Ich war im Radio

Ich war gestern im Radio, nicht persönlich, aber per Telefon zugeschaltet. Radio Fritz hatte mich um ein Interview für die gestrige Sendung Trackback gebeten. Thema: Konsum, speziell war meine Meinung zu Shoppero gefragt, in erster Linie aufgrund meiner Bedenken zum Thema möglicher Urheberrechtsverletzungen. Ebenfalls dabei: Kosmar, allerdings live im Studio. Er äußerte sich hier noch einmal zu der Thematik der 20/60-Prozent-Beteiligungen und erklärte anhand eines Beispiels die tatsächlich möglichen Einnahmen.

Wer Lust hat, kann sich den Podcast anhören, wie immer im Blog der Sendung zu finden. Ich musste gerade feststellen: Ganz so cool komm ich am Telefon dann wohl doch nicht rüber 😉

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Noch einmal: Urheberrechte bei Shoppero

Ein weiterer Gedanke zum Thema Urheberrechte bei Shoppero drängte sich mir eben noch auf: Was passiert eigentlich genau mit diesen Adgets?

Nehmen Sie einfach eine oder mehrere Produktempfehlungen, oder am Besten gleich eine der Listen und basteln Sie sich daraus eines dieser neumodischen Adgets zusammen. Sie erhalten dann ein Stück Code, den sie an beliebiger Stelle veröffentlichen können, sei es im Blog, in Foren und in anderen Social Networks.

adget.pngWenn ich das jetzt richtig deute, schnappe ich mir als Webmaster/Blogger also eine beliebige Empfehlungsliste und pappe sie mir mittels Adget auf meine Seite. Und dann werden mit schöner Regelmäßigkeit Produktempfehlungen mit dem Foto des Produktes auf meiner Seite eingeblendet?

Bumm! Die nächste Abmahnfalle!

Die Urheberrechtsverletzung geschieht schließlich auf der eigenen Webseite (wir erinnern uns an die Abmahnung wegen eines unterschrittenen Buchpreises in einem Amazon Shop eines Bloggers), also haftet der Betreiber. Auch wenn der das Bild gar nicht mittels einer Empfehlung eingebunden hat, sondern nur auf eine Liste zurückgreift. Für diese Person ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob die Bilder einfach irgendwo geklaut wurden oder wirklich verwendet werden dürfen.

Ganz ehrlich: Das Ding ist mir viel zu heiß, meine Meinung ist: Besser die Finger davon lassen!

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Shoppero und das Urheberrecht (Update)

Shoppero bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, mittels eines Bookmarklets auf „interessante Produkte aufmerksam zu machen„. Wie funktioniert nun das Ganze?

Wenn du nun beim Surfen ein interessantes Produkt findest und darüber schreiben möchtest, klickst du einfach auf das shoppero Bookmarklet und wir scannen die Website nach Bildern, der URL, dem Titel und tragen dies automatisch in die Empfehlung ein. Du musst nur noch deine Empfehlung schreiben. Das war es!

Bilder anderer Webseiten werden also automatisch in eine Empfehlung eingetragen. Nehmen wir also (nur als Beispiel) eine relativ bekannte Kochbuchseite, klicken dort auf das Bookmarklet und wir erhalten eine Empfehlung inklusive eines urheberrechtlich geschützten Fotos, die dann auf Shoppero gespeichert wird. Ich nenne so etwas praktisch, das ist ein richtig schicker Abmahnungsgenerator. Besonders nützlich für abmahnungswütige Webmaster: Durch die Aufnahme der URL in die Empfehlung bekommt er einen Backlink, der ihn recht schnell auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht.

Wie verhält es sich in diesem Fall eigentlich mit der Haftung? Wer wird abgemahnt? Shoppero oder der Nutzer, der die Empfehlung eingestellt hat? Wie steht es denn in den AGBs?

§ 9 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und für die Inhalte, die er in die Datenbank des Betreibers einstellt, allein verantwortlich.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder von gewerblichen Schutzrechten und wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

Nun bin ich kein Rechtsanwalt, aber ist es tatsächlich so einfach, die Betreiber von sämtlicher Haftung frei zu sprechen? Meiner Meinung nach nicht (und dabei lasse ich jetzt das Thema Forenhaftung etc. außen vor). Durch die automatisierte Einbindung der Bilder in die Empfehlung bewegt sich Shoppero meiner Meinung nach rechtlich auf verdammt dünnem Eis. Die Bilder werden in diesem Fall nicht durch die Nutzer eingestellt, sondern durch Shoppero selbst. Dadurch greift der Haftungsausschluss nicht und eigentlich sollte der Nutzer damit bei einer möglichen Abmahnung außen vor bleiben. Ich fürchte allerdings, dass es hierfür in gar nicht all zu ferner Zukunft die ersten Rechtsstreitigkeiten geben wird, die das explizit klären müssen…

Update: Natürlich musste ich das Bookmarklet nun auch einmal ausprobieren, auch und vor allem aufgrund des Hinweises von Malte in den Kommentaren. Und es verhält sich tatsächlich so: Dem Nutzer, der eine Empfehlung einstellen möchte, werden sämtliche auf dieser Seite befindlichen Bilder in einer Auswahl präsentiert und der Nutzer wählt aktiv das darzustellende Bild.

shoppero2.png

(die eingebundenen Bilder habe ich, auch wenn es sich hier um ein zulässiges Bildzitat handelt, unkenntlich gemacht)

Nun, tatsächlich wählt also der Nutzer das einzubindende Bild selbst aus und ist damit (wahrscheinlich) der Verursacher einer möglichen Urheberrechtsverletzung. Das mindeste, was ich so einem Fall allerdings erwarten würde, wäre allerdings ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich ein großes Problem darstellt, wenn man einfach ein x-beliebiges Bild aus einer WebSite schnappt und auf einer anderen Seite einbindet. Abmahnung gab es in der Vergangenheit auch für Produktfotos, vor allem und in erster Linie bei eBay-Nutzern. Und so sehe ich es schon ganz deutlich vor mir, dass sich diverse Anwälte in Kürze auf Shoppero konzentrieren werden, um dort die Listen nach Urheberrechtsverletzungen abzugrasen.

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Shoppero ist online (Update)

shoppero.png

Tja, da ist es nun, das neue Shoppero.

So viel Hype um eine wahnsinnig neue Idee. Noch nie dagewesen. Und natürlich geht es doch nur ums Geld verdienen:

Bei Shoppero können registrierte User Geld verdienen und zwar auf zwei Arten: erstens können Produkte vorgestellt und bewertet werden und zweitens können diese Produkte im eigenen Weblog oder auf einer Homepage, einem Forum oder in einem Social Network verlinkt werden. Dafür haben wir Adgets zur Verfügung gestellt.

Und selbstverständlich hat die Sache einen Haken:

Gut, dass Du fragst. Der Haken ist, dass Du nur dann Geld verdienst, wenn Du dich halbwegs aktiv bei Shoppero beteiligst, sei es indem Du Produktbeschreibungen machst oder indem Du verlinkst. Das finden wir fair. Einen Haken sehen wir auch nicht.

Ich werde jedenfalls keine Produktbeschreibungen machen.

Update: Nicht nur, dass die „vollkommen neue“ Idee bereits als This next existiert (wie oben schon verlinkt), Shoppero hat auch ein XSS-Problemchen.

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