eBay: Manchmal trifft es die richtigen

Abmahnungen für eBay-Händler sind inzwischen eher Alltag als Ausnahme. Nicht nur gewerbliche Powerseller sind davon betroffen, sondern auch Privatleute erwischt es immer wieder, die ihre Schränke entrümpeln und die überflüssigen Teile per eBay absetzen möchten. „Selbst schuld, wenn man da verkauft“ höre ich immer häufiger, wenn man mal auf solche Dinge zu sprechen kommt.

Wir wissen natürlich alle, was die Ursachen für diese Praxis sind: übertrieben komplizierte gesetzliche Bestimmungen, die Otto-Normal-Deutscher gerade mal ansatzweise begreift, Regelungen, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind (ab 10 eingestellten Artikeln pro Monat ist man Kleingewerbetreibender) usw. usf. Und selbst wenn man glaubt, dem Recht Genüge getan zu haben und beispielsweise den Mustertext des Bundesjustizministeriums zur Widerrufsbelehrung nutzt, wird man spätestens vor Gericht erfahren, dass man nicht genug getan hat. Klare Ansage der Richter in solch einem Fall: Die Belehrung ist rechtswidrig, besser man hätte sich von einem Juristen beraten lassen.

Jetzt zeigt sich jedoch, dass auch Juristen mit den rechtlichen Bestimmungen nicht so ganz zurecht kommen und das Gesetzeschaos nicht durchschauen. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versuchte nämlich, durch den Verkauf von beschlagnahmten Diebesgut bei eBay den einen oder anderen Euro in die Staatskassen zu spülen. Und wurde prompt abgemahnt. Glück für die Staatsanwaltschaft, dass die Abmahnungen in erster Linie eine Protestaktion von Juristen des Verbands der Internet-Händler war, die damit überdeutlich auf die wirre Rechtslage hinweisen wollten. Statt die Unterlassungserklärung abzugeben, bettelt man um Gnade und begründet das „Versehen“ damit, erstmalig via eBay verkauft zu haben und mit den besonderen Bestimmungen nicht vertraut zu sein.

Diese Methode könnte man sich merken wenn man nicht genau wüsste, bei „richtigen“ Abmahnanwälten damit gegen die Wand zu laufen. Schade eigentlich, dass es nur ein Form von Protest war, bewirken kann man wohl nur dann etwas, wenn die richtigen Personen genau so unter ihren Gesetzestexten zu leiden hätten wie jeder andere auch… Sicherlich ist die Idee hinter diesen Gesetzen wie so oft nicht verkehrt, letztlich geht es um die Rechte der Verbraucher. Was aber am Ende dabei herausgekommen ist, kann man selbst mit extrem viel Alkohol im Kopf gutem Willen wirklich nicht als Glanzleistung bezeichnen. In Kombination mit dem deutschen Abmahnrecht sind diese Gesetze in meinen Augen enorm gefährlich.

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WordPress 2.3 veröffentlicht

Nun ist es soweit: WordPress 2.3 ist verfügbar.

Was es an neuen Features und Änderungen mitbringt, kann man sich auf dem Entwicklerblog und im deutschen WordPress Blog zu Gemüte führen. Integriertes Tagging ist sicherlich die bekannteste Neuerung, angekündigt ist dies ja schon seit langem.

Für mich heißt das in den nächsten Tagen mal wieder: testen, testen, testen – und anpassen. Testen, wie sauber das Update läuft (schließlich hat sich auch die Datenbankstruktur geändert), testen, wie der Import meiner Tags aus UTW funktioniert, testen, welche Plugins noch laufen – und zu guter Letzt auch die notwendigen Änderungen am Template durchführen.

Für solche Zwecke nutze ich immer eine lokale Kopie meines Blogs. Ist recht schnell aufgesetzt: Xampp installieren, sämtliche Daten vom Webserver herunterladen, ein Datenbankbackup einspielen und die Testerei kann beginnen.

Jetzt muß ich nur noch Zeit dafür finden.

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links for 2007-09-23

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links for 2007-09-21

  • Here is one technique that you may find useful. As with all photo-based techniques, it doesn’t really make up for having a crappy photo though, so if you are trying to rescue something ugly don’t get your hopes up too high!
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