Patentklage wegen Playlists

Wie es aussieht, wird aktuell eine neue Runde des beliebten Spielchens „Wir klagen aufgrund banaler Patente“ eingeläutet. Wie Mashable berichtet, hat Premier International Associates Klage gegen 19 Unternehmen eingereicht, die 2 ihrer Patente verletzen sollen.

Die Patente betreffen die Erstellung elektronischer Listen, geklagt wird gegen Unternehmen, die in ihren Produkten die seit vielen Jahren bekannten Playlists intergriert haben. Die Klage richtet sich gegen Microsoft, Verizon, AT&T, Sprint, Dell, Lenovo, Toshiba, Viacom, Real, Napster, Samsung, Sandisk, Nokia, Motorola, LG, Yahoo, Gateway, HP und Acer. Diese Unternehmen werden beschuldigt, mit den in ihren Produkten enthaltenen Playlists die Rechte von Premier zu verletzten, deshalb wird nun geklagt.

Bereits vor 2 Jahren hatte Premier Apple verklagt, da Apple in iTunes sowie im iPod ebenfalls Playlisten nutzt. Jetzt wird nun zum großen Rundumschlag ausgeholt wegen eines Patentes, das seit 1997 existiert und ein Verfahren beschreibt, das meiner Meinung nach schon ein gutes Stück älter ist. Ich kann mich an die frühen 90er erinnern, als ich noch einen Amiga mein Eigen nannte. Und ich erinnere mich dunkel, bereits damals einen Tracker-Player benutzt zu haben, bei dem ich alle Lieder in eine Playlist laden konnte. Und das war ein gutes Stück vor 97… Delitracker hieß das gute Stück.

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Die erste Version dieses Players erschien im Jahr 1991. Die Playlists hießen damals noch „Module Listen“, aber funktionell ist es das gleiche. Somit frag ich mich gerade, auf welcher Basis 1997 das Patent erteilt wurde…

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Linkhaftung: Ich glaub es geht schon wieder los…

Auch wenn der Bericht bei gulli bezüglich der Prozessbeteiligten gezielt ein wenig schwammig formuliert wurde, lässt er doch in Bezug auf das Urteil und den „Tatbestand“ keine Deutlichkeit missen: Das Verlinken von Bildern ohne Einverständnis des Abgebildeten ist unzulässig.

Im vorliegenden Fall hatte ein namentlich nicht genannter Anwalt gegen einen ebenfalls namentlich nicht genannten Verlag geklagt, da der Verlag in einem redaktionellen Beitrag einen Link auf eine private Website gesetzt hatte, auf der Fotos mit der Abbildung des Klägers zu sehen waren. Der Betreiber der privaten Website hatte eine Genehmigung des Klägers zur Veröffentlichung der Fotos. Der Verlag hatte nicht direkt auf die Bilder verwiesen, sondern lediglich auf einen Beitrag, der die Bilder beinhaltete. Das darf er aber nicht, entschied das OLG München. Um diesen Link zu setzen, hätte der Verlag eine Genehmigung des Klägers einholen müssen.

Wie gesagt: Der Bericht von gulli ist arg vorsichtig formuliert aber dennoch kommt beim lesen Unmut in mir hoch. Wieder einmal wird das Prinzip des Internets nicht verstanden und gar mutwillig ausgehebelt. Das bloße Verlinken des Artikels hätte wohl nicht so ohne weiteres untersagt werden können, dazu gibt es inzwischen diverse Urteile. Deshalb wurde hier meiner Meinung nach gezielt der Umweg über das Recht an der eigenen Abbildung gewählt, um eine Verlinkung zu verhindern. Übertragen wir dies nun auf weitere theoretische Fälle, dann könnte auch hier wieder eine wilde Abmahnungs- und Klagewelle über deutsche Blogger und Websitebetreiber rollen. Nehmen wir beispielsweise einen kritischen Bericht über irgendeinen Politiker oder ein Unternehmen her. Verfasst von irgendeiner Online-Publikation die zudem die Genehmigung hat, das Foto dieses Politikers oder auch des Firmeninhabers (oder Vorstands oder was weiß ich) zu veröffentlichen und dieses Bild mit in den Beitrag packt. Verweise ich nun mittels eines Links auf diesen Artikel, dann kann die abgebildete Person nun auf Unterlassung klagen oder mich abmahnen, indem sie sich auf dieses Urteil beruft.
Da frage ich mich allen Ernstes: Sollten wir das deutsche Internet nicht so langsam mal abschalten? Ist doch ohnehin alles verboten, was das Internet ausmacht…

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Vertrauenswürdige Sicherheitsdienstleister

hacker.gifComputersicherheit ist nun strafbar in Deutschland.

