben kann (und sich der Stimme enthält), noch weniger kann ich nachvollziehen, wie 366 Menschen, die von ihren Wählern nach Berlin geschickt wurden, um die Interessen dieser Wähler zu vertreten, derartig die Interessen ihrer Wähler mit Füßen treten können. Die von oben herab ganz klar an dem vorbei entscheiden, was die Menschen, die es betrifft, wünschen. Niemand kann mir erzählen, dass ihn eine jederzeit rückwirkend mögliche Überwachung seiner Privatsphäre nicht wirklich stört und er sie sogar wünscht. Auch wenn ich gute Freunde habe, die nach wie vor der Meinung sind, sie hätten nichts zu verbergen und demzufolge nichts zu befürchten (die alte, unüberlegte Leier…), die Mehrzahl der Bewohner unseres Landes wünscht nicht, dass jeder ihrer Schritte protokolliert und gespeichert wird. Das haben die vielen Demonstrationen und Veranstaltungen gegen die Vorratsdatenspeicherung gezeigt, das zeigen die vielen Berichte selbst in der konservativen Presse.

Schauen wir uns doch mal an, was im Einzelnen in der Zukunft für 6 Monate gespeichert werden soll (Quelle Wikipedia):

Telefondienste einschließlich Internet-Telefonie:

  1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
  2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
  3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
  4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:
    1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
    2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
    3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
    4. im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
  5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses

Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.

eMail-Dienste:

  1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
  2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
  3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
  4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.

Internet-Provider:

   1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone

Anonymisierungsdienste speichern die ursprüngliche und die neue Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt.

Mit diesen Maßnahmen erreicht „unser“ Staat eine vollkommene Überwachung der Kommunikation jedes Einzelnen von uns. 6 Monate rückwirkend kann nachvollzogen werden, wer wann mit telefoniert hat und wo sicher diese Personen dabei aufhielten, wer wem wann eine eMail oder SMS geschickt hat, wer wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war und so weiter und so fort. Der Zugriff auf diese Daten soll zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes erfolgen können. Im Bereich der Strafverfolgung ist der Zugriff auf diese Daten möglich, wenn im Fall von „erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ ermittelt wird. Der letzte Punkt beinhaltet beispielsweise auch die Ermittlungen bei Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Tauschbörsen.

Wie diese Fakten auf mich wirken, muss ich wohl kaum jemandem beschreiben. Es geht sicher den meisten sehr ähnlich. „Unsere“ Regierung zeigt deutlich wie sie uns misstraut und stellt uns unter Generalverdacht. Im Namen der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Und in ein paar Jahren wird man jubeln, wie toll das alles doch geholfen habe, seit der Existenz dieses Gesetzes hätte es keine Terroranschläge mehr in Deutschland gegeben. So wie die Träger von Hüten aus Aluminiumfolie ganz sicher sind, einzig aufgrund dieser Maßnahmen noch nicht von Ausserirdischen entführt worden zu sein. Und damit die Wirksamkeit dieser Maßnahmen als bewiesen ansehen.

Man misstraut uns also. So sehr, dass man unsere Kommunikation bis ins letzte Detail überwachen muss. Welche Wut ich dabei empfinde, kann ich kaum beschreiben. Auch deshalb schreibe ich erst heute überhaupt darüber, vorher habe ich keine Möglichkeit gefunden, frei von Beschimpfungen zu schreiben. Und ja, ich ärgere mich auch über diejenigen, die in ihrer Kurzsichtigkeit nicht sehen, was hier mit uns passiert und nach wie vor der Meinung sind, sie hätten nichts zu verbergen… Und meine Einwände zum Teil als „übertrieben“ oder gar „albern“ abgetan haben. Alle, die ich jetzt meine, nutzen Tauschbörsen. Nichts zu verbergen…?

Nein, es hilft nichts, jetzt ohnmächtig und mit den Fäusten in der Tasche zuzuschauen, was mit uns gemacht wird. Es gibt noch Mittel und Wege, dieses Gesetz aufzuhalten. Wir können und dürfen es nicht zulassen, dass unsere Rechte derart beschnitten werden. Wir können es nicht zulassen, dass die durch uns gewählten Personen unser Grundgesetz mit Füßen treten. Bis zum 19.11.2007 habt ihr noch die Möglichkeit, Eure Vollmacht für die umfangreichste Verfassungsbeschwerde in der deutschen Geschichte zu geben. Wir sollten klar und deutlich zeigen, dass wir mit den Maßnahmen unserer Regierung und Abgeordneten nicht einverstanden sind. Nutzt diese Möglichkeit. Ich möchte nicht irgendwann mal meinem Sohn sagen müssen: Tut mir leid, dass wir es nicht verhindert haben.

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Schäuble abwählen

Auch wenn niemand von uns ihn direkt gewählt hat, abwählen können wir ihn.

