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Stundenlohn: 3 Euro und weniger

Wie viel Weisheit kann man eigentlich jemandem zurechnen, der ernsthaft Stundenlöhne von unter 3 Euro fordert, um Stellen zu schaffen? Was muss man heutzutage eigentlich vorweisen, um Wirtschaftsweiser zu werden? Gibt es dafür eine spezielle Ausbildung oder kann sich eigentlich jeder Möchtegern so bezeichnen?

Ein Stundenlohn von 3 Euro bringt bei einer täglichen Arbeitszeit von 10h gerade mal ca. 600 Euro brutto ein, jeder 400-Euro-Jobber ist da besser bedient. Wie viel heutzutage 600 Euro brutto (ca. 400-500 Euro netto) wert sind, muss ich meinen Lesern sicherlich nicht erläutern. Aber vielleicht sollte man Wolfgang Franz einfach mal ein bis zwei Monate auf ein Einkommen in dieser Höhe setzen und ihn dann mal am wahren Leben teilhaben lassen. Auf den Ausgang eines solchen Experiments wäre ich sehr gespannt. Und es wäre wirklich interessant zu sehen, wie viel 3-Euro-Jobs dann von dem verbleibenden Rest seines Gehalts geschaffen werden könnten…

Aber es ist ja nichts Neues, dass gerade diejenigen immer Einschränkungen fordern, die davon niemals betroffen wären. Und eigentlich ist es ja auch nichts Neues, dass sich deutsche Löhne und Gehälter im europäischen Vergleich ohnehin schon auf dem niedrigsten Niveau befinden. Aber man kann durchaus noch tiefer sinken wie man sieht.

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Ab sofort: Google Mail für Jeden

Vor einigen Tagen bot ich hier an, Interessenten Einladungen für Google Mail zukommen zu lassen, vor ein paar Minuten habe ich auch wieder ein paar verschickt. Und nun lese ich gerade bei Google Operationg System, dass ab sofort die public beta Phase läuft und die Registrierung nun ohne vorherige Einladung möglich ist.

Ich habe die Registrierung selbst noch nicht getestet (was soll ich auch mit so vielen Mailadressen ;)), aber zumindest kann ich die Registrierungsseite aufrufen. Nicht aus allen Regionen der Welt ist dies möglich, aber wir Europäer sind mit von der Partie…

Hiermit gebe ich also bekannt: Ich verschicke keine weiteren Einladungen mehr, es ist unnötig. 😉

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Abmahngebühren gedeckelt?

Mitnichten!

In der Pressemitteilung der Bundesregierung ist nachzulesen:

Das Gesetz verbessert auch die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten zum Teil hohe Anwaltskosten zahlen für eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Eine Urheberrechtsverletzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Schüler in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download anbietet.

In einem solchen Fall kann künftig eine Kanzlei nur noch 50 Euro von dem Schüler verlagen. „Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 50 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, so Zypries.

Das soll sie also nun sein, die versprochene Verbesserung der Abmahnungsregelungen. Während manche bereits jubeln, bin ich wieder einmal mehr als enttäuscht angesichts einer weiteren verpassten Chance, hier endlich Einhalt zu gebieten. Denn wenn wir uns diese Meldung einmal auf der Zunge zergehen lassen, kommt sehr schnell der bittere Beigeschmack durch.

Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.“ steht da. Und damit stehen wir wieder da, wo wir uns bereits befanden. Die Unsicherheit bleibt bestehen, denn es ist unklar, für wen diese Regelung denn nun gelten soll. Der kleine, aber folgenschwere Zusatz „wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt“ sorgt dafür, dass wieder nach eigenem Gutdünken festgelegt wird, wer geschäftliche Interessen verfolgt und wer nicht. Und im Zweifelsfall wird ein abmahnender Anwalt auch nach dem kleinsten Strohhalm greifen, der höhere Einnahmen verspricht.
Eine simple Einblendung eines Adsense-Werbeblocks kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Ein Verkauf irgendwelcher Teile vom Dachboden bei eBay kann als „geschäftliches Interesse“ ausgelegt werden. Und so weiter – der Fantasie sind hier wie gewohnt keine Grenzen gesetzt.

Zudem: Diese neue Regelung greift ausschließlich bei Abmahnungen für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen. Was zum Beispiel der Fall wäre, wenn man das Foto eines Brötchens von einer fremden WebSite auf seiner eigenen einbindet. Sofern auf der eigenen WebSite keine Werbung zu sehen ist…

Ach, es ist einfach jämmerlich, wie hier wieder einmal nur halbe Sachen gemacht wurden. Die Hoffnung, die im Vorfeld in die neue Regelung gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Und somit bleibt es in den allermeisten Fällen wohl weiter beim alten.

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Baufällig nach 8 Monaten

Das ist ja mal eine reife Leistung:

Die Glasfassade des vor gerade mal 8 Monaten eingeweihten neuen Berliner Hauptbahnhofes wurde durch „Kyrill“ so schwer bestätigt, dass sie nun einsturzgefährdet ist. Ein Stahlträger hat sich gelöst und auf dem Weg nach unten eine Treppe zertrümmert. Und der Rest der Fassade könnte dem Träger unter Umständen folgen.

Ob es an architektonischen Fehlern oder Pfusch am Bau lag, geht aus dem Artikel nicht hervor. Allerdings denke ich, dass auch ein Orkan ein solches Gebäude nicht mal eben so umpusten können sollte.

Hmmm…irgendwie hat sich mir bei meinem letzten Satz jetzt eben automatisch die Geschichte mit dem Wolf und den 3 kleinen Schweinchen in Erinnerung gebracht. „Er hustete und pustete…“

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