12. März, 2008
Eigentlich ist es schlimm, wenn die Gesetze unserer Regierung(en) erst durch ein Gericht auf Verfassungskonformität geprüft werden müssen. Sehr gut hingegen ist jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe auch nach kommt und denjenigen Einhalt gebietet, die das Grundgesetz eher als hinderlich ansehen.
Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter erklärten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden Bundesländer für verfassungswidrig und nichtig. Auch vergleichbare Regelungen in anderen Ländern wackeln nun.
schreibt SPON.
Schön dass es noch Verantwortliche in unserem Land gibt, die das Grundgesetz achten. Erschreckend jedoch, dass es nur so wenige sind…
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11. März, 2008
Es soll ja Situationen geben, in denen man nicht schnell genug aus den Klamotten kommen kann. Meist artet das in wildes Herumgehopse aus, Hose auf Halbmast und so…
Hier die Anleitung, wie es richtig gemacht wird.
[gv data=“http://www.youtube.com/v/TMO8A0dPETM“][/gv]
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11. März, 2008
Achmed den toten Terroristen hab ich mir inzwischen schon so oft angeschaut und find ihn immer wieder geil. Zeit, das Video endlich mal zu posten. Dann muss ich es nicht immer wieder suchen… ;)[gv data=“http://www.youtube.com/v/Dp5-VEFJ67k“][/gv]
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10. März, 2008
Kleine Schreibfehler sind gelegentlich wirklich amüsant, speziell wenn sie in behördlichen oder gerichtlichen Schreiben auftauchen und auf freudsche Vertipper schließen lassen.
Was aber in den Kommentaren zu Udos Beitrag draus gemacht wurde ist echt köstlich. Hanf drauf!
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