Taube(r) Passagier
Ziemlich geil die Taube. Man könnte fast meinen, das macht sie regelmäßig.
Ziemlich geil die Taube. Man könnte fast meinen, das macht sie regelmäßig.
Genau das richtige für einen alten Akte X Fan wie mich: Das FBI-Gebäude und Mulders Büro nachgebaut mit Lego.
Wie man auf diesem Foto wunderschön erkennen kann, wurden auch die Bleistifte nicht vergessen, die Mulder gern an die Decke wirft. Einige Bilder mehr gibt es im zugehörigen Flickr-Set.
Viele Details gibt es leider nicht zum Erbauer zu finden, allerdings findet man auf seiner Flickr-Seite noch einige Lego-Nachbauten mehr, so zum Beispiel Gotham City oder die USS Enterprise NCC-1701.
via Macelodeon
Die Nachricht kam eben per Twitter: Günter Freiherr von Gravenreuth nahm sich heute Morgen das Leben.
Bekannt wurde GvG in erster Linie durch eine Vielzahl von Abmahnungen im IT-Bereich, die „Tanja-Briefe“ sind sicherlich vielen noch im Gedächtnis. Zuletzt wurde er wegen Untreue zu einer Haftstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil setzte er alle erdenklichen Mittel ein, um die Haftstrafe nicht antreten zu müssen. In einem Interview im Jahr 2008 kündigte er noch an, so lange zu kämpfen, bis der letzte Vorhang fällt.
Ich selbst hatte vor einigen Jahren einige Male mit ihm zu tun, er verteidigte eine Firma, bei der ich angestellt war und ich sagte damals als Zeuge aus.
Seinen Selbstmord hatte er offenbar zuvor angekündigt, nachdem die zu Hilfe gerufene Polizei in seine Wohnung eingedrungen war, erschoss sich Günter Freiherr von Gravenreuth heute Morgen.
Update: Um auch noch die letzten Zweifel auszuräumen, hat heise sich von der Münchener Polizei den Selbstmord bestätigen lassen.
Im Übrigen werde ich jeden Kommentar löschen, der in irgend einer Form pietätlos erscheint. Ich kann nachvollziehen, dass einige von Euch alles andere als traurig sind, möchte aber derartiges nicht hier lesen. Akzeptiert das bitte.
Update 2: Auf Golem wurden einige wenige Details zu den Hintergründen bekannt:
Steffen Wernery, einer der Gründer des Chaos Computer Club, hat die Abschiedsmail von Gravenreuth erhalten. „Finanzprobleme, die nicht ausgestandene Strafsache, der Verdacht auf Krebs – letztlich aber schwere Beziehungsprobleme und der Entzug seines sozialen Umfeldes, sind laut seinen letzten Worten die Hintergründe“, so Wernery in einer E-Mail an Golem.de.
Update 3: Da nach wie vor noch von „Gerüchten“ die Rede ist – die offizielle WebSite von Günter Freiherr von Gravenreuth bestätigt nun ebenfalls seinen Tod.
In letzter Zeit muss ich mich ein wenig mit dem Thema Online-Shops auseinander setzen und wenn ich all das, was ich in dieser Zeit so gelesen habe, mal Revue passieren lasse, dann komme zu einem ernüchternden Ergebnis: Betreiber eines Online-Shops haben eine ganze Menge Risiken zu tragen.
Das Risiko, welches jedem sicherlich als erstes in den Sinn kommt, ist klar das geschäftliche Risiko, was jeder Unternehmer zu tragen hat. Reichen beispielsweise die Einnahmen aus, um die Kosten zu decken? Die Kosten halten sich für Betreiber eines Onlineshops durchaus im Rahmen, geht man von einem für Neueinsteiger üblichen Ein-Personen-Unternehmen aus. Dass auch für diese eine Person am Ende des Monats auch etwas übrig bleiben muss, soll sich der ganze Aufwand lohnen, ist selbstredend klar. Nicht jedem gelingt das, weshalb sicherlich eine Vielzahl von Online-Shops ebenso schnell verschwinden, wie sie entstanden sind.
Aber diese Risiken meine ich in diesem Fall überhaupt nicht. Das in meinen Augen weitaus größere Risiko für einen Unternehmer, der einen Online-Shop eröffnen möchte, ist das Risiko, kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Und es gibt viele Fallen, in die ein solcher Neueinsteiger ins Online-Business tappen kann.
