Weiter im Fall JAKO vs. Baade

Nun, es dringen nicht all zu viele neue Informationen zum Fall JAKO vs. Baade an die Öffentlichkeit, ein wenig habe ich dennoch gefunden:

„Frank Baade dagegen verrät: Die zweite Forderung über 5 100 Euro hat Jako schon fallen lassen. Auch die erste könne man vergessen, wenn Baade einen Blog-Artikel veröffentliche, in dem er dem Unternehmen ein freundliches Verhalten bescheinige. „Aber das stimmt einfach nicht“, sagt Baade: „Die sind nur eingeknickt, weil es eine Öffentlichkeit gibt.“ Nun wartet er ab.“ (Handelsblatt)

Interessanter Versuch, auf jeden Fall. Aber nun eben auch bekannt. Und nicht wirklich geschickt. Im Gegenteil vermute ich, dass diese Aktion dem ohnehin angeknacksten Ruf nun noch ein wenig mehr zusetzen wird. Krisenmanagement sieht für mich anders aus.

Nachtrag: Inzwischen auch die Pressemitteilung von JAKO zum Thema gefunden.

„Wir haben ganz offensichtlich überreagiert“, erklärt Rudi Sprügel,Vorstandsvorsitzender der JAKO AG

Japp, habt Ihr definitiv.

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JAKO zeigt wenig Sportsgeist

Die Marke JAKO sagte mir bislang nichts, wenig verwunderlich, ich beschäftige mich kaum mit dem Thema Sport. Inzwischen ist sie mir allerdings sehr wohl bekannt und zudem mit einem faden Beigeschmack behaftet, nachdem ich diesen Blogeintrag gelesen habe.

Um es einmal kurz zusammen zu fassen: Ein Fußballblogger erwähnt, dass JAKO ein neues Logo hat und stellt in diesem Zusammenhang unter anderem einen Vergleich zwischen dem Hersteller und 2 Supermarktketten an und erklärt, dass er von den Produkten nicht viel hält (1). Bis hier hin in meinen Augen nichts ungewöhnliches, passiert in der Presse recht häufig. Dafür wurde der Blogger im Namen von JAKO durch eine Anwältin abgemahnt, da es sich bei seinen Aussagen um unzulässige Schmähkritik handeln würde. Inkl. ausreichend hoher Kostennote. Hier beginnt für mich bereits das Unverständnis. Ich erkenne da bislang nichts, was abmahnungswürdig wäre. Wenn ich sagen will, dass ich die Brötchen vom Bäcker nebenan Scheiße finde, dann ist das meine Meinung und mein gutes Recht, diese auch zu äußern. Ein Unternehmen wie JAKO trägt durch eine Meinungsäußerung jedoch gleich einen Imageschaden davon, oha.

Nun, der Blogger gibt klein bei, gibt eine (geänderte) Unterlassungserklärung ab und erklärt sich offenbar bereit, einen Teil der Kosten (die inzwischen durch den eigenen Anwalt auf gut 1900Euro angestiegen sind), direkt zu begleichen und entfernt den Blogeintrag. Bis hierhin eine „gewöhnliche“ Abmahngeschichte, wie sie leider nach wie vor in Deutschland an der Tagesordnung sind.

Aber damit war offensichtlich nicht genug (und bis hierhin war die Geschichte auch noch nicht mal öffentlich bekannt, mir zumindest keinesfalls). Im August erhält der Blogger wieder Post von der Anwaltskanzlei. Zu zahlen sind nun 5100Euro Strafe zzgl. die entstandenen Kosten der Anwaltskanzlei. Strafe? Ja, Strafe für Verletzung der Unterlassungserklärung!

Man fragt sich natürlich, wie man eine Unterlassungserklärung verletzen kann, wenn der betreffende Blogartikel doch bereits entfernt wurde. Die Antwort ist: Der Blogartikel wurde von verschiedenen Newsaggregatoren gecrawled und gespeichert. Und ist demzufolge dort abrufbar (ob komplett oder in Auszügen ist mir aktuell in diesem Fall nicht klar). Und somit unterstellt JAKO bzw. die Anwältin dem Blogger, nach wie vor im Internet diese Behauptungen zu veröffentlichen.

