Archiv für Juni, 2012

Soundprobleme bei Flash-Videos in Google Chrome – gelöst

Seit ein paar Tagen war es ein Ding der Unmöglichkeit, in meiner Google Chrome-Installation Videos von Youtube oder Vimeo anzuschauen. Oder richtiger: anzuhören. Der Sound stotterte derart, dass es unerträglich war. Von einem Tag auf den anderen.

Irgendwie schien ich mit diesem Problem allein zu sein, meine Suchen im Web brachten alle möglichen Ergebnisse, aber nichts, was mein Problem betraf. Bis ich dann irgendwann auf diesen Beitrag stieß und ganz unten dann den Hinweis las, dass unter Umständen ein weiterer experimenteller Flash-Player durch Chrome installiert worden sein könnte.

Es war der Fall, wie ich nach der Eingabe von chrome:plugins in die Adressleiste feststellte. Siehe folgender Screenshot.

Interessanterweise stand in dem Artikel, dass dieser Player deaktiviert vorhanden sein könnte, in meinem Fall war er aktiviert (oberster Eintrag im Screenshot). Testweise mal deaktiviert, ein Video aufgerufen und – YES! Läuft wieder wie geschmiert, glasklarer Sound, kein stottern mehr. Perfekt!

Keine Ahnung, weshalb das Plugin plötzlich aktiviert war, ob ein Chrome-Update da etwas dran gedreht hat. Auf alle Fälle wieder mal ein Problem gelöst und vielleicht hilft die Info ja auch anderen. 😉

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Getty Images mahnt Bloggerin für Avatar eines Kommentators ab

Oh, Getty Images mal wieder. In der Vergangenheit sind sie mir ja schon etwas komisch aufgefallen, nun schickt man einer Bloggerin eine Rechnung über 1076,25€. Weil, haltet Euch fest, ein Kommentator als Avatarbild (via Gravatar) ein Foto verwendet hat, welches Getty Images lizenziert hat. Ein AVATARBILD! Eines Kommentators!

 

Andrea schreibt:

„… in einem 8-seitigen Schreiben legte mir Getty Images dar, ich habe ein von Ihnen lizenziertes Bild, ohne die Rechte dafür erworben zu haben, in meinem Blog verwendet.
Für diese Verwendung hätten sie gerne 875 € plus 201,25 @ irische Mehrwertsteuer macht zusammen 1076,25 €.

Der Beweis, ein Screenshot meines Blogs bzw. ein Screenshot von dem sie behaupteten, er sei von meinem Blog. Leider war das Ganze nämlich so verpixelt, dass ich gerade mal vage ahnen konnte, dass es mitnichten um eine Verwendung eines Fotos durch mich in einem Blogpost handelte, sondern um den Avatar eines Kommentators. Nebendran war das Bild gedruckt um das es ging, ein süßes Kätzchen.“

Die eine Sache ist: für Kommentare ist sie zunächst natürlich nicht haftbar zu machen, wie ihr Anwalt ihr zu ihrer Beruhigung inzwischen mitgeteilt hat. Die andere Sache: Getty Images bzw. deren Rechtsabteilung sollte das wissen. Sehr genau sogar. Ist ja nicht das erste Mal, dass sie mit eigenartigen Rechnungen auffallen und man sollte meinen, sie lernen dazu. Scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Bzw. wirkt nach wie vor auf mich wie gewollt…

Die Rechtslage ist klar und das hat ihr Anwalt ihr auch bestätigt. Soweit gut. Dumm nur, dass sie nun zumindest die Kosten für den Anwalt am Bein hat. Zumindest im Augenblick. Zuzüglich Schreck und der ganze Stress rund um diese Aktion, außerdem der zeitliche Aufwand. Dafür sollte man Getty Images dann eine Rechnung schicken. Mit einem ordentlichen Stundensatz.

via Robert Basic

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Die Tücken des Internets oder auch: Vom Versagen von Geschäftsmodellen

