Vorratsdatenspeicherung sorgt für Änderungen am Verhalten

Golem schreibt:

„Aus Angst vor der Vorratsdatenspeicherung scheut sich eine knappe Mehrheit der Bundesbürger, vertrauliche Themen am Telefon zu besprechen. Beim Eheberater, der Psychotherapeutin oder der Drogenberatungsstelle spricht man nun wieder persönlich vor, erklärten 52 Prozent der Befragten bei einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa.“

Ach nee, hatte etwa irgend jemand etwas anderes erwartet? Natürlich ändert sich das Verhalten, die Menschen werden vorsichtiger. Kennen wir doch alles, ist nichts neues. Hatten wir schon im 3. Reich und in der ehemaligen DDR: Sobald die Menschen befürchten müssen, bespitzelt und überwacht zu werden, werden sie vorsichtiger, manche sicherlich gar paranoid. Ich erinnere mich noch zu gut, wie damals im Osten selbst bestimmte Witze nur hinter vorgehaltener Hand erzählt wurden. Und genau deshalb finde ich ja die Bezeichnung Stasi2.0 sowas von treffend.

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Der nächste Angriff auf die Privatsphäre

Die Salamitaktik funktioniert, die Rechnung scheint aufzugehen: Stück für Stück wird unsere Privatsphäre immer mehr beschnitten, scheibchenweise. Inzwischen haben unsere Politiker schon nicht mal mehr so viel „Anstand“, wenigstens ein paar Monate in Land gehen zu lassen, bevor die nächste Hiobsbotschaft verkündet wird. Nein, bereits jetzt ist die Rede davon, dass bald auch Wohnräume per Kamera überwacht werden dürfen. Staatliches Spannen im Kampf gegen den „Terrorismus“, ups, versehentlich im Schlafzimmer gefilmt…

Wenn wir dann all die Gesetze haben, die unseren Politikern derzeit noch feuchte Träume bescheren, wird dann wohl die Definition von Terrorismus ein wenig überarbeitet werden. Ist es heute das Herunterladen von Anleitungen zum Bombenbasteln, was bereits als Vorbereitung einer terroristischen Straftat angesehen wird, gilt demnächst vielleicht das Mitführen von scharfen Gegenständen als solche. Und noch immer höre ich keinen Aufschrei, der unsere Politiker zurückzucken lässt. Natürlich nicht, es hat ja niemand etwas zu befürchten…ja ja…würg. Filesharer sind ja per se schon Terroristen, das wird schon mal eine ganze Menge Kameras in Umlauf bringen.

China, wir kommen! Bei den Löhnen sind wir bereits auf dem besten Wege, staatliche Kontrolle wird nun auch ausgebaut.

Falls jemand auf den Gedanken kommen sollte, ich wäre vielleicht ein ganz klein wenig angepisst… Stimmt! Es macht mir Angst, die derzeitige Entwicklung zu beobachten. Und es macht mich sauer, dass unsere unkündbaren Angestellten, was die Politiker ja letztlich sind, ihre Vorgesetzten verraten und verkaufen.

Und nahezu alle schauen nur zu. Oder weg.

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Weiter so Karlsruhe!

Eigentlich ist es schlimm, wenn die Gesetze unserer Regierung(en) erst durch ein Gericht auf Verfassungskonformität geprüft werden müssen. Sehr gut hingegen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe auch nach kommt und denjenigen Einhalt gebietet, die das Grundgesetz eher als hinderlich ansehen.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig. Auch vergleichbare Regelungen in anderen Ländern wackeln nun.

schreibt SPON.

Schön dass es noch Verantwortliche in unserem Land gibt, die das Grundgesetz achten. Erschreckend jedoch, dass es nur so wenige sind…

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Der Bundestrojaner kommt – mit Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klausel, die dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz heimliche Online-Durchsuchungen von PCs erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. In diesem Zusammenhang hat das Gericht ein Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität“ informationstechnischer Systeme eingeführt.

