22. Nov., 2006
Die Ermittlungen in Emsdetten sind noch lange nicht abgeschlossen und schon zieht die Diskussion um ein Verbot von „Killerspielen“ immer weitere Kreise. Inzwischen prescht auch der Stammel-Bayer nach vorn und behauptet: „Killerspiele animieren Jugendliche, andere Menschen zu töten.“ Hallo, gehts noch???
Das Märchen, ResistantX aka Sebastian B. hätte seine Schule als Map für Counterstrike nachgebaut, wurde bereits widerlegt. Nirgends ist bislang eindeutig bewiesen, Sebastian B. wäre ein fanatischer Computerspieler gewesen, auch wenn die Medien nicht müde werden, dies zu behaupten. Deutlich erkennbar ist jedoch, dass er ein Waffennarr war – und Paintball-Fan. Was also treibt die üblichen Verdächtigen an, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen? Profilierungssucht? Inkompetenz? In welchem Spiel soll beispielsweise das Töten von Kindern möglich sein, wie behauptet wird?
Die neuerlichen Diskussionen um „Killerspiele“ schießen mal wieder vollkommen am Ziel vorbei. Die wirklichen Ursachen für die Tat von Emsdetten werden von den Schreihälsen in Politik und Medien außen vor gelassen, auf die Verantwortung von Eltern und Lehrern geht kaum jemand ein. Die Hilferufe und Ankündigungen von Sebastian B. sind ungehört verhallt und werden nun nach seiner schrecklichen Tat im Eiltempo aus den Foren und von seinen Webseiten entfernt. Statt mit einer sinn- und verantwortungsvollen Aufarbeitung zu beginnen, werden lauthals Verbote diskutiert und wird mit Aussagen wie „eine Regelung zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten zu erlassen“ nur zu offensichtlich eine Zensur des Internets gefordert.
Und leider war mir genau diese Entwicklung bereits klar, als ich zum ersten Mal von dem Amoklauf in Emsdetten hörte.
Einen m.E. sehr wertvollen Artikel zu diesem Thema habe ich übrigens eben bei 24stunden gefunden. Lesebefehl!
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21. Nov., 2006
Die Tat ist erschreckend. Ich war gestern schockiert, als ich davon im Radio hörte. Und ich war (beinahe) noch mehr schockiert, als im gleichen Satz erwähnt wurde, der Täter sei ein „fanatischer Computerspieler“ gewesen. Wieder einmal mehr müssen Computerspiele als Ursache herhalten, wenn ein Mensch solch eine Tat begeht.
Dass die Ursachen an ganz anderer Stelle zu suchen sind, zeigt recht deutlich der Abschiedsbrief des Täters ResistantX (sofern er echt ist). Viel wichtiger als die Frage, ob und welche Computerspiele er spielte ist doch beispielsweise die Frage, wie er an die Waffen gelangen konnte! Was hat ihn tatsächlich dazu getrieben, seine Fantasien in die Tat umzusetzen? Und warum werden nun nach und nach sämtliche Spuren des Täters im Netz getilgt? Wäre es nicht viel sinnvoller, diese für die Menschen dort zu belassen die verstehen wollen, was einen Jugendlichen so weit bringen konnte, sich auf diese Weise ein letztes Mal aufzubäumen und andere mit in den Tod reißen zu wollen?!
Ja, es geht mir ziemlich an die Nieren, was Bastian alias ResistantX getan hat. Es geht mir auch an die Nieren, was in dem Kopf eines so jungen Menschen vorging.
Und es geht mir extrem auf die Nerven, was diverse Medien und Politiker innerhalb kürzester Frist daraus machen!
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21. Nov., 2006
Der Entwurf des Steuergesetzes für 2007 enthält einen recht dreisten Passus, wie SPON berichtet. Finanzämter sollen „für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft“ Gebühren nehmen heißt es da. Von mindestens 100 Euro ist in dem Artikel die Rede.
Wie habe ich mir das nun in der Praxis vorzustellen? Werden Fragen in Zukunft bei Verweigerung einer Zahlung mit einem „Vielleicht“ beantwortet? Irgendwie erinnert mich das Ganze an eine Schutzgelderpressung: „Wenn Du nicht 100 Euro für eine VERBINDLICHE Auskunft zahlen willst, erzählen wir Dir irgendwas und Du bist später fällig!“ So kann man natürlich die Haushaltskasse ganz bequem auffüllen – das Steuerrecht immer komplizierter machen und dann für die Auskünfte abkassieren. Und aus den Finanzämtern werden so nach und nach Callcenter…
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17. Nov., 2006
Wie wir ja mittlerweile alle wissen gibt es in Deutschland ein Rückgaberecht. Inhaber von Onlineshops sind beispielsweise verpflichtet, ihren Kunden ein 14tägiges Rückgaberecht einzuräumen.
Nun habe ich aktuell die Situation, dass ein sehr guter Freund von mir plant, einen Onlineshop bzw. eine Online-Bestellmöglichkeit einzurichten. Dieser Freund produziert jedoch Lebensmittel, frische Lebensmittel. Versandmöglichkeiten inkl. der Sicherheit, dass die Ware auch frisch beim Kunden ankommt sind kein Problem. Ein Problem sehe ich in diesem Fall jedoch in der Einräumung eines 14tägigen Rückgaberechts. Das macht in diesem Fall nicht viel Sinn, zumindest für meinen Freund. Kommt die Ware zum Ende dieser Frist zu ihm zurück, kann er sie schlicht und ergreifend wegwerfen. Was für ihn ein recht hohes Kostenrisiko beinhaltet.
Allerdings konnte ich bei meinen Recherchen keine Hinweise darauf finden, ob es für solche Fälle Sonderregelungen gibt. Im Gegenteil habe ich durchgängig auch bei Onlineshops, die Lebensmittel versenden, den Hinweis auf die besagten 14 Tage gefunden. Was für mich zum derzeitigen Zeitpunkt ein sehr deutlicher Hinweis darauf ist, dass es eben keine Sonderregelungen gibt.
Kennt eventuell von Euch jemand einen Link, unter dem dies eindeutig und unmissverständlich geklärt ist? Ich möchte meinen Freund ungern falsch beraten und ihn so eventuell einem finanziellen Risiko aussetzen. Ich möchte ihm am Ende sagen können: Das ist kein Problem, tu es – oder eben: Lass die Finger davon.
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