Wenn man in letzter Zeit das Thema Internet in den Nachrichten hört, dann sehr häufig im Kontext „Kostenlosmentalität“ bzw. im Zusammenhang mit Gefahren für die Einkünfte bestimmter Berufsgruppen oder Wirtschaftszweige. Musikindustrie, Filmindustrie, Verlage, Künstler, Schriftsteller… Es wird beklagt, gejammert, geschimpft, gedroht… und nach dem Gesetzgeber gerufen. Neue Gesetze sollen her, neue Regeln geschaffen werden. Wofür? Um auch zukünftig die Einkünfte und Gewinne zu sichern, die vor Jahren zu einer völlig anderen Zeit mit bestimmten Geschäftsmodellen erzielt werden konnten. Musikindustrie und Musiker verkauften Platten oder CDs, die Filmindustrie verdiente an Kino, VHS und DVD, Zeitungen wurden in großem Umfang gekauft und sicherten den Presseverlagen die Einkünfte. Und so weiter…

Dass in der Zwischenzeit die Entwicklung weiter ging, das Internet mehr und mehr vom Netz für Nerds zu einem Alltags-Medium für Jeden wurde – das hat man schlicht übersehen. Oder unterschätzt. Oder schlimmstenfalls ignoriert. Bis „urplötzlich“ die Einnahmequellen spärlicher tröpfelten, weil es ja „ganz plötzlich“ andere Mittel und Wege für Verbraucher gab, sich mit aktuellen Informationen oder sogar Filmen und Musikstücken zu versorgen. Man hat schlicht die Entwicklung verpennt. Keine neue Erkenntnis – zumindest nicht für uns Verbraucher.

Natürlich hätte man an irgendeinem Punkt wach werden können. Auf den Zug aufspringen, bevor er am Horizont verschwindet. Stattdessen ließ man sich vorführen. Von branchenfremden Unternehmen, die mit Leichtigkeit in das eigene Marktsegment vorgedrungen sind, weil man selbst aus Sturheit, Ignoranz oder schlicht Dummheit nicht dazu in der Lage war. Und von eigenen Kunden. Wer hinderte beispielsweise die Musikindustrie daran, ein eigenes iTunes oder einen MP3-Store wie Amazon zu entwickeln? Wer hat die Verlage daran gehindert, einen eigenen News-Dienst wie Google auf die Beine zu stellen? Warum ist ein Kindle mit angeschlossenem eBook-Store nicht von den Verlagshäusern gekommen? In erster Linie, weil man über Jahre hinweg krampfhaft bemüht war, die gewohnten Geschäftsmodelle auszupressen, statt auch mal in andere Richtungen zu schauen und vor allem: statt einmal darauf zu achten, was die Verbraucher wünschen!

Napster und Co. waren nicht vordergründig so erfolgreich, weil sie kostenlos waren. Natürlich spielt das für einige Nutzer keine geringe Rolle, für die Mehrzahl war es aber die Einfachheit, mit der man an aktuelle Songs und Alben kommen konnte. Interessant waren diese Dienste vor allem für jene, die gern mal eben eine Vielzahl von Songs probehören, um dann das eine oder andere Goldstück zu entdecken. Jäger und Sammler gibt es selbstverständlich – aber ich möchte stark bezweifeln, dass die Mehrzahl der damaligen Nutzer von Napster und Co. zu dieser Kategorie gehören. Der Erfolg von bspw. iTunes gibt mir hier Recht.

Statt also ein für Kunden interessantes Geschäftsmodell zu entwickeln, begann man in der Musik-, Film- und Verlagsindustrie damit, die Kunden mehr und mehr zu gängeln. CDs oder DVDs ließen sich zu einfach kopieren – also mussten Kopierschutzmechanismen her. Die zum Teil das Abspielen selbst verhinderten oder sogar die PCs der Kunden lahm legten. Regionalcodes statt gleichzeitiger Veröffentlichung weltweit. DRM-Gedöns, damit die gekauften Stücke nur auf einem oder zwei Geräten genutzt werden konnten und zudem unsicher war, ob man auch in 5 Jahren noch den Song hören könnte, den man heute gekauft hat. Man stelle sich mal vor, eine gekaufte CD ließe sich ausschließlich auf dem einen CD-Player im Wohnzimmer abspielen und nicht auch auf dem im Kinderzimmer oder im Auto…