Dieses Urteil hat nun natürlich auch Folgen auf die geplante Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch Herrn Schäuble. Unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr sollte es möglich sein, nach Belieben PCs von Personen aus zu spähen. Wie schwammig hier die Gesetze sind, ist leider hinlänglich bekannt. Das Bundeverfassungsgericht hat nun den Einsatz eines Bundestrojaners nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt, aber an hohe Auflagen gebunden. Das Ausspähen privater PCs darf nur dann auf richterlichen Beschluss hin möglich sein, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“, also Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

Ich werte das Urteil als Teilerfolg, sehe aber dennoch einige Risiken in diesem Urteil. Auch Hausdurchsuchungen sind bereits seit langem an hohe Auflagen gebunden, wir alle wissen jedoch, aufgrund welcher Nichtigkeiten zum Teil Hausdurchsuchungen angeordnet und durchgeführt werden. Die Grenzen für eine Online-Durchsuchung sind sicherlich wesentlich enger gesteckt, aber lassen sie durchaus zu. Im Gegensatz zu den heimlichen Wünschen einiger kann nach diesem Urteil aber der Bundestrojaner nicht genutzt werden, um Verdachtsmomente zu produzieren, sondern darf erst aufgrund tatsächlich vorhandener konkreter Verdachtsmomente überhaupt eingesetzt werden.

Sehr schön finde ich nach diesem Urteil die Reaktion Wolfgang Schäubles. Er sieht sich durch das Urteil in seinen Vorstellungen bestätigt, was sich mir nicht so ganz erschließt. Wollte er doch die Online-Durchsuchung ursprünglich zur präventiven „Verhütung“ von Terroranschlägen einsetzen, darf er sie nun nach diesem Urteil lediglich zur Bekämpfung konkreter und unmittelbarer Gefahren nutzen. Aber schön, dass er dieses für ihn bindende Urteil in seinem Gesetzesentwurf „berücksichtigen“ möchte. Danke Herr Schäuble!

Ich sehe allerdings in diesem Urteil einige weitere positive Auswirkungen, die nicht unmittelbar angesprochen wurden. Konkret wird durch dieses Urteil praktisch untersagt, dass durch technische Maßnahmen Informationen auf einem PC gesammelt und übertragen werden dürfen. Dies ist nun als neues Grundrecht fest geschrieben. Somit werden auf einen Schlag auch sämtliche Programme illegal, die Informationen über installierte Software oder vorhandene Dateien auf einem PC einsammeln und an den Hersteller übermitteln. Microsoft beispielsweise steht bei vielen seit langem unter Verdacht, Informationen über installierte Programme nach Redmond zu schicken, ebenfalls vermuten viele, Apples iTunes sendet Daten der auf der Festplatte gefundenen Musikstücke nach Hause. Aber auch Online-Spiele wie World of Warcraft durchsuchen die Festplatten der PCs. So steht beispielsweise in den Anti-Cheat-Bestimmungen zu diesem Spiel:

„Während der World of Warcraft Client (der Client) ausgeführt wird, kann der Client den Arbeitsspeicher (RAM) Ihres Computers und / oder die CPU Ihres Computers nach nichtautorisierter Drittanbietersoftware scannen, die zeitgleich mit World of Warcraft ausgeführt wird. Darüber hinaus wird der Client das Spielinstallationsverzeichnis scannen, um sicherzustellen, dass nur nicht-gehackte Originalsoftware verwendet wird.“

Einige Zeilen weiter unten findet der Leser dann noch folgenden Passus:

„Im Fall, dass der Client eine nichtautorisierte Drittanbietersoftware entdeckt, kann der Client die folgenden Informationen an Blizzard Entertainment weiterleiten :

  • Details zu der unautorisierten Drittanbietersoftware;
  • Zeitpunkt und Datum, zu dem die unautorisierte Drittanbietersoftware entdeckt wurde;
  • Ihre IP-Adresse; und
  • Identifikationsnummern von PC-Komponenten, z.B. Festplatten, Hauptprozessor und Betriebssystem.“

Nach meinem Rechtsverständnis dürften diese Klauseln sowie die Praxis, die PCs der Anwender zu durchsuchen, nun rechtswidrig sein. Auch die Praxis, die Möglichkeit der Nutzung einer Software an die Aufgabe einer nun zum Grundrecht erklärten Sebstverständlichkeit zu binden ist nach meinem Rechtsempfinden nicht mehr möglich und verstößt gegen geltendes Recht.

Inwieweit sich dieses Urteil auch auf die Praxis beispielsweise der Contentmafia, mittels spezieller Clients in P2P-Netzwerken die auf fremden PCs freigegebenen Dateien zu scannen, auswirken wird bleibt abzuwarten. Auch hier sehe ich persönlich eigentlich das Recht auf Seiten der PC-Inhaber. Wie das in Zukunft die Gerichte sehen werden ist noch offen.

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