ROFL Baby
Kommen wir nun zu unserer aktuellen Folge von „Chat-Abkürzungen in Bild und Ton“.
Thema heute: ROFL
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Ich bin kein Freund von Apple und seinen Produkten, das kann man in meinem Blog an verschiedenen Stellen lesen. Die Gründe sind unterschiedlicher Natur, beispielsweise mag ich keine Produkte, deren Hersteller meint, sie verdongeln zu müssen und mich somit in meiner Entscheidungsfreiheit einzuschränken. Ich mag ebenso wenig für Standard-Hardware ein vielfaches dessen zu bezahlen, was sie anderswo kostet, nur weil sie etwas ausgefallener designed ist (und hier oft nicht mal mein Geschmack getroffen wird) und gerade „Hip“ ist. Und am allerwenigsten mag ich Apples Art, mit einer Vielzahl von Trivialpatenten dafür zu sorgen, dass Kunden nur noch bei Apple kaufen können.
Zugegeben, der letzte Nebensatz beschreibt einen Zustand, der noch nicht ganz erreicht ist, aber der Weg geht in diese Richtung. Es werden gezielt vom Standard abweichende Komponenten geschaffen, damit diese patentierbar sind und somit keine Lösung eines Drittherstellers vom Kunden eingesetzt werden kann. Ich denke hierbei nur mal an die Chips im Kopfhörerkabel, die Apple gern etablieren möchte, selbstverständlich patentiert.
Apple patentiert schon seit vielen Jahren alle möglichen Ansätze und Gedankengänge. Oftmals, ohne für eine Idee schon eine Lösung präsentieren zu können, sehr oft auch vollkommen triviale Dinge, die man in vielen Fälle schon anderswo gesehen hat oder die bei genauer Betrachtung nicht einmal ansatzweise eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Oft genug hab ich von neuen Patenten Apples gelesen und mir dabei gedacht: „Toll. Und was ist daran jetzt neu oder so besonders?“
Den Grund, weshalb jeder Gedanke, der einem Mitarbeiter mal eben auf dem Klo durch den Kopf geschossen ist, gleich patentiert werden muss (weil es in den USA nun leider möglich ist), präsentiert Apple aktuell mal wieder: Apple verklagt HTC wegen der Verletzung von 20 Patenten. Darunter sind so tolle Patente wie „Unlocking A Device By Performing Gestures On An Unlock Image“, ganz frisch Anfang Februar dieses Jahres erteilt. Gestensteuerung an sich war leider nichts neues aber allein die „Idee“, diese zum Entsperren des Geräts zu verwenden, ist offenbar patentwürdig.
Engadget hat eine Liste aller Patente veröffentlich, gegen die HTC (mit den Android-Geräten) verstoßen haben soll. Kurz zusammengefasst betrifft das die folgenden Patente:
Beim Überfliegen dieser Patent-Beschreibungen eben dachte ich immer wieder „Ja und?“ oder „Was ist daran neu?“. Manches ist auch einfach nahe liegend und viele von uns kämen nicht mal ansatzweise auf den Gedanken, dass so etwas patentierbar wäre. Ist es aber und genau diese Keule nutzt Apple nur zu gern.
Ich kann sicherlich nachvollziehen, dass ein Unternehmen seine Innovationen schützen will, kosten die doch einerseits Geld und sollen andererseits Geld einbringen. Was mich stört sind Patente, die einerseits darauf ausgerichtet sind, jegliche Innovationen außerhalb dieses Unternehmens im Keim zu ersticken oder die exakt so verwendet werden. Viele neue Ideen bauen prinzipiell auf alten Ideen auf. Die Erfindung der Eisenbahn setzte die Erfindung von Schiene, Rad und Dampfmaschine voraus, der Verbrennungsmotor konnte nur erfunden werden, weil zuvor jemand Benzin hergestellt hatte und das iPhone war nur möglich, weil jemand zuvor Handy und Touchscreen und Betriebssysteme und integrierte Schaltungen und Akkus usw. erfunden hat. Genau das vergisst Apple scheinbar nur zu gern.