Wichtige, für die Arbeit von uns Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten essentielle Werkzeuge sind nun in Deutschland verboten. Bestraft werden soll nun unter anderem die Herstellung, Überlassen, Verbreitung oder das Verschaffen von so genannten „Hacker-Tools“, die nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen.

Hier nun im Detail der komplette Wortlaut des betreffenden Artikels im durch „unsere“ Regierung neu geschaffenen Paragraphen 202c StGB:

Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit anderen Worten: Es wird den oben genannten Personen nahezu unmöglich gemacht, in Zukunft ihre Arbeit auszuüben. Für den Einsatz, die Herstellung oder die Überprüfung von Sicherheitslösungen im IT-Bereich ist es unumgänglich, mit der Arbeitsweise der „bösen“ Jungs vertraut zu sein, die Tools zu kennen, mit denen gearbeitet wird und diese auch zu nutzen, um die eigenen Sicherheitsvorkehrungen angemessen zu testen.

Neben der Tatsache, dass diese Einschränkungen der Möglichkeiten mich wieder in den Vermutungen bestärkt, die ich bereits vergangenes Jahr äußerte, ist hier auch der wirtschaftliche Faktor nicht zu unterschätzen. Die Sicherheitsbranche und IT-Dienstleister werden hiermit in ihrer Arbeit massivst behindert. Werkzeuge wie Nessus, die von Netzwerkadministratoren in ihrer täglichen Arbeit verwendet werden, sind ab sofort in Deutschland nicht mehr erlaubt. Das Herunterladen eines simplen Portscanners kann mich in Zukunft unter Umständen in den Knast bringen! Da mutet es fast wie Hohn an, wenn unser Bundesdatenmessi Schäuble ankündigt, für die Zukunft eine Zertifizierung „vertrauenswürdiger Sicherheitsdienstleister“ zu planen. Wie bitteschön soll ich mich in die Lage versetzen, mich auf solch eine Zertifizierung vorzubereiten? Solange ich diese Zertifizierung nicht habe, darf ich mir die Werkzeuge und Techniken nicht zulegen oder aneignen, will ich mich nicht strafbar machen. Es ist einem Administrator oder Sicherheitsdienstleister wie mir nicht mal mehr möglich, die Wirksamkeit der WLAN-Sicherheitsmechanismen zu überprüfen bzw. einem Kunden zu zeigen, wie unsicher seine Installation aktuell ist, wie leicht jemand in sein WLAN eindringen kann. Sollte ich das heimlich tun und er zeigt mich an – zack – vorbestraft!

Bin grad mehr als wütend, ganz ehrlich! Sämtliche Appelle an die Regierung wurden komplett ignoriert, mit der üblichen Arroganz wurden sämtliche Experten mit Nichtbeachtung gestraft und das Gesetz in vollem schwachsinnigen Umfang beschlossen. Das Aus für die Security-Branche in Deutschland, das Aus für Computersicherheit, das Aus für meine Toleranz. Die Regierung macht mir die Ausübung meines Berufs unmöglich, ich weiß nun, was ich zu tun habe!

Update: Der heise-Artikel zum „Hackerparagraphen“ ist ungewohnt unkritisch, enthält jedoch ein ein paar weitere Details.

via missi, Foto von Mr. President

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Antrag auf einstweilige Anordnung

Normalerweise schreibe ich ja hier nahezu nichts über private Dinge, Stammlesern ist das sicher bereits aufgefallen, vielleicht kommen sie ja auch genau deshalb regelmäßig, wer weiß. Der Grund, weshalb ich es jetzt doch tue ist relativ leicht zu erklären: Ich bin sauer, stinksauer! Und das muss grad raus…

Ein klein wenig muss ich nun ausholen, um den Hintergrund etwas zu beleuchten:
Ich lebe seit einigen Jahren getrennt von meiner Frau. Die Gründe will ich jetzt hier nicht wiedergeben, sie waren für mich allerdings mehr als ausreichend, den Schritt zu tun, auch wenn es mir in erster Linie für meinen Sohn leid tat und immer noch tut. Nachdem die räumliche Trennung vollzogen war, gingen wir irgendwann daran, Regelungen auch in anderen Bereichen zu treffen, ganz speziell auch im finanziellen Bereich. Da wir zu diesem Zeitpunkt mit einem geringen Betrag auf unserem gemeinsamen Konto im Minus waren beschlossen wir, das Konto bis zum Ausgleich dieses Betrages gemeinsam zu führen und dann zu trennen. Offiziell „zahlte“ ich monatlich einen fixen Betrag an sie, in der Realität blieb alles wie gehabt. Mein größter Fehler…

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