Unverständlich

Utimaco LAN Crypt ist an und für sich echt eine prima Verschlüsselungslösung fürs Netzwerk. Der Anwender merkt nichts groß davon und der Administrator hat wenig Arbeit damit. An und für sich… Denn mir ist absolut unverständlich, warum der letzte Client für Terminalserver inzwischen 2 Jahre alt und kein Update verfügbar ist. Und mit der aktuellsten Version (3.51) nicht zusammen arbeitet. Ja, die Admin-Konsole und der „normale“ Client wurden fleißig weiter entwickelt, der Client für Terminalserver ist bei Version 3.13 stehengeblieben und kann mit den neuen Policies selbstverständlich nix anfangen.

Diese Erkenntnis hat mich einige Tage, zig Telefonate mit dem Support (der der felsenfesten Überzeugung ist, es MUSS so klappen), einen Haufen eMails und diverse Tests gekostet und mir zudem mal locker 50-100 neue graue Haare eingebracht. Mindestens. Von dem „unschönen“ Eindruck, den man beim Kunden hinterlässt, will ich jetzt mal gar nicht sprechen.

Nun, für mich bleibt jetzt nur, am Montag die aktuelle Version von den Systemen zu werfen und eine ca. 2 Jahre alte Version zu installieren von der ich nun nach eigenen Tests sicher weiß, dass sie funktioniert. Denn wie oben schon geschrieben: Verwendet man Version 3.51 der Admin-Console, kann man den Client für Terminalserver nicht nutzen.

Warum ich das schreibe? Weil es jetzt einfach raus muss und auf der offiziellen WebSite nix davon steht. Und irgendwo sollte es ja mal aufgeschrieben werden.

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Der nächste Angriff auf die Privatsphäre

Die Salamitaktik funktioniert, die Rechnung scheint aufzugehen: Stück für Stück wird unsere Privatsphäre immer mehr beschnitten, scheibchenweise. Inzwischen haben unsere Politiker schon nicht mal mehr so viel „Anstand“, wenigstens ein paar Monate in Land gehen zu lassen, bevor die nächste Hiobsbotschaft verkündet wird. Nein, bereits jetzt ist die Rede davon, dass bald auch Wohnräume per Kamera überwacht werden dürfen. Staatliches Spannen im Kampf gegen den „Terrorismus“, ups, versehentlich im Schlafzimmer gefilmt…

Wenn wir dann all die Gesetze haben, die unseren Politikern derzeit noch feuchte Träume bescheren, wird dann wohl die Definition von Terrorismus ein wenig überarbeitet werden. Ist es heute das Herunterladen von Anleitungen zum Bombenbasteln, was bereits als Vorbereitung einer terroristischen Straftat angesehen wird, gilt demnächst vielleicht das Mitführen von scharfen Gegenständen als solche. Und noch immer höre ich keinen Aufschrei, der unsere Politiker zurückzucken lässt. Natürlich nicht, es hat ja niemand etwas zu befürchten…ja ja…würg. Filesharer sind ja per se schon Terroristen, das wird schon mal eine ganze Menge Kameras in Umlauf bringen.

China, wir kommen! Bei den Löhnen sind wir bereits auf dem besten Wege, staatliche Kontrolle wird nun auch ausgebaut.

Falls jemand auf den Gedanken kommen sollte, ich wäre vielleicht ein ganz klein wenig angepisst… Stimmt! Es macht mir Angst, die derzeitige Entwicklung zu beobachten. Und es macht mich sauer, dass unsere unkündbaren Angestellten, was die Politiker ja letztlich sind, ihre Vorgesetzten verraten und verkaufen.

Und nahezu alle schauen nur zu. Oder weg.

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Mehr zum Auskunftsanspruch

Patrick Breyer durchleuchtet das neue „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ und erklärt das Ganze aus juristischer Sicht. Zitat:

Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

Nun, das entspricht in etwa dem, was ich ebenfalls heraus gelesen habe. Aber auch der Rest seines Beitrages ist in jedem Fall informativ.

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Die Musikindustrie kriegt Deine Daten

Es ist so gekommen, wie ich vergangene Woche bereits vermutet hatte: Der Bundestag hat das Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums verabschiedet.

Nach diesem Gesetz soll es nun Rechteinhabern erlaubt sein, beim jeweiligen Provider die Daten eines Anschlußinhabers abzufragen, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen. Zwar wurde das Feigenblatt des Richtervorbehaltes eingebracht, ich persönlich glaube jedoch nicht, dass der Musikindustrie so große Steine in den Weg gelegt wurden. Zu schnell ist bekannt, welcher Richter einfach dazu zu bewegen ist, seinen Stempel unter solch einen Antrag zu setzen.

Die scheinbar schwammige Formulierung, nur Rechtsverletzungen in „gewerblichem Ausmaß“ fallen unter diese neue Regelung, wurde mit Bedacht gewählt, was man darunter versteht wird auch direkt erläutert: die Verschaffung eines mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils (sprich: ich muss nicht bezahlen was ich mir herunterlade) reicht aus, dass die Rechteinhaber beispielsweise dann bereits auf diese Möglichkeiten zurückgreifen können, wenn lediglich ein einziges Album geshared wurde.

Die mit diesem Gesetz eingeführte Deckelung der Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro (wir erinnern uns: „versprochen“ waren mal 50…) ist in nach meiner Ansicht auch nur Augenwischerei. Vielleicht greift die Deckelung dann, wenn jemand einen einzigen Song in seinem Share herumliegen hat. Darüber hinaus handelt es sich ja bereits um „gewerbliches Ausmaß“, wie wir gerade gelernt haben.

Die Lobbyarbeit der Contentmafia war wieder einmal erfolgreich. Es mag erschrecken, aber unsere Politiker zeigen wieder einmal zu deutlich, wer wirklich das Land regiert. Aber uns Verbrauchern bleiben auch weiterhin Mittel und Möglichkeiten, unseren Kopf durchzusetzen. Eine Möglichkeit wäre, die Musik direkt beim Erzeuger (sprich: Musiker) zu kaufen, wie es viele schon seit einiger Zeit tun. Dann fällt für diese auch wesentlich mehr ab, als derzeit an der Tagesordnung ist. Von der Möglichkeit, in Zukunft ganz spezielle P2P-Clients zu verwenden, will ich jetzt mal gar nicht sprechen. Die Technik macht vieles möglich…
Allerdings denke (hoffe?) ich, das nächste Urteil aus Kassel ist nicht all zu weit entfernt.

Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig gestöbert, weil ich diese eine Aussage unbedingt wieder finden wollte. Da ist sie:

„Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie“, sagte die SPD-Politikerin (Brigitte Zypries) dem Nachrichtenmagazin Focus. „Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Nun, das hat er bereits für mich. Nicht nur, aber auch deshalb. Es war vorherzusehen, dass ein Hintertürchen – ach was, ein Tor – offen bleibt.

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