20. Juni, 2006
Der gestrige Tag hat meine Statistik etwas verschoben. Inzwischen gibt es hier mehr Fremdbeiträge (Kommentare, Trackbacks…) als Blogeinträge von mir. 146:130. Gut, als Torstatistik für Deutschland könnte man es noch durchgehen lassen (stellt Euch nur vor Ihr hättet den Fernseher gekauft und könntet Euch nun über 1460 Euronen Rückzahlung freuen…), aber Ihr gegen mich?
Da hilft nur eins: fleissig weiter posten, das kann ich doch nicht auf mir sitzen lassen 😉
Im übrigen: 13 TShirts wurden inzwischen bestellt. Und angesichts der Tatsache, dass so viele von Euch sie Mittwoch gern im Gerichtssaal sehen würden finde ich es wirklich schade, dass eine Lieferung 7 Tage dauert. Sehr sehr schade…
Zudem gibt es nun in Anlehnung an eine wirklich köstliche Antwort auf einen von Torstens Kommentaren irgendwo in einem Blog dieses neue Motiv, für Damen und Herren selbstverständlich. Leider etwas teurer, der Druck kostet doch ein klein wenig mehr als bei den anderen Shirts.
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Callboy-Torsten,
Statistiken,
Verleubner
19. Juni, 2006
Das ElbeBlawg hat heute die Klageschrift von Callboy Torsten veröffentlicht. Nach Ihrer Aussage handelt es sich um den Original-Schriftsatz, den er an das Amtsgericht geschickt hat.
Zitat:
„Mein Antrag daher : Eine Einstweilige Verfügung das keiner der Blogger einen Artikel über mich schreiben darf , es sei denn ich veranlasse das , im Wiederholungsfall im ermessen des Gerichtes eine Geldstrafe sowie das der jenige seine Domainen für immer gesperrt bekommt , alle Domainen die Verleubnungen , Beleidigungen und üble Nachreden beinhalten vorläufig bis sämmtliche Inhalte entfernt sind eine Sperre zu veranlassen ( eine Liste mit fast allen Domainenanbietern sowie welche Domainen betroffen sind ist beigefügt – in der Akte Akteneinlage 15 ) ,eine Unterlassung der T-Shirtsproduktion und Vertrieb – jedes T-Schirt was ab sofort an die Frau oder Mann gebracht wird mit 1000 € Geldstrafe , sowie die Kosten des Verfahrens Herrn Knoche ,Udo Vetter & Jens Knoblich aufzuerlegen . Bei Herrn Rechtsanwalt Udo Vetter zusätzlich prüfen ob er überhaupt eine Zulassung als Anwalt hat und ob mann diesen im ermessen des Gerichtes ein Zeitweiliges Berufsverbot aussprechen , da es nicht im Sinne des Gesetzes ist das ein Rechtsanwalt von seinen Mandanten zusammen Verleubnungen dursch das Netz schickt statt mögliche beantragte Akteneinsicht bei der Polizei / Staatsanwaltschaft abzuwarten .“
Den kompletten Schriftsatz (ohne die Anlagen) gibt es, wie anfangs erwähnt, beim ElbeBlawg.
Nachtrag: Es ist nicht zu glauben, aber der Rufjunge nutzt wirklich jede sich bietende Gelegenheit, sein Evangelium zu predigen. Aktuell (mal wieder) im lawblog. Und er kündigt an:
„morgen ist ja die Gerichtsverhandlung – wenn da Zuschauer kommen sollten , wie in einigen Bloggs angekündigt ist , dann werde ich den Richter mal nach der Verhandlung fragen ob ich den Raum mal nutzen darf um eine Aufklärung zu betreiben“ (Zitat Callboy Torsten)
Es ist wirklich unglaublich, mit welcher Hartnäckigkeit er seinen Feldzug vorantreibt, immer provozierend und herausfordernd. Er bettelt ja förmlich danach, bissige Kommentare und Antworten zu ernten. Aber das passt zu dem Gesamtbild, welches ich inzwischen von ihm habe. Ich bin wirklich gespannt auf morgen. Und es stimmt mich ein wenig traurig, das weder ich morgen dort zugegen sein kann noch eine Aussicht besteht, dass ein Verleubner-TShirt im Gerichtssaal zu sehen sein wird. Spreadshirt ist leider nicht schnell genug. Jammerschade! 🙁
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Callboy-Torsten
19. Juni, 2006
…eine öffentliche Mail an Frau Merkel im Blog der Familie Kaden.
Irgendwie wiederholt sich doch alles.
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Abzocke,
Politik
19. Juni, 2006
Eine weitere Spendenaktion wurde in Bloggershausen gestartet, auf die ich aufmerksam machen möchte: René von Nerdcore wurde abgemahnt. Weil er auf MP3-Files verlinkt. Die irgendwo im Netz herumgeistern. Nein, er bietet keine Downloads an, hostet keine MP3-Files, nichts dergleichen. Er hat einfach nur den Fehler gemacht, in seinem MP3-Dump auf Songs zu verweisen (und zu verlinken), die ihm gefallen und auf die er andere aufmerksam machen wollte.
Das Ergebnis hat er nun auf dem Tisch: Eine Abmahnung inklusive Kostennote in Höhe von 800 Euro. Das ist vergleichsweise preiswert, wenn ich da an andere denke. Dennoch ist es ein Betrag, der richtig weh tut, 800 Euro haben die wenigsten mal eben für so einen Müll auf der hohen Kante liegen. Und um die Schmerzen etwas zu lindern, gibt es nun diese Spendenaktion.
Und um diesen Artikel zu vervollständigen, verlinke ich jetzt ebenfalls auf ein MP3-File. Nilzenburger hat den Song geschrieben, wollen wir ihn zur Hymne der Abmahner erheben.
Nilzenburger – Ich mahn Dich ab
In diesem Zusammenhang fällt mir in Anlehnung an ein (angebliches) altes indianisches Sprichwort nur der folgende Satz ein:
„Erst wenn Ihr den letzten Fan abgemahnt und den letzten Käufer vergrault habt werdet ihr feststellen, dass Ihr Eure CDs nicht essen könnt.“
In diesem Sinne…
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