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Zensur als Folge von Emsdetten?

Die Ermittlungen in Emsdetten sind noch lange nicht abgeschlossen und schon zieht die Diskussion um ein Verbot von „Killerspielen“ immer weitere Kreise. Inzwischen prescht auch der Stammel-Bayer nach vorn und behauptet: „Killerspiele animieren Jugendliche, andere Menschen zu töten.“ Hallo, gehts noch???

Das Märchen, ResistantX aka Sebastian B. hätte seine Schule als Map für Counterstrike nachgebaut, wurde bereits widerlegt. Nirgends ist bislang eindeutig bewiesen, Sebastian B. wäre ein fanatischer Computerspieler gewesen, auch wenn die Medien nicht müde werden, dies zu behaupten. Deutlich erkennbar ist jedoch, dass er ein Waffennarr war – und Paintball-Fan. Was also treibt die üblichen Verdächtigen an, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen? Profilierungssucht? Inkompetenz? In welchem Spiel soll beispielsweise das Töten von Kindern möglich sein, wie behauptet wird?

Die neuerlichen Diskussionen um „Killerspiele“ schießen mal wieder vollkommen am Ziel vorbei. Die wirklichen Ursachen für die Tat von Emsdetten werden von den Schreihälsen in Politik und Medien außen vor gelassen, auf die Verantwortung von Eltern und Lehrern geht kaum jemand ein. Die Hilferufe und Ankündigungen von Sebastian B. sind ungehört verhallt und werden nun nach seiner schrecklichen Tat im Eiltempo aus den Foren und von seinen Webseiten entfernt. Statt mit einer sinn- und verantwortungsvollen Aufarbeitung zu beginnen, werden lauthals Verbote diskutiert und wird mit Aussagen wie „eine Regelung zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten zu erlassen“ nur zu offensichtlich eine Zensur des Internets gefordert.

Und leider war mir genau diese Entwicklung bereits klar, als ich zum ersten Mal von dem Amoklauf in Emsdetten hörte.

Einen m.E. sehr wertvollen Artikel zu diesem Thema habe ich übrigens eben bei 24stunden gefunden. Lesebefehl!

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Abschiedsbrief eines Amokläufers (ResistantX aus Emsdetten)

Die Tat ist erschreckend. Ich war gestern schockiert, als ich davon im Radio hörte. Und ich war (beinahe) noch mehr schockiert, als im gleichen Satz erwähnt wurde, der Täter sei ein „fanatischer Computerspieler“ gewesen. Wieder einmal mehr müssen Computerspiele als Ursache herhalten, wenn ein Mensch solch eine Tat begeht.

Dass die Ursachen an ganz anderer Stelle zu suchen sind, zeigt recht deutlich der Abschiedsbrief des Täters ResistantX (sofern er echt ist). Viel wichtiger als die Frage, ob und welche Computerspiele er spielte ist doch beispielsweise die Frage, wie er an die Waffen gelangen konnte! Was hat ihn tatsächlich dazu getrieben, seine Fantasien in die Tat umzusetzen? Und warum werden nun nach und nach sämtliche Spuren des Täters im Netz getilgt? Wäre es nicht viel sinnvoller, diese für die Menschen dort zu belassen die verstehen wollen, was einen Jugendlichen so weit bringen konnte, sich auf diese Weise ein letztes Mal aufzubäumen und andere mit in den Tod reißen zu wollen?!

Ja, es geht mir ziemlich an die Nieren, was Bastian alias ResistantX getan hat. Es geht mir auch an die Nieren, was in dem Kopf eines so jungen Menschen vorging.

Und es geht mir extrem auf die Nerven, was diverse Medien und Politiker innerhalb kürzester Frist daraus machen!

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Staatssäckel füllen leicht gemacht

Der Entwurf des Steuergesetzes für 2007 enthält einen recht dreisten Passus, wie SPON berichtet. Finanzämter sollen „für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ Gebühren nehmen heißt es da. Von mindestens 100 Euro ist in dem Artikel die Rede.

