Ursula Martinez?
Puh!
Im ersten Moment dachte ich angesichts seines Beitrags mit dem Titel Ursula Martinez, Robert hätte es jetzt auch erwischt.
Offenbar aber doch nicht. Seinen Hinweis sollte man jedoch in jedem Fall ernst nehmen.
Puh!
Im ersten Moment dachte ich angesichts seines Beitrags mit dem Titel Ursula Martinez, Robert hätte es jetzt auch erwischt.
Offenbar aber doch nicht. Seinen Hinweis sollte man jedoch in jedem Fall ernst nehmen.
flickr ist sicher den meisten ein Begriff, sicherlich ist allen auch diese Funktion bekannt: „Blog This„, ein kleines Icon über jedem Foto welches einlädt, das jeweilige Bild auf dem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Dieser Einladung ist (neben tausenden anderer User täglich) Mario gern gefolgt und veröffentlichte einige Fotos, die er bei flickr gefunden hatte, auf seinem Blog. Was ihm legitim erscheint. Denn wie steht es in den FAQ von flickr?
I’d rather people didn’t blog my photos. How can I prevent that?
There’s a setting in Your Account where you can choose who sees the „Blog This“ button when looking at your photos.
That preference simply makes it inconvenient for people to blog your photos, and it’s important to remember that if people see your photo, they can copy it and/or blog it anyway. That’s where you can use privacy settings, if you’d rather this didn’t happen. Hiding your photos from public view is really the best way.
Ausgehend von dieser Möglichkeit nimmt Otto-Normal-Flickr-User folglich an: existiert der Button „Blog This“, dann kann das Foto in fremden Blogs veröffentlicht werden, der Uploader ist damit einverstanden.
Dieser Annahme folgte auch Mario und veröffentlichte 2 flickr-Bilder auf seinem Blog, was er wohl besser unterlassen hätte. Denn die Unterlassung wird nun nachtröglich von ihm gefordert, mittels zweier Anwaltschreiben und zugehörigen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen. Inklusive Kostennote, das versteht sich von selbst. Die Zurschaustellung und Verbreitung der beiden Bilder sei zu unterlassen.
Sicher, Kleingeister werden nun argumentieren: Ein im Internet gefundenes Bild darf eben nicht einfach so für eigene Zwecke genutzt werden. Das weiss jedes Kind, so ist das nun mit dem Copyright…
Ja ja… (an dieser Stelle bitte ein gequältes Augenrollen meinerseits vorstellen)
Dieser Fall zeigt wieder einmal sehr deutlich die Unzulänglichkeiten von Web2.0, die Problematiken bei „User generated content“: Ein Unternehmen oder findiger Entwickler bietet einen Service an, der von den Benutzern freudig angenommen wird. Diese füllen den Dienst mit Inhalten, sorgen für dessen Verbreitung und machen sogar noch Werbung dafür. Für den Serviceanbieter eine tolle Sache. Der Dienst wird bekannt, sorgt vielleicht sogar für Einnahmen, von denen man sich ernähren kann und wird im besten Fall sogar von einem der Großen aufgekauft. Der Traum eines jeden Webentwicklers. Um Coypright schert man sich jedoch in den meisten Fällen einen feuchten Dreck: Der User wird angehalten dafür zu sorgen, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Fertig, aus. Kommt es zu Copyright-Verstößen, wäscht der Anbieter seine Hände in Unschuld und verweist mit einem lapidaren „Der wars“ auf den User.
Ich denke jedoch, dass gerade dann, wenn der Anbieter eine Möglichkeit schafft, die auf seiner Site befindlichen Inhalte anderwertig zu nutzen (was im Fall von flickr mit der „Blog This“-Funktion ja explizit ERWÜNSCHT ist), genau dieser Anbieter dann auch für die Einhaltung des Copyrights zu sorgen hat. Inhalte, bei denen die Rechte nicht eindeutig geklärt sind, dürften eben nicht einfach so zur Weiterverwendung angepriesen werden, wie es bei flickr der Fall ist. Dies suggeriert dem typischen User nämlich, mit dem Inhalt sei alles in Ordnung und eine Weiterverwendung ist erlaubt und unproblematisch. Dass dies eben nicht der Fall ist, wissen leider die wenigsten. Und genau diese Tatsache nutzen manche Anwälte aus, um sich einen netten Nebenverdienst zu schaffen. Es ist einem Normalsterblichen eben nicht ohne weiteres möglich, die Urheberrechte eines Bildes mal eben zu überprüfen. Ebensowenig die Rechte der abgebildeten Person. Man verlässt sich auf den Uploader oder Anbieter, welche Wahl hat man denn sonst? Ausser der Unterlassung?
