Archiv für rechts-links

Wieder einmal: Verlinkung

Schon wieder jemand, der den Sinn des Internets nicht ganz verstanden hat: das Bundesministerium für Gesundheit. Dort ist man der Meinung, jederzeit vollste Kontrolle über Verlinkungen auf die eigenen Inhalte haben zu müssen/können und stellt spezielle Verlinkungsregeln auf. Setzt man einen Link auf Inhalte der WebSite des Ministeriums, wird man damit zum „Vertragspartner“ und bekommt unsininnige Verpflichtungen aufgebürdet: der Verlinker hat dem Ministerium die Verlinkung binnen 24h mitzuteilen und liefert sich der Gnade des Rechtsreferats aus, diesen Link auch beibehalten zu dürfen. In den Verlinkungsregeln liest sich das wie folgt:

„Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:

Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseitedes BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.Der Vertragspartner teilt dem BMGS innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.

Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.

Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.“

Man sollte eigentlich meinen, das gerade ein Bundesministerium die gesetzlichen Grundlagen kennt bzw. sich ausgiebig informiert. Ein Irrtum, wie inzwischen auch der Bundesverband der Grünen Jugend festgestellt hat. Auch die Verwendung des Logos des Bundesministeriums für Gesundheit innerhalb eines redaktionellen Beitrages soll ihnen verwehrt werden.

Liebes Rechtsreferat des Bundeministeriums für Gesundheit. Ich verlinke auf Ihre Webseiten. Und da ich überzeugt bin, dass sie diese Links binnen 24h von allein finden werden, verzichte ich auch darauf, Ihnen die Links durch eine Mail an die oben angegebene Adresse mitzuteilen. Und sollten sie diesbezüglich auf Ihrer unsinnigen Meinung beharren und mir die Verlinkung untersagen wollen, entziehe ich Ihnen rückwirkend die Erlaubnis, mein Blog zu lesen. Sie wissen schon: „Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar…“

Nachtrag: Sehr schön ist auch, was in den Kommentaren im Fuckup Weblog geposted wurde: Das Impressum des BMG scheint nicht einmal ansatzweise die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Siehe folgender Screenshot:

BMG_Impressum.gif

Nachtrag 2: Habe soeben festgestellt, dass das Impressum wie oben angegeben zwar online abrufbar ist, konnte aber nicht feststellen, wo es so verlinkt wurde. Das „richtige“ Impressum ist mit korrekter Anschrift. Muss mich diesbezüglich also korrigieren.

Tags: , ,

Geh nackt ins Stadion oder bleib zu Hause

Das ist zumindest eine mögliche Erkenntnis aus diesem Urteil.
Eine 17jährige hatte geklagt, weil sie sich vor dem Besuch eines Fussballspiels vor Polizisten ausziehen musste, damit diese sämtliche Kleidungsstücke und Körperöffnungen nach verdächtigen Gegenständen absuchen konnten. Zum Verhängnis wurde ihr die Tatsache, dass sie vollkommen unverdächtig wirkte.

Nach den Erkenntnissen der Polizei bestand die Vermutung, “unverdächtige Dynamo-Fans” könnten “Bestandteil des Aktionsfeldes der gewaltsuchenden Dresdner Problemszene sein”. Diese “unverdächtigen Fans” würden vermutlich verbotene Gegenstände (Waffen, Rauchpulver, Signalmunition) ins Stadion schmuggeln. Bei diesen “Unverdächtigen” handele es sich um unscheinbare, jüngere oder ältere und insbesondere weibliche Personen, z.B. Lebensgefährtinnen oder Freundinnen von gewaltgeneigten Personen, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes nicht der gewalttätigen Szene zugeordnet werden dürften.

Damit ist für mich offensichtlich: Gehe laut gröhlend zum Stadion, zeig Dich aggressiv, gib Dich auffallend gewaltbereit und kleide Dich streng nach den Sitten und Gebräuchen der Hooligans. Denn wenn Du unverdächtig wirkst, macht Dich das verdächtig. In diesem Fall komm besser nackt ins Stadion, das spart enorm viel Zeit bei den Kontrollen.
Oder bleib ganz zu Hause.