Mehr und mehr wurde Inhalt digital und die Kunden gingen mit. Weil es einfacher war, besser zu nutzen, platzsparender sowieso. Manch einer hat heute mehr Musik auf dem Handy als wir früher an CDs im Schrank liegen hatten… Auf meinem eBook-Reader liegen inzwischen mehr Bücher als in meinem Regal stehen. Wer aber erst einmal nicht mitging war die Industrie. Man versuchte, den Weg zu blockieren, zu erschweren. Man erkannte schlicht nicht, was die Kunden wünschen. Oder ignorierte es. Mit Händen und Füßen versuchte die Industrie, sich gegen die Entwicklung zu wehren. Wie der Urmensch, der all jene erschlug die das Rad nutzen wollten, weil er ja so stark war und deshalb im Tausch gegen ein Stück Fleisch die schweren Brocken für andere getragen hat…

Entwicklung ließ sich aber noch niemals aufhalten, es setzt sich durch, was bei der Mehrheit ankommt. Und die Mehrheit sind eben diejenigen, die für die warmen Mahlzeiten auf den Tischen der Industrie sorgten. Weil sie deren Produkte kauften. Und sie irgendwann eben nicht mehr IN DIESER FORM kaufen wollten.

Der gesunde Menschenverstand rät einem normal denkenden Menschen in solch einer Situation normalerweise folgendes: Ich habe etwas, was ich verkaufen möchte. Ich weiß, dass es tausende von Interessenten gibt, die mein Produkt kaufen möchten. Allerdings nicht in dieser Verpackung und nicht zu diesem Preis und auch nicht unter diesen Bedingungen. Also passe ich genau diese Faktoren an, damit die tausenden Interessenten zu Kunden werden. Und sorge dafür, dass sie gern meine Kunden sind. Das rät der gesunde Menschenverstand.

Schaut man sich jedoch die Entwicklung der letzten Jahre, Monate und Wochen an dann fragt man sich als Verbraucher und potentieller Kunde: Wie viel gesunder Menschenverstand existiert eigentlich noch in den Köpfen derjenigen, die mir ihre Produkte verkaufen wollen? Warum sträubt man sich so lange gegen die Wünsche der Kunden, statt mir etwas zu liefern, was ich kaufen MÖCHTE? Und mit mir viele tausende Leute mehr?

Statt die Wünsche der Kunden zu hören und zu erfüllen, begann man damit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu modifizieren. Auf einmal wurde nach dem Gesetzgeber gerufen, sollten neue Gesetze her, alte so modifiziert werden, dass sie die Entwicklung verhindern oder erschweren, die man nicht mitgehen möchte. Was man sich in Zeiten funktionierender Geschäftsmodelle strikt verbittet, die Einmischung der Politik in die „freie Marktwirtschaft“, wird plötzlich zum Mittel, um veraltete und eben nicht mehr funktionierende Geschäftsmodelle vor dem schnellen Aussterben zu retten und somit einen langen und quälenden Todeskampf zu „erlauben“. Man stelle sich so etwas für das Ende des Web2.0-Hypes vor: neue Gesetze verhindern den Dotcomtod. Geschäftsidee funktioniert nicht mehr? Kein Problem, wir kaufen uns ein Gesetz, welches uns Kunden garantiert. Und überziehen diejenigen, die nicht unsere Kunden werden wollen, dann eben mit Strafzahlungen und Abmahnungen. Wie viele „Unternehmen“ hätten so gerettet werden können… Stellt Euch vor Brotbackautomaten könnten verboten werden, weil die Bäckerinnung vielleicht mal ein Bäckereiensterben befürchtet.

