Auf dem Weg zu Perry Rhodan

Österreichischen Wissenschaftlern ist es gelungen, im Labor einen messbaren Gravitationseffekt zu erzeugen. Dieser betrug zwar bislang lediglich 0,01 Prozent der Erdgravitation, ist jedoch bereits um ein vielfaches höher, als laut Relativtätstheorie möglich sein sollte.

Bereits vor Jahren existierte die Vermutung, dass mit der beschriebenen Methode Gravitationsfelder erzeugt werden könnten und diversen Wissenschaftlern soll es bereits gelungen sein, jedoch wurde davon nie wieder etwas gehört bzw. wurden diese öffentlich lächerlich gemacht. Es wird sich zeigen, ob diesmal weitere Experimente die Ergebnisse bestätigen…

Praktische Anwendungen gäbe es sicherlich reichlich. Ich stell mir grad vor, meine Einkäufe in Zukunft mit Hilfe eines der Erdgravitation entgegengerichtetem Gravitationsfeld ganz ohne Mühe die Treppen rauf zu balancieren 😉

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Osterfeuer

Mein Sohn vor dem Osterfeuer.

Eine größere Version gibt es wieder via deviantart.

feuer_small.jpg

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Endlich Abhilfe

Es nervt mich schon seit langem, wenn meine Freundin in der Werbepause den Kanal wechselt. Ich möchte mich über Neuheiten am Markt informieren und mir in Ruhe die Verbraucherinformationen ansehen, stattdessen lande ich mitten in irgendeiner Sendung, von der mir die komplette Vorgeschichte fehlt und die dann, wenn ich so halbwegs den Faden gefunden habe und gerade spannend wird, wieder weggezappt wird, weil ja der eigentliche Film weitergeht.

Doch das könnte vielleicht bald ein Ende haben! Phillips hält ein Patent für eine Technologie, die ein Wegzappen in den Werbepausen verhindert. Eine Settopbox für den Fernseher verhindert das „aus der Sicht der TV-Sender unerwünschte“ Umschalten. OK, das Patent stammt bereits aus dem Jahre 2003 und bis heute gibt es das Produkt noch nicht zu kaufen, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf!

via Werbeblogger

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Mehr zum Heise-Urteil

Weitere Informationen zum Heise-Urteil findet man (neben vilen weiteren Quellen) auch bei fixmbr. Ein recht empfehlenswerter Beitrag, allerdings störte mich dort ein klein wenig der Absatz, der Heise-Verlag würde ein ganz klein wenig die Tatsachen verdrehen und sich selbst als armes Opfer hinstellen (sorry falls die eigentliche Aussage nicht so gemeint war, es liest sich aber so).

Die Problematik ergibt sich für mich aus der Formulierung das Landgerichts Hamburg in der Urteilsbegründung:

Wenn die Antragsgegnerin ein Unternehmen betreibt – und das Bereithalten von lntemetforen stellt eine solche Form untemehmerischen Betriebs dar -, das in großer Zahl Einträge über solche Foren verbreitet, muss sie ihr Unternehmen daher so einrichten, dass sie mit ihren sachlichen und personellen Ressourcen auch in der Lage ist, diesen Geschäftsbetrieb zubeherrschen.

Heisst im Klartext: Wer ein Forum betreibt, handelt geschäftsmässig (Hervorhebung durch mich).

Zudem begründet man beim Landgericht Hamburg das Urteil wie folgt:

Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht Über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebes – etwa durch Verkleinerung der Zahl der Foren oder Limitierung der Zahl der Einträge -beschränken.

Dies widerspricht einer Entscheidung des BGH 11.3.2004 in dem dieser klarstellt, dass es einem Unternehmen

nicht zuzumuten [ist], jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen“.

Eine weitere Pflicht,

Vorsorge [zu] treffen, daß es möglichst nicht zu weiteren derartigen Verletzungen] kommt,

sah der BGH nur, weil die Beklagte an den über die Internetplattform getätigten Geschäften

durch die ihr geschuldete Provision […] beteiligt

war.
Generell setze eine Haftung als Störer im Sinne von § 1004 BGB voraus,

daß für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche [Verletzung] zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Das BGH ist also offensichtlich nicht der Meinung, dass ein “Unternehmen” einfach mehr Personal einstellen sollte, um einen Missbrauch einer solchen Platform bereits im Vorfeld zu unterbinden. Es stellt dies im Gegenteil als unzumutbar dar.

Mehr dazu findet sich in den Kommentaren zu dem Beitrag auf fixmbr, einfach weil ich meinen Senf dazu loswerden wollte 😉 Die kleine Diskussion ist aber garnichts im Vergleich zu dem, was sich heute im Heise-Forum abspielt.

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