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Aufs Bild klicken, um ebenfalls zu unterschreiben.

Herr Dr. Schäuble ist Innenminister (IM) der Bundesrepublik Deutschland. Ihm obliegt die Aufgabe, das Grundgesetz zu schützen und Sorge zu tragen, dass den Bürgern die darin definierten Freiheitsrechte auch in der Zukunft garantiert werden können.

IM Schäuble stellt aus Angst vor islamistisch motivierten terroristischen Anschlägen das gesamte Volk unter Generalverdacht und sucht mit dieser Rechtfertigung ein Grundrecht nach dem anderen auszuhebeln.
Herr Schäuble empfindet das Grundgesetz als störend.

Ein Innenminister, der das Grundgesetz als Gefängnis bezeichnet, weil es ihn in der Ausspionierung des Volkes einengt, hat den Sinn seines Berufes nicht verstanden.

Ein Innenminister, dessen Gesetzesentwürfe vom Verfassungsgericht aufgrund mangelnder Verfassungskonformität abgelehnt werden, darf nicht argumentieren, dass das Gesetz trotzdem, nur anders formuliert, ‚durchgebracht‘ würde.

via Nerdcore

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Linkhaftung: Ich glaub es geht schon wieder los…

Auch wenn der Bericht bei gulli bezüglich der Prozessbeteiligten gezielt ein wenig schwammig formuliert wurde, lässt er doch in Bezug auf das Urteil und den „Tatbestand“ keine Deutlichkeit missen: Das Verlinken von Bildern ohne Einverständnis des Abgebildeten ist unzulässig.

Im vorliegenden Fall hatte ein namentlich nicht genannter Anwalt gegen einen ebenfalls namentlich nicht genannten Verlag geklagt, da der Verlag in einem redaktionellen Beitrag einen Link auf eine private Website gesetzt hatte, auf der Fotos mit der Abbildung des Klägers zu sehen waren. Der Betreiber der privaten Website hatte eine Genehmigung des Klägers zur Veröffentlichung der Fotos. Der Verlag hatte nicht direkt auf die Bilder verwiesen, sondern lediglich auf einen Beitrag, der die Bilder beinhaltete. Das darf er aber nicht, entschied das OLG München. Um diesen Link zu setzen, hätte der Verlag eine Genehmigung des Klägers einholen müssen.

Wie gesagt: Der Bericht von gulli ist arg vorsichtig formuliert aber dennoch kommt beim lesen Unmut in mir hoch. Wieder einmal wird das Prinzip des Internets nicht verstanden und gar mutwillig ausgehebelt. Das bloße Verlinken des Artikels hätte wohl nicht so ohne weiteres untersagt werden können, dazu gibt es inzwischen diverse Urteile. Deshalb wurde hier meiner Meinung nach gezielt der Umweg über das Recht an der eigenen Abbildung gewählt, um eine Verlinkung zu verhindern. Übertragen wir dies nun auf weitere theoretische Fälle, dann könnte auch hier wieder eine wilde Abmahnungs- und Klagewelle über deutsche Blogger und Websitebetreiber rollen. Nehmen wir beispielsweise einen kritischen Bericht über irgendeinen Politiker oder ein Unternehmen her. Verfasst von irgendeiner Online-Publikation die zudem die Genehmigung hat, das Foto dieses Politikers oder auch des Firmeninhabers (oder Vorstands oder was weiß ich) zu veröffentlichen und dieses Bild mit in den Beitrag packt. Verweise ich nun mittels eines Links auf diesen Artikel, dann kann die abgebildete Person nun auf Unterlassung klagen oder mich abmahnen, indem sie sich auf dieses Urteil beruft.
Da frage ich mich allen Ernstes: Sollten wir das deutsche Internet nicht so langsam mal abschalten? Ist doch ohnehin alles verboten, was das Internet ausmacht…

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Schallplatte kaputt

Genau daran erinnert mich die Standardfloskel, mit der Wolfgang Schäuble bei abgeordnetenwatch.de Fragen beantwortet, die ihm gestellt wurden.

„Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (wolfgang.schaeuble@bundestag.de), per Telefon (030-227 72600), per Telefax (030-227 76744) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.“

Lese ich da ein gewissen Trotz heraus? Oder ist es gar Arroganz? Ich bin mir noch nicht ganz sicher, aber Bürgernähe ist das gewiss nicht. Bürgernähe heißt eben nicht, die Bürger um eine Audienz bitten zu lassen, und dies auch bitteschön zu diktierten Regeln. Bürgernähe hat ziemlich viel damit zu tun, sich den Bürgern zu nähern. abgeordnetenwatch.de wäre eine Möglichkeit dazu.

Hab mich nun für Arroganz entschieden.

bei Nerdcore in den Kommentaren gefunden

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