Es gibt sie nach wie vor, die Geschäftsmodelle und die Konzepte für die Unternehmen, die in der Vergangenheit und aktuell für Änderungen am Urheberrecht sorgen und Leistungsschutzrechte verlangen, ACTA und 3-Strikes oder 2-Strikes durchdrücken (wollen). Andere machen es vor, zeigen Möglichkeiten auf, auch unter veränderten Bedingungen mit den Inhalten Geld zu verdienen. Saß die Konkurrenz bisher in den eigenen Reihen und war überschaubar und mit Verträgen im Zaum zu halten, drängen nun die branchenfremden Unternehmen in den eigenen Markt. Und setzen Ideen um, die den Kunden gefallen. Und die man selbst hätte umsetzen können, weil man ja die Inhalte hat. Ein Google News hätte vor vielen Jahren schon durch die deutschen Verlage etabliert werden können, sie haben die Inhalte, denken aber zu kurz. So kurz, dass man nun eben neue Gesetze fordert für etwas, was seit langem durch das Zitatrecht abgedeckt wird, aber eben keine direkten(!) zusätzlichen Einnahmen bringt. Auch die Verlage haben nichts aus den Fehlern gelernt, die Film- und Musikindustrie seit Jahren machen. Aber stattdessen wird die Energie dafür verschwendet, den Markt per Gesetz zurecht biegen zu wollen, statt sich den geänderten Bedingungen anzupassen und vielleicht sogar ein Stück weit positiv zu beeinflussen, indem man selbst anführt, statt ewig hinterher zu hecheln.

Eine andere Alternative wäre, Unternehmen mit sterbenden Geschäftsmodellen einfach in Würde sterben zu lassen. Das ist ebenfalls freie Marktwirtschaft.

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Heißes Eisen Leistungsschutzrecht

Die Debatte um das Leistungsschutzrecht wird bereits seit längerem geführt und ich verfolge sie von Anfang an, meist nur mit halbem Ohr. Was weniger an Interesse- als an Zeitmangel liegt. Nachdem nun der offizielle Entwurf zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht wurde und sich diverse Personen dazu geäußert haben, möchte ich auf den einen oder anderen interessanten Beitrag verweisen und ebenfalls ein paar Worte dazu verlieren.

Das Leistungsschutzrecht soll Verlagen für ein Jahr das alleinige Recht einräumen, ihre Presseerzeugnisse öffentlich zugänglich zu machen. Wer auch nur kleinste Ausschnitte aus diesen Presseerzeugnissen übernimmt, muss entweder eine Lizenzgebühr zahlen oder kann mit Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen überzogen werden. Stoßrichtung war ursprünglich Google, den Verlegern war schlicht ein Dorn im Auge, dass Google in der Suche die Suchergebnisse mit Textschnipseln aus den Artikeln anteasert, damit Geld verdient und den armen Verlagen nichts davon abgibt sondern nur tausende Besucher auf die Online-Publikationen schickt. Weil die oftmals mit Werbung überladenen eigenen Seiten offenbar nicht genug abwerfen, wollte man von dem Kuchen der Werbeeinnahmen bei Google ein ordentliches Stück abbekommen. Mit anderen Worten: Google sollte Geld dafür zahlen, dass sie eine recht effektive Methode entwickelt haben, schnell relevante Suchergebnisse zu finden und ansprechend darzustellen und somit eine Vielzahl von Besuchern auf die Seiten der Verlage schickt.

Der aktuelle Entwurf zielt aber weniger in die Richtung Google sondern nimmt vielmehr all diejenigen aufs Korn, die online publizieren. Blogger, WebSite-Betreiber, aber auch Google+- und Facebook-Nutzer sowie Twitterer. Um nur einmal die wichtigsten Dienste zu nennen. Der Entwurf schafft gezielt neue Rechtsunsicherheit für Online-Publikationen jeglicher Art.

Das Zitatrecht ermöglichte es bislang, unter Angabe der Quelle bzw. des Urhebers Ausschnitte eben auch aus Presseerzeugnissen zu verwenden, sofern man sich an gewisse Vorgaben hielt. Befasse ich mich in einem Beitrag zum Beispiel mit einem Thema X, dann kann ich kurze Passagen aus anderen Texten übernehmen, um damit beispielsweise meine Aussagen zu belegen. Eine gute Sache eigentlich und seit Jahrzehnten etabliert.