Nehmen wir zum Beispiel die Widerrufsbelehrung. Mein aktueller Eindruck ist: Eine der wichtigsten Quellen für Abmahner in Online-Shops ist die Widerrufsbelehrung. Zum einen ist der genaue (rechtssichere) Wortlaut vielen Shopbetreibern nach wie vor nicht ganz klar, schaut man sich das offizielle Muster an, wird schnell klar, warum. Andererseits scheiden sich an verschiedenen Stellen die Geister, was diese Belehrung enthalten muss oder darf. Fehlt beispielsweise der Hinweis darauf, dass die Frist nicht vor Erfüllung der Pflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung § 3 BGB-InfoV zu laufen beginnt, wird dies abgemahnt.
Aber mal ganz ehrlich: Wem genau nützt diese verschwurbelte Aufzählung von Paragraphen? Dem Kunden? Kaum vorstellbar, die wenigsten Kunden wissen, was diese Paragraphen aussagen und noch weniger werden googlen, um den Wortlaut zu erfahren (abgesehen von der Tatsache, dass dies wohl kaum zum besseren Verständnis führen wird).
Ebenso abgemahnt wird, wenn in der Widerrufsbelehrung neben der Anschrift des Unternehmens auch die Telefonnummer enthalten ist. Die Begründung: Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen, deshalb sei die Angabe einer Telefonnummer verwirrend. Mal wird dies vor Gericht bestätigt, ein anderes Mal wird es als unkritisch empfunden. Ein gefundenes Fressen für Abmahner.
Weiterhin ist nicht zulässig, den Vornamen des Geschäftsinhabers/-führers im Impressum abzukürzen. Auch dies führt zu einer Abmahnung. Wird hier allerdings keine Telefonnummer angegeben, ist das erstaunlicherweise wiederum unproblematisch.
In dieser Form könnte ich zahllose weitere Beispiele aufführen, wer sich in diversen Foren und Blogs einmal umschaut, wird sehr schnell fündig. Interessanterweise sind bereits die großen Parteien mit ihren Online-Shops in die Abmahnfalle getappt, halten es allerdings nicht für erforderlich, hier Rechtssicherheit zu schaffen.
Man fragt sich bei der Vielzahl von Fallen natürlich, wem die vielen Vorgaben und Vorschriften nützen sollen. In erster Linie sollen sie natürlich dazu beitragen, die Kunden vor Übervorteilung und die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Letzten Endes ist mein persönlicher Eindruck allerdings, dass aufgrund der Vielzahl von Vorschriften, Vorgaben und Klauseln nur noch mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen wird. Liest man sich als Kunde eine Widerrufsbelehrung durch, wird man spätestens nach dem zweiten Absatz nicht mehr wissen, was im ersten stand. Klarheit, Aufklärung über meine Rechte? Fehlanzeige, dazu ist die Widerrufsbelehrung in meinen Augen eher nicht geeignet.
Auch die vielen Punkte, die gegen unlauteren Wettbewerb schützen sollen erwecken in meinen Augen eher den Eindruck, eine Hilfe für diejenigen zu sein, die ihren Wettbewerb gern mit kleinen Gemeinheiten ärgern wollen. Manche Abmahnung, die vor Gericht verhandelt und zugunsten des Abmahnenden entschieden wurde, lässt mich am gesunden Menschenverstand zweifeln (bzw. am Vertrauen der Abmahner und Richter in den gesunden Menschenverstand). Beispielsweise wird eine Angabe zu den Lieferfristen in der Form von „Lieferung in der Regel 1-2 Werktage bei DHL-Versand“ als unzulässig erachtet, während die Angabe „Die Lieferung erfolgt i.d.R. sofort nach Zahlungseingang“ als unproblematisch angesehen wurde.
Sicherlich gibt es eine ganze Menge gerechtfertigter Abmahnungen, keine Frage. Eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen wurde geschaffen, da gerade im Onlinehandel Schindluder getrieben wurde und Kunden abgezockt wurden. Keine Frage, hier musste natürlich zum Schutz der Verbraucher etwas getan werden, daran gibt es keinen Zweifel. Ich zweifle allerdings an der Sinnhaftigkeit so mancher Bestimmungen und frage mich, wem sie nützen. Mein Eindruck in vielen Fällen: Sie nützen ausschließlich den Anwälten.
Natürlich bin ich nur auf ein paar einzelne Punkte eingegangen, die mir vermehrt aufgefallen sind. Es gibt eine Vielzahl mehr (vielleicht sammeln sich ja noch ein paar Beispiele in den Kommentaren, würde mich freuen). Rechtlich kann ich die Dinge natürlich nicht erschöpfend beurteilen, aber mein Rechtsempfinden hat doch an vielen Stellen arge Schmerzen erlitten.