Die junge Frau, schreiben die Richter, hätte doch einfach auf den Stadionbesuch verzichten können.

Viel Spaß allen Fans bei der WM…

via lawblog

Nachtrag: Das Mädchen war erst 16, wie man der Pressemitteilung entnehmen kann. Und ganz offenischtlich war sie nicht die einzige Besucherin des Stadions, die sich dieser Prozedur unterziehen musste.
Und noch eine Entwarnung für alle männlichen Fussballfans: Das Urteil „stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“ … Na so ein Glück. Das Bild nackter Männer vor den Stadien bleibt uns also erspart.

Tags: ,

Skype vergrault Kunden

Voice over IP war ja wirklich keine neue Nummer mehr, als Skype auf dem Markt erschien. Die Macher hatten es lediglich geschafft, das ganze in ein Format zu verpacken, mit dem der Otto-Messenger-Benutzer ohne weiteres zurecht kommt. Und dies war das Erfolgsgeheimnis, damit erreichte man binnen weniger Jahre eine immense Marktdurchdringung. Inzwischen gibt es beispielsweise Skype-Telefone und Skype bietet neben den kostelosen Telefonaten zwischen den Nutzern auch kostenpflichtige Anrufe in das Festnetz. Solange das Guthaben reicht…

Aber sehr lange reicht das Guthaben leider nicht, zumindest wenn man keine kostenpflichtigen Telefonate tätigt. Dann reicht es exakt 180 Tage. Klingt paradox? Nur im ersten Augenblick…

Gerald Steffens hat erlebt, wie Skype mit dem Guthaben (bzw. dem Geld) seiner Kunden umspringt. Wird über einen Zeitraum von 180 Tagen kein kostenpflichtiges Telefonat getätigt, ist das Guthaben dahin. Vollkommen egal, wie hoch der Betrag zu diesem Zeitpunkt auch gewesen sein mag. Das Geld ist natürlich nicht weg, es gehört nun nur jemand anderem (um diesen abgedroschenen Spruch einmal zu zitieren).

Aber: Gab es nicht vor geraumer Zeit ein Urteil, dass Prepaid-Guthaben nicht verfallen dürfen? Wo ist hier der Unterschied? Ich denke, nicht nur die Kunden werden hier Druck machen müssen, auch die Verbraucherschützer sind hier gefragt, wenn sie neben unsinnigen Abmahnungen Zeit dafür finden…

Tags: , ,

Schadensbgrenzung

Frau Zypries, ihres Zeichens Bundesjustizministerin, kitisiert öffentlich die Abmahnpraxis „einzelner Anwälte“.
Zwar hält sie das deutsche Abmahnrecht im Großen und Ganzen für praxistauglich, aber:

„Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen“

Damit schiesst sie in Richtung der Anwälte, die selbst einfachste Urheberrechtsverletzungen mit Abmahn- und Anwaltskosten in Größenordnungen von bis zu 4stelligen Beträgen „belohnen“. Was diese während ihrer Ansprache auf dem Deutschen Anwaltstag in Köln mit vereinzelten Buh-Rufen quitierten. Der Gegenstandswert bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen soll in Zukunft präziser geregelt und vor allem gedeckelt werden.

Vielleicht werden sich nun in (hoffentlich) nicht all zu ferner Zukunft ein paar Anwälte nach neuen Einnahmequellen umsehen müssen. Hat sich im übrigen mal jemand die Namen der Buh-Rufer notiert?

Anwalt Udo Vetter gehört ganz sicher nicht zu der Buh-Fraktion. Er schreibt:

„Viele Abgemahnte sind überdies arglos und richten noch nicht mal messbaren Schaden an. Angesichts dessen sollte man den bereits länger diskutierten Gedanken aufgreifen und die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei halten.“

via golem

Tags: , ,