Das geplante Leistungsschutzrecht hingegen schließt zwar zunächst reine Links sowie unter das Zitatrecht fallende Passagen von einer Lizenzpflicht aus, betont aber in einem weiteren Absatz, dass selbst kleinste Passagen auf Presseerzeugnissen bereits geschützt seien und unter das Leistungsschutzrecht fallen. Und genau hier wird gezielt eine weit offene Rechtslücke geschaffen, die sich für oben erwähnte Online-Nutzer in eine verdammt teure Falle verwandeln können. Udo Vetter schreibt dazu in seinem Blog:

Was nach dem Zitatrecht also noch möglich wäre, könnte nach dem Leistungsschutzrecht verboten sein. Diese rechtliche Grauzone ist nach meiner Überzeugung kein Missgeschick, sondern Absicht. Denn das juristische Nirgendwo liefert Blogger, Facebook-Nutzer und Twitterer an die finanzstarken Verleger aus.

Es wird nämlich genau auf dieser unsicheren Grundlage abgemahnt und mit Klagen gedroht werden. Und es wird genau das passieren, was wir schon aus dem Filesharing-Bereich kennen. Viele Betroffene ahnen zwar, dass sie nichts Unrechtes getan haben, aber sie werden es nicht auf eine rechtliche Überprüfung ankommen lassen und zahlen. Schon weil sie sich einen Prozess gar nicht leisten können.

Auch Golem hatte ein paar interessante Worte zu diesem Thema veröffentlicht, aber genau an diesem Punkt würde ich unter Umständen bereits in die Falle tappen, sollte das geplante Leistungsschutzrecht beschlossen werden. Golem gehört zur Klaß & Ihlenfeld Verlag GmbH und gehört damit zu den Erzeugnissen, die durch das Leistungsschutzrecht „geschützt“ werden sollen. Ein Zitat aus den Beiträgen oder auch nur ein Link könnte also mit ein wenig Pech in Zukunft bereits teure Folgen für mich haben. Tim Hoesmann schreibt dazu:

Wenn ich jetzt auf der Webseite meiner Kanzlei darauf aufmerksam mache, dass ich von einer Zeitung zitiert wurde, verstoße ich aber schon gegen das Leistungsschutzrecht. Auch verstoße ich gegen das Leistungsschutzrecht, wenn ich meine Aussage in der Zeitung selbst zitiere.

Wahrscheinlich werde ich auch gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen, wenn ich über den Twitter-Account der Kanzlei oder auch über dem Facebook Auftritt mit einem Link auf den entsprechenden Artikel hinweise. Dies ist ja auch im weitesten Sinne eine gewerbliche Nutzung des Zeitungsartikels.

Selbst ein simpler Link auf Facebook, Google+ oder Twitter kann also schnell zum kostenintensiven Bumerang werden.

Dass man an Google nicht so einfach herankommen kann ist den Verlagen in letzter Zeit klar geworden. Google schließt diejenigen aus dem Index aus, die per Leistungsschutzrecht eine Beteiligung durchdrücken wollen oder schließt im Zweifelsfall deutsche Newsdienste. Da ist man bei Google recht schmerzfrei, weiß man doch, dass sich die Verlage damit ins eigene Fleisch schneiden würden. Und zwar richtig tief. Und bislang beinhaltet das Leistungsschutzrecht auch kein Recht auf Indexierung durch Suchmaschinen. Als Blogger oder schlicht Netizen hat man diesen Hebel aber nicht. Und auch keine Rechtsabteilung, geschweige denn eine ausreichend große Portokasse. Die einzig sinnvolle Maßnahme kann also nur sein: Keine Links mehr auf Presseerzeugnisse bzw. Online-Publikationen von Verlagen mehr setzen. Konsequent. Punkt.

Eine positive Folge könnte allerdings vielleicht sein, dass in Zukunft wieder viel häufiger auf alternative Informationsquellen verlinkt wird, als es in letzter Zeit der Fall war. Vielleicht klappt es sogar, dass sich selbst Blogger nun wieder mehr untereinander verlinken. Wünschenswert wäre es. Informativer als so manches Presseerzeugnis sind viele Blogeinträge oftmals ohnehin.

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