Dass Apple bei seinen Entwicklungen selbst nicht mal im Ansatz andere Wege geht wie die Unternehmen, die Apple verklagt, wurde ebenfalls schon recht oft thematisiert. Dass Apple eben nicht das Prinzip der graphischen Benutzeroberfläche erfunden hat, ist nur eine Episode, die gern in Erinnerung gerufen wird. Ganz anders gewichtet werden könnten aktuell Dinge wie beispielsweise ein Patent von Palm (#7,007,239), welches exakt die Oberfläche beschreibt, die Apple im iPhone zur Darstellung der Kontakte und Rufnummereingabe nutzt (siehe Abbildung). Und es gibt noch eine Menge mehr Patente, die Apple mit seinen „Ideen“ verletzt, da diese Ideen oder deren Grundlagen eben schon jemand vor Apple hatte. Dinge, die für Apple wohl ebenfalls trivial erscheinen.

Mir ist klar, dass Apple mit dieser Vorgehensweise nicht allein auf weiter Flur ist. Das ist in diversen Unternehmen Gang und Gäbe und mich stören solche Gebaren. Es stößt mir extrem unangenehm auf, wenn auf diese Weise Wettbewerb verhindert werden soll und es geht mir ziemlich gegen den Strich, wenn ich mich als Kunde an einen Hersteller binden soll, nur weil dieser irgendwelche Patente hält. Und nach meinen Beobachtungen geht Apples Politik exakt in diese Richtung: Jeden Scheiß patentieren, der hierzulande nicht mal als Geschmacksmuster durch ginge, nur um den Wettbewerb fern zu halten und zu verhindern, dass Kunden auf preiswertere, möglicherweise gar bessere Produkte des Wettbewerbs ausweichen. Der oben bereits genannte Chip im Kopfhörerkabel zielt exakt in diese Richtung: Der Kunde soll keine Kopfhörer eines Drittherstellers verwenden können. Es sei denn, Apple darf auch daran verdienen. Und ja, genau das tun auch andere Hersteller, das ist mir durchaus bewusst (Stichwort Tintenpatronen für Drucker).
Das Schallen der Ohrfeige konnte man heute von Karlsruhe aus bis zu mir ins Büro hören: Das Bundesverfassungsgericht kippte heute in seiner Urteilsverkündung die Vorratsdatenspeicherung, zumindest vorerst. Gleichzeitig ordneten die Karlsruher Richter an, alle bislang im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Glaubt man der Vielzahl von Tweets, dann haben diverse Admins bei den Providern unmittelbar nachdem sie im Stream das Urteil vernommen haben, direkt mit der Löschung begonnen.
Auf Youtube gibt es übrigens bereits ein Video der Urteilsverkündung:
Die Stimmen zum Urteil sind allerdings nicht ganz so freudig, wie man zunächst vielleicht vermuten würde. Die Richter haben sich nicht vollends gegen die Vorratsdatenspeicherung gestellt, sondern lediglich die derzeitige Praxis abgewatscht. Diese ist nach dem Urteil nun hinfällig, gleichzeitig gaben die Richter allerdings einen Rahmen vor, in dem sich zukünftige Gesetze zu bewegen haben. Alles andere hätte eine eindeutige Stellungnahme Richtung Europäische Union voraus gesetzt, da die Gesetze der europäischen Richtlinie folgten (diese dabei allerdings auch ausweiteten).
Verständlich, dass nun aktuell nur von einem Etappensieg gesprochen werden kann. Ein guter, aber noch lange kein ausreichender Sieg für uns Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Es muss also weiterhin gegen eine derart umfassende verdachtsunabhängige Speicherung unserer Daten aus dem alltäglichen Handeln mobilisiert werden und der Druck auf die Regierung weiterhin aufrecht erhalten werden. Das heutige Urteil ist sicherlich Motivation und Ansporn.
Nachtrag: Bei Netzpolitik gibt es eine umfangreiche Sammlung von Stimmen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Lesenswert. Und hier ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.