Saftblog: Stellungnahme des DOSB

Auf dem marketing-blog (und inzwischen auch auf dem Saftblog) wurde heute eine Stellungnahme von Michael Shirp, seines Zeichens Pressesprecher des DOSB, zur Abmahnung des Saftblogs veröffentlicht.

Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie sagt dieser Text garnix aus. Ich sehe in dieser Mitteilung weder ein Zurückrudern noch eine wirklich stichhaltige Erklärung für diese Abmahnung. Für mich liest sich das ganze sehr überheblich, es liest sich eben wie das Schreiben eines Vereins, der ein eigenes, privates Gesetz im Rücken hat (bei dem, wie bereits berichtet, nicht unumstritten ist, ob es überhaupt verfassungsgemäß ist). Auf mich wirkt diese Mitteilung so, als sei man sich seiner Sache vollkommen sicher und hege weder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung noch an der Frage, ob die Verwendung der Begriffe „Olympia„, „Olympische Spiele“ und der Olympischen Ringe in dieser Form der Berichterstattung nicht doch zulässig wären.

Klar, man fühlt sich sicher, bei so einem kleinen Unternehmen angesichts der Höhe des Streitwertes keinerlei Risiko einzugehen. Man geht schlicht und ergreifend davon aus, dass das Unternehmen es sicherlich nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen würde. Aber wie ein Versuch, die Wogen zu glätten, wirkt dieses Schreiben nicht auf mich. Wäre ich der Betroffene in dieser Situation, würde ich mich irgendwie ein wenig verarscht fühlen.

Geht es nur mir so?

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Olympische Ringe vor Gericht

Nachdem ja nun Extreme Abmahning als neue olympische Sportart eingeführt wurde, verfolge ich das Saftblog etwas intensiver als bisher. Und so ist mir ein den Kommentaren des Saftblogs ein Link zu einem Urteil des LG Darmstadt (PDF) aufgefallen. Insbesondere die Urteilsbegründung des Gerichts finde ich tatsächlich bemerkenswert, deshalb möchte ich an dieser Stelle ein etwas längeres Zitat aus der Begründung vorstellen. Das komplette Urteil ist oben verlinkt.

„Bei den fünf Olympischen Ringen handelt es sich um ein menschheits – bzw. kulturgeschichtliches Symbol, das die Verbundenheit der fünf Kontinente zum Ausdruck bringen soll. Dieses Symbol existiert, seit die Olympischen Spiele der Neuzeit veranstaltet werde. Es wird seit diesem Zeitpunkt in allen Nationen sowohl von Privatleuten wie auch von Geschäftsleuten verwendet. Ob es möglich ist, dass der Gesetzgeber – ausschließlich aus kommerziellen Gründen und wohl auf Druck des IOC – die Verwendung dieses Symbols einschränkt, bzw. von seiner Zustimmung abhängig macht, erscheint mehr als fraglich. Die Kammer teilt die Auffassung der Beklagten, dass diese Vorgehensweise erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Noch gravierender ist der gesetzgeberische Eingriff insoweit, als er die Verwendung des Begriffs „Olympiade, Olympia, Olympisch“ untersagt und deren Nutzung von der Zustimmung des Klägers.- d. h. von der Zahlung einer Lizenzgebühr in sechsstelliger Höhe – abhängig macht.
Hier handelt es sich um Bestandteile der Sprache, die seit mehreren tausend Jahren existieren und insoweit zum Gemeingut aller Völker und Nationen gehören. „Olympia“ ist der kultische Ort in Griechenland, wo bereits seit 1500 Jahren vor Christi Geburt Spiele stattfanden. „Olympiade“ ist nach dem Sprachgebrauch der Zeitraum, der zwischen den einzelnen Olympischen Spielen liegt, „Olympisch“ ist das auf die Olympiade und die Olympischen Spiele bezogene Adjektiv.“

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Olympische Leistung: Saftblog abgemahnt

Bei Udo Vetter lese ich gerade, dass das Saftblog abgemahnt wurde. Nach Angaben der Betreiber wirft der Deutsche Olympische Sportbund, gegründet im Mai dieses Jahres, dem Saftblog unter anderem Rufausbeutung, Urheberrechtsverletzung, Irreführung und Markenrechtsverletzung vor. Weil das Saftblog in 2 Artikeln über die Olympischen Spiele berichtet hat.

17 Seiten umfasst das Schreiben der Anwälte und es beinhaltet so abgedrehte Feststellungen wie beispielsweise dieses Zitat:

„Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als „Meta-Tag“ um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zumachen.“

Ja, klingt schön wichtig und technisch, auch wenn man da offenbar keine Ahnung hat, worüber man da eigentlich schreibt. Wirkt zumindest so auf mich. Das komplette Anschreiben ist leider (noch) nicht verfügbar. Denn mich würde tatsächlich schwer interessieren, welche Markenrechte da bspw. verletzt wurden. Ist die Bezeichnung „Olympische Spiele“ etwa eine eingetragene Marke dieses Verbandes? Keine Ahnung, aber diese Abmahnung ist mehr als nur unsportlich.

Die Folge der Aktion ist übrigens: Die Firma Walther will nun das Saftblog schließen. Zitat:

Dieses Blog wollten wir nutzen um mit Kunden, Interessenten und anderen zu kommunizieren. Wenn wir nicht über Dinge reden/schreiben dürfen, die uns über das Geschäft hinaus beschäftigen, dann wird dies hier zu einer Walthers-Werbeveranstaltung – und das ist nicht Sinn der Sache.

Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutschland nicht möglich. Es lebe die Freiheit!

Traurige Sache, armes Deutschland.

Nachtrag: Zumindest die Verwendung der Olympischen Ringe in einem der beiden abgemahnten Beiträge könnte eventuell zu einem Problem werden. Die Verwendung im geschäftlichen Verkehr ist seit 2004 ausschließlich dem NOK und dem IOC gestattet. Ob die illustrierende Darstellung dieses seit 1913 existierenden Symbols im Saftblog nun jedoch eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr darstellt…die Beantwortung dieser Frage kann durchaus zu einer haarspalterischen Auseinandersetzung führen. Ich finds nur wieder einmal äußerst erschreckend, dass man heutzutage eigentlich tatsächlich alles anwaltlich absegnen lassen sollte, um nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden zu können…

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Kippt die Vorratsdatenspeicherung?

Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz das Urteil bestätigt: T-Online darf keine Internet-Verbindungsdaten speichern!

Dieses Urteil gilt aktuell nur für den Kläger, andere Internetnutzer sind derzeit (noch) nicht betroffen. Wer verhinden will, dass seine persönlichen Verbindungsdaten gespeichert werden, müsste selbst klagen. Mit diesem Urteil im Rücken ist das allerdings (theoretisch) ein Klacks… Zunächst sollte man jedoch, wie hier beschrieben, T-Online oder einen beliebigen anderen Internetprovider zur freiwilligen Einstellung der Speicherung auffordern. Kommt der Anbieter dieser Aufforderung nicht nach – klagen.

Dieses Urteil ist für mich vor allem in Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung interessant. Denn ganz offensichtlich widerspricht diese Maßnahme der aktuellen Gesetzeslage. Natürlich, das wussten wir schon lange, nun gibt es aber eine höchtsrichterliche Bestätigung. Und mit dieser im Rücken könnte nun vielleicht die Einführung der Speicherung von Verbindungsdaten zu kippen sein.

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