Zum hier essen?

Hat sich eigentlich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, warum in dem Restaurant mit der goldenem Möwe und auch vergleichbaren Lokalitäten die folgende Frage immer wieder gestellt wird: „Zum hier essen oder zum mitnehmen?“?

Nein, das hat sicher nicht nur mit der Tatsache zu tun, dass in dem einen Fall die Speisen auf einem Tablett und im anderen Fall in einer Tüte landen. Das hat in erster Linie finanzielle Gründe. Denn wie ich eben in einem Artikel auf dem Finblog lesen durfte, hat dies in erster Linie steuerrechtliche Ursachen: Nimmt der Kunde die bestellten Speisen im Haus zu sich, muss der Unternehmer 16% (ab Januar 19) Mehrwertsteuer abführen, nimmt der Kunde die Burger und Getränke mit nach Hause, dann rechnet der Unternehmer nur 7% an das Finanzamt ab. Interessanterweise bleibt der Preis der Produkte dabei gleich, somit schmälert das Inhouse-Essen den Profit des Unternehmers.

In meinen Augen irgendwie schwachsinnig, aber eben deutsches Steuerrecht. Ich muss zugeben: Das war mir bislang noch nicht bekannt.

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Mir ist schlecht!

Das hier hab ich eben beim neugierigen Herumstöbern auf den Seiten der GEZ gefunden (vollständig hier zu finden):

Verteilung der Gebührenerträge 2005 auf die Rundfunkanstalten

Rundfunkanstalt

Gesamterträge *) in EUR

Bayerischer Rundfunk

843.991.492,48

Hessischer Rundfunk

396.902.452,02

Mitteldeutscher Rundfunk

563.302.551,04

Norddeutscher Rundfunk

921.270.030,99

Radio Bremen

42.278.984,50

Rundfunk Berlin-Brandenburg

347.487.093,78

Saarländischer Rundfunk

65.856.886,61

Südwestrundfunk

960.707.274,15

Westdeutscher Rundfunk

1.106.115.693,87

ARD (insgesamt)

5.247.912.459,44

Zweites Deutsches Fernsehen

1.690.520.399,59

Deutschlandradio

184.536.657,14

Gesamt

7.122.969.516,17

Da wurden im vergangenen Jahr also 7,1 Mrd. Euro allein aus GEZ-Gebühren an die Rundfunkanstalten verteilt (die Werbeeinahmen sind sicherlich auch nicht gerade gering) und dann wird gejammert, man könne den Informationsauftrag nicht befriedigen, wenn keine zusätzlichen Gebühren für internetfähige „Empfangsgeräte“ erhoben werden. Ja träum ich denn? Allein der WDR, ein Regionalsender(!!!), bekam über 1,1Mrd. Euro. Kein Wunder, dass die Beamten in den Landesrundfunkanstalten die Mehreinnahmenbelastung als „geringfügig“ bezeichnen. Die geschätzten 185 Mio. Euro, die zusätzlich in die Kassen gespült werden sollen, fallen angesichts dieser Beträge selbstverständlich kaum ins Gewicht. Bei den Empfängern zumindest.

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Sags mit Bildern

Bilder sagen mehr als 1000 Worte. Das ist eine uralte Weisheit. Es fällt dem Betrachter einfach wesentlich leichter, sich die relevanten Information anhand eines Bildes vor Augen zu führen. Aus diesem Grunde bin ich dem n-tv sehr dankbar, dass er dem Bericht „Stromausfall in Pakistan“ solch ein aussagekräftiges Foto beigefügt hat (siehe Screenshot).
Stromausfall.png

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Abmahnschreiben dürfen nicht veröffentlicht werden?

Aufgrund der „Dringlichkeit“ erging diese Verfügung ohne mündliche Verhandlung. Wie mir scheint, plant Marcel, gegen diese Verfügung vorzugehen. Ich wünsche mir, dass diese Verfügung für nichtig erklärt wird. Denn gerade in einer Zeit, in der Abmahnungen in so einer Häufigkeit versendet werden, wie es aktuell mal wieder der Fall ist, müssen diese Informationen an die Öffentlichkeit, in vollem Umfang. Welches Persönlichkeitsrecht wird denn bitteschön durch die Veröffentlichung einer Abmahnung verletzt? Doch eher das des Abgemahnten als das des Abmahners. Es sei denn, der Vorgang ist dem Abmahner eigentlich selbst peinlich…

Nachtrag: Einige weiterführende Erläuterung sowie eine kurze Beurteilung des Sachverhalts findet der geneigte Leser im RA-Blog.

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