An dieser Stelle ist es dann bei mir vorbei mit purem Kopfschütteln. Hier würde die bekannte Kopf->Tisch Phase beginnen, wenn es nicht so traurig wäre. Und vor allem schockierend für den Blogger. Und hier beginnt nun auch der Punkt, an dem die ganze Sache glücklicherweise in der Öffentlichkeit bekannt wurde und hier tritt nun erst der wirkliche Imageschaden für das Unternehmen ein. Die Blogs berichten, die Presse wird aufspringen, Goliath gegen David ist immer einen Artikel wert. Negative Nachrichten sind schneller verbreitet, als eine Imageberater ein Konzept vorlegen kann. Und mit dieser Geschichte zeigt JAKO in meinen Augen erschütternd wenig Sportsgeist für einen Hersteller von Sportbekleidung. Bereits durch die erste Abmahnung, erst recht mit dem, was nun geschieht.

Ausführlichere Informationen findet Ihr bei alles außer sport.

(1) Nachtrag/Korrektur: Offenbar betraf die Kritik nicht einmal die Produkte an sich, sondern tatsächlich das Logo. Was die Abmahnung noch viel weniger nachvollziehbar für mich macht.
Allerdings hat man offenbar bei JAKO erkannt, dass diese Aktion das Unternehmen ganz sicher nicht in einem guten Licht dastehen lässt und wie es laut Ruhrbaronen scheint, denkt man darüber nach, hier die Notbremse zu ziehen und auf den Blogger zu zu gehen. Interessant finde ich immer nur, dass so etwas den Unternehmen erst nachträglich auffällt. Offenbar haben sich noch nicht genügend Unternehmen auf diese Weise öffentlich den Ruf versaut.

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Wieder Foto-Abmahnung(en?)

Beim Wühlen durch die Blogbeiträge, die sich während meines Osterurlaubs gestapelt haben, bin ich über einen neuen Fall gestoßen, bei dem ein Webmaster für die Verwendung von Fotos abgemahnt wird.

Das interessante an diesem Fall: Die Bilder wurden von der abmahnenden Person bei der Wikipedia eingestellt. Abgemahnt wurde für die Darstellung von Wikipedia-Artikeln inkl. der eingestellten Bilder, da nicht ausreichend auf die Urheberschaft der Fotografin hingewiesen wurde.

Zitat:

„Die kostenlose Nutzung meiner genannten Fotos setzt die vollständige Einhaltung des Lizenzvertrags Creative Commons by-sa 3.0. de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, Volltext im Anhang) voraus.

Eine Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung, wie sie durch Einbindung von Wikipeda-Inhalten in die Internetseite Ihres Mandanten erfolgt, verlangt vertragsgemäß:

  • Die Urhebernennung „M.N.“ (mindestens so hervorgehoben wie Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber) an jeder Kopie,
  • den angegebenen Bildtitel und alle dazu gehörenden Rechtevermerke an jeder Kopie,
  • den Lizenzvertrag oder die vollständige Internetadresse http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode bei jeder Kopie

Anderenfalls erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte automatisch und vollständig.

[…]

Dass ich bei der Einbindung dieser Fotos in und der Wiedergabe auf weitere/n Seiten der Wikimedia Foundation eine durch einen Link auf die jeweilige Original-Bildseite nur indirekte Nennung meiner Urheberschaft und der Bildlizenz dulde, hat keinerlei vertragsändernde Wirkung gegenüber anderweitigen Nutzungen meiner Bilder.“

Das besondere an diesem Fall, zu dem man weitere Details auch hier nachlesen kann: Die abgemahnte Seite kopiert nichts, speichert nichts auf dem Server, verfielfältigt nichts. Sie dient lediglich der Darstellung von Inhalten. Insofern in meinen Augen schon deshalb eine unbegründete Abmahnung. Zudem wurden auch in der Wikipedia die Bilder von der Fotografin selbst nicht nach ihrer Lizenvorstellung eingebunden.

