Trojaner-Mail tarnt sich als Bundestrojaner

Na das ist doch mal wieder etwas nettes aus meinem Spam-Folder:

Sehr geehrter Internetnutzer,

im Rahmen unserer ständigen automatisierten Überprüfung von sogenannten Tauschbörsen im Internet, wurde folgende IP-Adresse auf unserem System ermittelt.

IP: xx.xx.xx.xx

Der Inhalt Ihres Rechners wurde als Beweismittel mittels den neuen Bundestrojaner sichergestellt.
Es wird umgehend Anzeige gegen Sie erstatten, da sich illegale Software, Filme und/oder Musikdateien auf Ihren System befinden. Durch die Nutzung sogenannter Tauschbörsen, stellen Sie diese auch anderen Nutzern zu Verfügung und verstoßen somit gegen §§ 249ff StGB.

Das vollständige Protokoll Ihrer Online-Durchsuchung finden Sie im Anhang dieser Email.

Die Strafanzeige und die Möglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.

Herbert K., Kriminaldirektor, LKA Rheinland-Pfalz
Am Sportfeld 9c, 55124 Mainz
Tel.: 06131 – xxx
Fax: 06131 – xxx
Mobil: 0171 – xxx
Mail: xxx51@aol.com

Und im Anhang, natürlich, eine Zip-Datei, die mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit den eigentlichen Trojaner enthält.

Sorry, das ist SO billig, wer diesen Anhang öffnet und sich auf diese Weise den Rechner infiziert, selbst schuld. Auf die Details muss ich bei dieser Mail sicherlich nicht eingehen, es dürfte für jeden erkennbar sein, woher hier der Wind weht. Insofern: netter Versuch, hab gerade gut gelacht. Und das wars auch schon.

Nachtrag: Die Adresse in der Mail gibt es im übrigen tatsächlich, es scheint sich hier um die Anschrift des als Urheber der Mail bezeichneten Herrn K. zu handeln. Veröffentlicht wurde sie im Impressum des Internetauftrittes der Zeitschrift „Die Kriminalpolizei“ des Verlags Deutsche Polizeiliteratur. Der Herr dürfte heute eine ganze Menge eMails und Anrufe erhalten haben… Was ich nun wieder weniger lustig finde.

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Paris Hilton im Gefängnis

Nun, noch nicht ganz, aber spätestens am 5.Juni „darf“ sie ins Frauengefängnis von L.A. einziehen, für insgesamt 45 Tage.

Nein, entgegen allen Gerüchten wurde sie nicht für diverse mündliche Dienstleistungen verurteilt, die ja in einigen Bundesstaaten in Amerika verboten sind (ganz nebenbei interessiert mich allerdings, ob sich daran jemand hält bzw. ob aufgrund dieser Gesetze tatsächlich schon einmal jemand verurteilt wurde).

Paris Hilton wurde verurteilt, weil sie gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hat. Im Januar war sie wegen Trunkenheit am Steuer zu 36 Monaten auf Bewährung verurteilt wurden. Im Februar raste sie dann ohne Licht durch Hollywood – und wurde wieder erwischt. Dafür geht es nun erst einmal 45 Tage in den Bau, so ganz ohne Champagner und Fotografen.

Was wird das langweilig werden – 45 Tage ohne lustige Anekdoten von Paris, kaum vorstellbar. Aber da müssen wir wohl alle durch. :grin2:

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Warum ET nicht mit uns spricht

Ganz sicher gibt es intelligentes Leben im All. Aber die Ausserirdischen haben ihre Gründe, unsere Kontaktversuche zu ignorieren.

The Real Reason Aliens Won't Contact Us

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Shoppero und das Urheberrecht (Update)

Shoppero bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, mittels eines Bookmarklets auf „interessante Produkte aufmerksam zu machen„. Wie funktioniert nun das Ganze?

Wenn du nun beim Surfen ein interessantes Produkt findest und darüber schreiben möchtest, klickst du einfach auf das shoppero Bookmarklet und wir scannen die Website nach Bildern, der URL, dem Titel und tragen dies automatisch in die Empfehlung ein. Du musst nur noch deine Empfehlung schreiben. Das war es!

Bilder anderer Webseiten werden also automatisch in eine Empfehlung eingetragen. Nehmen wir also (nur als Beispiel) eine relativ bekannte Kochbuchseite, klicken dort auf das Bookmarklet und wir erhalten eine Empfehlung inklusive eines urheberrechtlich geschützten Fotos, die dann auf Shoppero gespeichert wird. Ich nenne so etwas praktisch, das ist ein richtig schicker Abmahnungsgenerator. Besonders nützlich für abmahnungswütige Webmaster: Durch die Aufnahme der URL in die Empfehlung bekommt er einen Backlink, der ihn recht schnell auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam macht.

Wie verhält es sich in diesem Fall eigentlich mit der Haftung? Wer wird abgemahnt? Shoppero oder der Nutzer, der die Empfehlung eingestellt hat? Wie steht es denn in den AGBs?

§ 9 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und für die Inhalte, die er in die Datenbank des Betreibers einstellt, allein verantwortlich.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder von gewerblichen Schutzrechten und wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.

Nun bin ich kein Rechtsanwalt, aber ist es tatsächlich so einfach, die Betreiber von sämtlicher Haftung frei zu sprechen? Meiner Meinung nach nicht (und dabei lasse ich jetzt das Thema Forenhaftung etc. außen vor). Durch die automatisierte Einbindung der Bilder in die Empfehlung bewegt sich Shoppero meiner Meinung nach rechtlich auf verdammt dünnem Eis. Die Bilder werden in diesem Fall nicht durch die Nutzer eingestellt, sondern durch Shoppero selbst. Dadurch greift der Haftungsausschluss nicht und eigentlich sollte der Nutzer damit bei einer möglichen Abmahnung außen vor bleiben. Ich fürchte allerdings, dass es hierfür in gar nicht all zu ferner Zukunft die ersten Rechtsstreitigkeiten geben wird, die das explizit klären müssen…

Update: Natürlich musste ich das Bookmarklet nun auch einmal ausprobieren, auch und vor allem aufgrund des Hinweises von Malte in den Kommentaren. Und es verhält sich tatsächlich so: Dem Nutzer, der eine Empfehlung einstellen möchte, werden sämtliche auf dieser Seite befindlichen Bilder in einer Auswahl präsentiert und der Nutzer wählt aktiv das darzustellende Bild.

shoppero2.png

(die eingebundenen Bilder habe ich, auch wenn es sich hier um ein zulässiges Bildzitat handelt, unkenntlich gemacht)

Nun, tatsächlich wählt also der Nutzer das einzubindende Bild selbst aus und ist damit (wahrscheinlich) der Verursacher einer möglichen Urheberrechtsverletzung. Das mindeste, was ich so einem Fall allerdings erwarten würde, wäre allerdings ein deutlicher Hinweis darauf, dass es rechtlich ein großes Problem darstellt, wenn man einfach ein x-beliebiges Bild aus einer WebSite schnappt und auf einer anderen Seite einbindet. Abmahnung gab es in der Vergangenheit auch für Produktfotos, vor allem und in erster Linie bei eBay-Nutzern. Und so sehe ich es schon ganz deutlich vor mir, dass sich diverse Anwälte in Kürze auf Shoppero konzentrieren werden, um dort die Listen nach Urheberrechtsverletzungen abzugrasen.

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