Ich schätze, dass ich hier in Zukunft auf Fremdinhalte wohl weitestgehend verzichten werde. Dies betrifft sowohl Fotos von flickr etc., als auch Videos von Youtube, Googlevideo und Co. Web2.0 ist mir persönlich zu riskant, zumindest derzeit. Die Rechtsunsicherheit hierzulande verdirbt mir die Lust, mich an solchen Dingen in der vom Anbieter gewünschten Form zu beteiligen. Ja, ich überlege sogar, alle derartigen Inhalte hier zu löschen. Ich habe einfach keinen Bock, mich mit so einem Mist herumärgern zu müssen. Denn zahlen darf am Ende derjenige, der am einfachsten zu greifen ist. Und das ist in den seltensten Fällen der Anbieter oder derjenige, der die Inhalte ursprünglich veröffentlicht hat.
Das hier hab ich eben beim neugierigen Herumstöbern auf den Seiten der GEZ gefunden (vollständig hier zu finden):
Verteilung der Gebührenerträge 2005 auf die Rundfunkanstalten
Rundfunkanstalt |
Gesamterträge *) in EUR |
Bayerischer Rundfunk |
843.991.492,48 |
Hessischer Rundfunk |
396.902.452,02 |
Mitteldeutscher Rundfunk |
563.302.551,04 |
Norddeutscher Rundfunk |
921.270.030,99 |
Radio Bremen |
42.278.984,50 |
Rundfunk Berlin-Brandenburg |
347.487.093,78 |
Saarländischer Rundfunk |
65.856.886,61 |
Südwestrundfunk |
960.707.274,15 |
Westdeutscher Rundfunk |
1.106.115.693,87 |
ARD (insgesamt) |
5.247.912.459,44 |
Zweites Deutsches Fernsehen |
1.690.520.399,59 |
Deutschlandradio |
184.536.657,14 |
Gesamt |
7.122.969.516,17 |
Da wurden im vergangenen Jahr also 7,1 Mrd. Euro allein aus GEZ-Gebühren an die Rundfunkanstalten verteilt (die Werbeeinahmen sind sicherlich auch nicht gerade gering) und dann wird gejammert, man könne den Informationsauftrag nicht befriedigen, wenn keine zusätzlichen Gebühren für internetfähige „Empfangsgeräte“ erhoben werden. Ja träum ich denn? Allein der WDR, ein Regionalsender(!!!), bekam über 1,1Mrd. Euro. Kein Wunder, dass die Beamten in den Landesrundfunkanstalten die Mehreinnahmenbelastung als „geringfügig“ bezeichnen. Die geschätzten 185 Mio. Euro, die zusätzlich in die Kassen gespült werden sollen, fallen angesichts dieser Beträge selbstverständlich kaum ins Gewicht. Bei den Empfängern zumindest.
Marcel Bartels hatte auf Mein Parteibuch ein Abmahnschreiben eines bekannten Münchener Anwalts veröffentlicht. Dieser sah darin sein Persönlichkeitsrecht verletzt und lies dies nun per Einstweiliger Verfügung untersagen. Handelt Marcel dem zuwider, drohen ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu 6 Monate Ordnungshaft.
Aufgrund der „Dringlichkeit“ erging diese Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Wie mir scheint, plant Marcel, gegen diese Verfügung vorzugehen. Ich wünsche mir, dass diese Verfügung für nichtig erklärt wird. Denn gerade in einer Zeit, in der Abmahnungen in so einer Häufigkeit versendet werden, wie es aktuell mal wieder der Fall ist, müssen diese Informationen an die Öffentlichkeit, in vollem Umfang. Welches Persönlichkeitsrecht wird denn bitteschön durch die Veröffentlichung einer Abmahnung verletzt? Doch eher das des Abgemahnten als das des Abmahners. Es sei denn, der Vorgang ist dem Abmahner eigentlich selbst peinlich…
Nachtrag: Einige weiterführende Erläuterung sowie eine kurze Beurteilung des Sachverhalts findet der geneigte Leser im RA-Blog.