Darüber hinaus führt das Verhalten in diesem Fall meiner Meinung nach die freie Wikipedia beinahe ad absurdum. Es ist gestattet und gewünscht, Inhalte weiter zu verwenden. Unter Angabe der Quelle und unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen, versteht sich natürlich von selbst. Die unterschiedlichen möglichen Lizenzmodelle (und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten) erfordern allerdings zum Teil juristische Vorkenntnisse, wenn nicht gar ein entsprechendes Studium. Der hier verlinkte Fall scheint kein Einzelfall zu sein, vielmehr wird an verschiedenen Stellen eine abgesprochene Aktion verschiedener Fotografen vermutet.

Wie ist in den Kommentaren so schön nachzulesen?

„…jetzt mal halblang! Wozu schreiben wir den Mist denn for free, wenn man dann erst mal Jura studieren muss, um das Zeug weiter zu verwenden?“

Dem ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.

via fefe

Nachtrag: Nachdem ich mich wirklich mühsam durch die Diskussion auf der Benutzerseite bei der Wikipedia gewühlt habe (ja, es ist wirklich eine Qual, da unter anderem die Verfechter der Abmahnpolitik sehr aggressiv und unsachlich diskutieren und zudem den eigentlichen Sachverhalt bewusst oder unbewusst falsch darstellen), wird mir eins klar: Die Diskussion um lizenzgerechte Nutzung von Bildern in der Wikipedia bzw. der weiteren Nutzung Dritter aus der Wikipedia heraus schwelt schon lange und es gibt mindestens 2 Ansichten.

Ansicht 1: Es handelt sich bei der Wikipedia um ein freies Werk zur freien Verwendung auch zu kommerziellen Zwecken, solange die Lizenzbestimmungen (z.B. Angabe von Quellen und Autoren) eingehalten werden. Dies MUSS in vollem Umfang auch für Bilder gelten.

Ansicht 2: Bilder können gern weiter verwendet werden, dann aber bitteschön nach dem Vorstellungen der Urheber, wobei Bestimmungen dann durchaus auch anders ausgelegt werden können, als es in der Wikipedia selbst der Fall ist.

Es drängt sich mir hier in diesem Fall ein ganz besonderer Eindruck auf: Die ganze Diskussion wirkt, als ginge es manchen Urhebern gar nicht so ausschließlich darum, ein freies Werk zu unterstützen, sondern ein gutes Stück Eigennutz wird erkennbar. Ich bin der Auffassung, dass jemand, der seine Werke, Texte etc. der Wikipedia zur Verfügung stellt, sich ganz klar mit dem Gedanken vertraut machen MUSS, damit ein gewisses Maß an Selbstbestimmung über seine Werke aufzugeben. Das ist auch keinesfalls eine Enteignung, wie manche in der Diskussion auf Wikipedia behaupten, sondern eine bewusste eigene Entscheidung der Urheber. Und diese Tatsache sehe ich schon allein im Wesen und im Gedanken hinter der Wikipedia begründet. Freie Verwendung heißt freie Verwendung und eben nicht: freie Verwendung unter den Bedingungen, die ich je nach Laune für richtig und angemessen halte, anderenfalls kostet die Verwendung Geld. Mein Zusatz „je nach Laune“ ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Fall Dritten Bedingungen gestellt werden, die für Wikipedia selbst nicht gelten.

Es ist in Ordnung, wenn auf die Einhaltung von Lizenzbestimmungen gedrängt wird. Keine Frage. Meines Erachtens nach wäre im Web aber bereits damit Genüge getan, wenn auf Wikipedia als Quelle verwiesen wird und bspw. ein Link auf die Bildseite hinterlegt wird, wo auch der Urheber zu finden ist. Denn exakt so wird es auch von der Wikipedia gemacht und genau damit haben sich die Urheber auseinander gesetzt, BEVOR sie die Bilder dort hoch laden und „der Allgemeinheit“ zur Verfügung stellen. Es kann und darf nicht Sinn und Zweck der Wikipedia sein, von Einzelnen zur Eigenwerbung genutzt zu werden.