Wie habe ich mir das nun in der Praxis vorzustellen? Werden Fragen in Zukunft bei Verweigerung einer Zahlung mit einem „Vielleicht“ beantwortet? Irgendwie erinnert mich das Ganze an eine Schutzgelderpressung: „Wenn Du nicht 100 Euro für eine VERBINDLICHE Auskunft zahlen willst, erzählen wir Dir irgendwas und Du bist später fällig!“ So kann man natürlich die Haushaltskasse ganz bequem auffüllen – das Steuerrecht immer komplizierter machen und dann für die Auskünfte abkassieren. Und aus den Finanzämtern werden so nach und nach Callcenter…

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.eu-Domaingrabbing

Heute bin ich auf einen interessanten Fall von scheinbarem (für mich persönlich eigentlich schon mehr als offensichtlichem) Domaingrabbing aufmerksam geworden. Hintergrund: Einer unserer Kunden fragte nach der Möglichkeit, seinen Domainnamen auch unter der TLD .eu zu registrieren. Der Domainname ist der Name der Firma und zudem auch eine eingetragene Marke. Bei der Überprüfung stellten wir fest: Die Domain ist bereits registriert – über den chinesischen Registrar Buycool Ltd. mit Sitz in Shenzhen. Über den Registrant selbst ist nicht herauszufinden außer einer kryptischen Mailadresse bei gmail.com. Na Klasse…

Ein wenig Recherche diesbezüglich führte uns auf das Blog von Dariusz Czuchaj, dem dieses Unternehmen bereits unangenehm aufgefallen ist. Laut seinen Informationen wurden knapp 3000 .eu-Domains über Buycool registriert! Und nicht nur das ist aufgefallen – durchsucht man bei EURid einmal die Liste der Registrare, dann findet man dort folgende 4 chinesischen Registrare:

Das ist bis hierhin noch nichts besonderes. Interessanter ist hingegen schon eher die Tatsache, dass alle 4 Registrare ihren Sitz in Shenzhen haben. Und nicht nur das – alle 4 Registrare haben die Anschrift 1607,East Building,Jinghuayuan Xiangmei North Rd,Futian in 518034 Shenzhen. Und: Alle 4 Registrare haben die gleiche Telefonnummer!

Nun, diese Umstände zusammen genommen lassen eigentlich nur einen Schluß zu: Über diese 4 Registrare wurden ganz offensichtlich im großen Stil .eu-Domains registriert in der Hoffnung, diese später den rechtmäßigen Eigentümern verkaufen zu können. Im oben genannten Blog wird von einem Angebot zum Kauf der Domain für 30.000 EUR berichtet.

Für mich stellt sich im Augenblick die Frage: Wie konnte die Domain unseres Kunden (sowie die vielen vielen weiteren Domains) so ohne weiteres über diese chinesischen Registrare registriert werden? Denn wie steht es in den EURid-FAQs:

Wer kann einen .eu Domänennamen beantragen?

Kurz gesagt, jede natürliche Person oder jede Organisation, die in der Europäischen Union ansässig ist.

Die so genannten „Registrierungsvoraussetzungen“, die bestimmen, wer einen .eu Domänennamen beantragen kann, werden in Artikel 4 der EG Verordnung 733/2002 definiert und legen folgendes fest:

„Die folgenden Unternehmen, Firmen oder natürliche Personen können einen .eu Domänennamen beantragen:

· Ein Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Gesellschaft hat oder;

· Eine in der Gemeinschaft niedergelassene Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;

· Eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft.

Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 können Sie hier nachlesen.

Nun, eine klare Aussage. Es ist jedoch weder eine natürliche Person noch ein Unternehmen oder eine Organisation mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft erkennbar! Registrant für alle betroffenen Domains ist in jedem Fall – eine GMail-Adresse. Mehr nicht! In vielen Fällen lautet diese auch nur Domain@gmail.com. Somit gehe ich im Augenblick davon aus, dass die Registrierung der betroffenen Domains schlicht und ergreifend zum Zwecke des Verkaufs erfolgte. Sollte dies nicht eigentlich verhindert werden?

Wir haben unserem Kunden nun empfohlen, diese Situation mit der Vergabestelle für .eu-Domains zu besprechen. Ob es die Möglichkeit gibt, Beschwerde einzulegen oder der Vergabe zu widersprechen weiß ich im Augenblick nicht. Sicher ist nur: Wenn EURid da nicht reagiert und einschreitet, wird es entweder teuer für unseren Kunden, wenn er sich die Domain „zurück“kauft oder es wird nur der Weg durch die Gerichte bleiben. Was letztlich sicher auch nicht ganz billig werden könnte…

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