Möglicherweise ist die Wikipedia in mancher Hinsicht einfach auch ZU frei. Zu frei dahingehend, unter welcher Lizenz Informationen oder Bilder veröffentlicht werden. An und für sich ist die Entscheidungsfreiheit ja eine gute Sache, andererseits führt sie hier ganz offensichtlich zu Problemen, die hausgemacht sind. Wenn ich Bilder in der Wikipedia unter einer Lizenz veröffentlichen kann, die zumindest in Teilen Bestimmungen anders auslegt (oder eine andere Auslegung ermöglicht), als es für das Gesamtwerk Wikipedia der Fall ist, dann schafft man sich automatisch Probleme. Sicherlich nicht mit allen, denn ganz sicher gibt es eine Menge User, die vollkommen uneigennützig ihren Beitrag leisten, aber es wird immer wieder Leute geben, die dann ein Schlupfloch, welches durch die „Freiheit“ geöffnet wurde, für sich persönlich ausnutzen. Und ja, ich persönlich sehe in der Tatsache, dass man 1400 Euro für ein Bild verlangt, welches nach Auslegung nicht im Rahmen der gewählten besonderen Lizenzform weiter genutzt wurde, als Eigennutz an. Denn der Wikipedia selbst nützt es ganz sicher nicht, im Gegenteil, es schadet ihr extrem.

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Verschwinden die DSDS-„Fan“-Seiten?

Ich konnte ja Begeisterung für DSDS noch nie nachvollziehen, aber ok, jedem seins, selbstverständlich. Und selbstverständlich schossen im Laufe der Staffeln immer mehr „Fan“-Seiten aus dem Boden, die letztlich für mich vielfach nur wie Boulevard-Zeitungen unter den Blogs daherkommen. Viel Gewese um eigentlich garnix.

Interessanterweise (ja, interessant finde ich das tatsächlich) gibt es eine Menge Leute, die so etwas tatsächlich auch lesen. Die jedes Fitzelchen an „Information“ aufsaugen in der Hoffnung, doch noch mal etwas vollkommen neues zu erfahren. Was letztlich nicht passiert, da ohnehin alle nur über die gleiche Sendung berichten oder voneinander abschreiben. Aber egal.

Eines dieser Boulevard-Blogs hat nun Post von RTL bekommen. RTL möchte gegenüber DSDS-News.de seine Markenrechte durchsetzen und verlangt die Schließung und Übertragung der Domain. Frist: 2 Werktage. Die Begründung lautet (in wenigen Worten zusammengefasst): Der Betreiber, ein selbst ernannter SEO-Experte, betreibt die Seite nur, um aus der fremden Marke Kapital zu schlagen.

Ganz ehrlich? Exakt diesen Eindruck hatte ich schon mehr als einmal, wenn ich irgendwo über derartige Seiten gestolpert bin. Aber gut, das ist MEIN Eindruck, den andere allerdings offenbar teilen.

Eine Frist von 2 Tagen ist angesichts einer solchen Forderung allerdings mehr als knapp bemessen. Sie lässt keinerlei Spielraum, für garnichts. In solch einer knappen Frist schafft man es in der Regel nicht einmal, einen Anwalt aufzutreiben, der mit der Materie vertraut ist. RTL hat (laut DSDS-News.de) diese Nutzung ihrer Marke über 3 Jahre hinweg offensichtlich geduldet, dies spricht in meinen Augen gegen eine besondere Eile, die solch eine knappe Frist begründen könnte. Hier soll meiner Meinung nach schlichtweg eine unliebsame Seite (aus welchen Gründen auch immer) aus dem Netz gefegt werden.

Auch wenn ich persönlich darin keinen sonderlichen Verlust sehen würde, hat das Vorgehen für mich dennoch ein komischen Beigeschmack. „Neid“ auf besseres Google-Ranking, wie anderswo vermutet, ist sicherlich nicht der Grund für die gewünschte Schließung. RTL ist es schlichtweg ein Dorn im Auge, dass die eigene Marke mit x-beliebiger Werbung auf einem Blog verwurstet wird und man darauf keinerlei Einfluss hat. Aber wie gesagt: Die Art des Vorgehens missfällt auch mir.

Inzwischen gibt es auch schon die ersten „Protest“-Schließungen anderer, ähnlich gelagerter Seiten. DSDS-Superstar.de zeigt nur noch eine kurze Erklärung und ich denke, weitere Seiten werden folgen. Wahrscheinlich nicht nur aus Protest, ein gutes Stück Sorge wird dabei sein, ebenfalls derart überrollt werden zu können.

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